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Registrierung von Hunden

  • Allgemeine Informationen

    Ziel der Registrierung ist es, die Menschen vor gefährlichen Hunden zu schützen und – falls doch etwas passiert – Schuldige schnell ausfindig zu machen.

    Das Register dient der Identifizierung eines Hundes, der Ermittlung der Hundehalterin oder des Hundehalters und der Gewinnung von Erkenntnissen über die Gefährlichkeit von Hunden in Abhängigkeit von Rasse, Geschlecht und Alter.

    Die Registrierung wird durch die Kommunale Systemhaus Niedersachsen GmbH (KSN) im Auftrag des Landes Niedersachsen durchgeführt.

  • Voraussetzungen

    Jeder Hundehalter muss sein Tier beim Zentralen Register anmelden.

  • Gebühren

    Online:

    14,50 Euro (zuzüglich Mehrwertsteuer)

    Telefonisch oder schriftlich:

    23,50 Euro (zuzüglich Mehrwertsteuer)

  • Fristen

    Seit März 2013 besteht eine Registrierungspflicht. 

    Jeder Hund muss vor Vollendung des siebten Lebensmonats an das zentrale Register gemeldet werden. Ist der Hund bei der Aufnahme der Hundehaltung älter als sechs Monate, so sind die Angaben innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Hundehaltung zu machen.

  • Besonderheiten

    Anmeldung zur Hundesteuer ist von der Registrierung losgelöst.
    Wer also seinen Hund in Wolfsburg anmeldet muss den Hund zusätzlich registrieren lassen.

  • Zuständige Stelle

    Registrierung online:

    Registrierung online:
    www.hunderegister-nds.de

    Registrierung telefonisch:
    0441 39010400

    Registrierung schriftlich:
    KSN Kommunales Systemhaus Niedersachsen GmbH
    Elsässer Straße 66
    26121 Oldenburg

    Allgemeine Anfragen zur Hundehaltung, aber nicht zur Registrierung:

    Ordnungsamt

    Rathaus B, Zimmer 012

    Telefon: 05361 28-1234
    Fax: 05361 28-2090

    E-Mail an das Ordnungsamt

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