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Namensänderung in den Fahrzeugpapieren

  • Allgemeines

    Wenn sich Ihr Name, beispielsweise durch eine Heirat, geändert hat, müssen Sie diese Veränderung der KFZ-Zulassungsbehörde unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I und Zulassungsbescheinigung Teil II mitteilen. 

    Ebenfalls ist eine Berechtigung erforderlich, wenn sich die Firmenbezeichnung geändert hat. Bedenken Sie bitte, dass erst die Namensänderung beim Ordnungsamt-Gewerbestelle angezeigt werden muss.

    Die Finanzbehörde (Hauptzollamt) wird über die Namensänderung automatisch informiert.

    Achtung:
    Ändert sich bei Unternehmensbezeichnungen auch die Rechtsform, so ist eine Umschreibung mit Halterwechsel durchzuführen hierfür buchen Sie bitte einen Termin unter Verwendung der Dienstleistung

    • Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeuges mit Wolfsburger Kennzeichen auf einen anderen Halter 
    • Zulassung eines Fahrzeuges mit auswärtigem Kennzeichen mit Halterwechsel 
     

  • Benötigte Unterlagen

    • Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
    • Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
    • gegebenenfalls Fahrzeugbrief
    Sofern noch keine neuen Fahrzeugpapiere zugeteilt wurden (Zulassungsbescheinigung Teil I/II)

    Gegebenenfalls zusätzlich bei Beantragung wird benötigt:

     

    durch Bevollmächtigte / Vertreter:

    • ausgestellte Vollmacht (Formular siehe unten) einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten 
    für Gesellschaften (GmbH, AG, OHG, KG, UG haftungsbeschränkt, ausländische Rechtsform):
    • Aktueller Handelsregisterauszug, aktuelle Gewerbeanmeldung, Vollmacht des Geschäftsführers oder Prokuristen oder persönliches Erscheinen des Geschäftsführers / Prokuristen und deren Personalausweis / Reisepass
    für Vereine: 
    • Auszug aus dem Vereinsregister; Personalausweis oder Reisepass und Vollmacht des benannten Vertreters/ der benannten Vertreter
    für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts:
    • komplette Übersicht der Gesellschafter (in der Regel Gesellschaftervertrag)
    • Vollmacht und Erklärung, auf welche Person die Zulassung erfolgen soll (von allen Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt) sowie der Personalausweis / Reisepass des Gesellschafters, auf den die Zulassung erfolgen soll
    Bei Minderjährigen: (siehe Formulare unten)
    • Einwilligung des/der Erziehungsberechtigten (Elternteile in der Regel beide) und Benennung eines Zustellbevollmächtigten
     

     

  • Gebühren

    11,40 Euro


    Die Gebührenangabe ist ein unverbindlicher Richtwert, der sich, je nach Vollständigkeit/Änderung der technischen Daten, bei Aussuchen eines Wunschkennzeichens oder bei Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II erhöhen kann.
     
     

     



  • Rechtsgrundlagen
  • Zuständige Stelle

    Bürgerdienste

    Rathaus B, Zimmer 015

    Telefon: 05361 28-1234
    Fax: 05361 28-2090

    E-Mail schreiben

    Termin buchen

    Sie können diese Dienstleistung auch in den Verwaltungsstellen Fallersleben und Vorsfelde in Anspruch nehmen.

     

  • Formulare
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