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Gewerbezentralregister-Auskunft

  • Allgemeine Informationen

    Privatpersonen (natürlich Personen)

    Der Antrag muss persönlich gestellt werden. Eine Vertretung durch eine*n Bevollmächtigte*n ist nicht zulässig.

    Firmen (juristische Personen)
    Die Antragstellung erfolgt durch die*den (gesetzliche*n) Vertreter*in der juristischen Person oder Personenvereinigung. Die Vertretungsbefugnis ist nachzuweisen. Die*Der Vertreter*in der juristischen Person kann sich bei der Antragstellung nicht durch eine*n Bevollmächtigte*n, beispielsweise eine*n Rechtsanwalt*in, vertreten lassen.

    Für beide gilt:

    Ihr Antrag wird von uns per Post dem Bundesamt für Justiz übersandt. Von dort erhalten Sie die Rückantwort innerhalb von zwei bis vier Wochen.

    Eine beschleunigte Bearbeitung ist möglich. Bei Faxübersendung (gegen zusätzliche Gebühr in Höhe von 0,50 Euro) wird Ihr Antrag beim Bundesamt für Justiz sofort bearbeitet.


    Wichtig:

    Die Auskunft (Belegart 1) wird grundsätzlich an die*den Antragsteller*in übersandt, Paragraf 150 Absatz 1 Gewerbeordnung (GewO). Die Übersendung an eine bevollmächtigte Person ist nicht möglich.

    Für bestimmte Auskünfte (Belegart 9) kann die direkte Übersendung an eine Behörde beantragt werden, Paragraf 150 Absatz 5 Gewerbeordnung (GewO)

    Diese Ausnahmeregelung erstreckt sich abschließend auf Auskünfte 
    • für die Vorbereitung der Entscheidung über einen Antrag auf Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung, 
    • für die Vorbereitung der Entscheidung auf Erteilung eines Befähigungsscheins nach Paragraf 20 des Sprengstoffgesetzes sowie 
    • für die Vorbereitung der Entscheidung zur Überprüfung der Zuverlässigkeit nach Paragraf 38 Absatz 1 Gewerbeordnung. 
    Hierzu benötigen wir die genaue Anschrift der Behörde und den Verwendungszweck.

    Bei allen anderen Verwendungszwecken ist die Übersendung der Auskunft nur an die*den Antragsteller*in möglich.

  • Benötigte Unterlagen

    Privatpersonen (natürliche Personen):

    • Personalausweis/Reisepass 
    • Geburtsname der Mutter 
     
    Firmen (juristische Personen):
    • Handelsregister-, Vereinsregister- oder Genossenschaftsregisterauszug des jeweils zuständigen Amtsgerichts zur Ermittlung der HRB Nummer 
    • Sitz des zuständigen Amtsgerichts 
    • Den vollständigen Firmennamen und die Anschrift 
    • Die Firmenbezeichnung: AG, GmbH, OHG etc. 
    • Den Verwendungszweck 
    • Den Personalausweis der*des (gesetzlichen) Vertreter*in der Firma 

  • Gebühren

    Privatpersonen (natürliche Personen): 13,00 Euro

    Firmen (juristische Personen): 13:00 Euro

  • Fristen

    Gültigkeitszeitraum: 3 Monate

  • Besonderheiten

    Auszug aus dem Gewerbezentralregister online beantragen: 


    Wer einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister benötigt, kann sich seit dem 01.09.2014 den Behördengang sparen. Mit dem elektronischen Personalausweis oder dem elektronischen Aufenthaltstitel können Auszüge aus dem Gewerbezentralregister ab sofort über das Online-Portal www.fuehrungszeugnis.bund.de des Bundesamts für Justiz im Internet beantragt und bezahlt werden.
     
    Um einen Antrag online stellen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
    • Ein neuer Personalausweis oder ein elektronischer Aufenthaltstitel, jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion 
    • Ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokumentes 
    • Eine AusweisApp ab der Version 1.13. Frühere Versionen sind leider nicht nutzbar. Die AusweisApp kann unter www.ausweisapp.bund heruntergeladen werden. 
    • Gegebenenfalls ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Scanner oder Digitalkamera), um Nachweise hochzuladen. 
     

    Gewerbezentralregister (Bundesamt für Justiz)
    Online-Portal des Bundesamts für Justiz
    AusweisApp des Bundesamt für Justiz

    Anleitung des Bundesamtes für Justiz, wie Sie Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister in fünf Schritten online beantragen können

  • Kontakt

    Bürgerdienste
    Rathaus B, Zimmer 015

    Tel.: 05361 28-1234
    Fax: 05361 28-2090

    E-Mail schreiben

    Die Dienstleistung erhalten Sie am Schnellschalter in Zimmer B 015.

    Sie können diese Dienstleistung auch in den Verwaltungsstellen Fallersleben und Vorsfelde in Anspruch nehmen.

  • Mit der Nutzung dieser Funktion erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Daten auch in Drittländer, außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes, ohne ein angemessenes Datenschutzniveau übermittelt werden können (insbesondere USA). Es ist möglich, dass Behörden auf die Daten zugreifen können, ohne dass es einen Rechtsbehelf dagegen gibt. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Weitere Informationen: Datenschutzerklärung