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Nachbeurkundung von Personenstandsfällen

  • Allgemeine Informationen

    Zuständig ist das Wohnsitzstandesamt.

  • Voraussetzungen

    Die Voraussetzung dafür ist die Deutsche Staatsbürgerschaft. 

  • Benötigte Unterlagen

    Bitte beim hiesigen Standesamt erfragen.

  • Gebühren

    Sterbefall 30,00 €
    Geburt 50,00 €
    Eheschließung 65,00 €

    plus zusätzliche Gebühren für die Urkunden

  • Zuständige Stelle

    Rathaus A, Zimmer 013 und 014

    Telefon: 05361 28-1234

    Fax: 05361 28-2090

    E-Mail an das Standesamt

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