Kindertagespflege
Kindertagespflege
Individuelle Beratung rund um die Betreuung in der Kindertagespflege erhalten Sie bei der Stadt Wolfsburg. Schreiben Sie uns an:
Geschäftsbereich Jugend
Abteilung Frühkindliche Bildung
Pestalozziallee 1a, 38440 Wolfsburg
Telefon: 05361 28-5055
E-Mail: kindertagespflege@stadt.wolfsburg.de
Aktuelles in der Kindertagespflege
Für eine größere Darstellung der Kindertagespflegelandschaft können Sie das folgende PDF herunterladen.
Das Sachbearbeitungsteam Kindertagespflege sowie das Team der Fachberatung Kindertagespflege veröffentlichen gemeinsam quartalsweise einen Newsletter. Dieser bietet eine kompakte Übersicht über die wichtigsten Ereignisse rund um die Kindertagespflege in Wolfsburg.
Interessiert daran, die Postkarten in der eigenen Kindertagespflege auszulegen? Die Postkarten können über fachberatung-kindertagespflege@stadt.wolfsburg.de geordert werden.
Fachgespräche 2024
Mit dem Beginn des neuen Kita-Jahres haben Sie als Kindertagespflegeperson wieder die Möglichkeit, sich für die neuen Fachgespräche anzumelden. Die folgenden Fachgespräche für das Jahr 2024 sind bereits geplant:
Kinderschutz Konzept
08. August 2024
17.00 – 18.00 Uhr
Ort: Schillerstraße 4
Hokuspokus, Sprache im Fokus
17. September 2024
17.00 – 18.00 Uhr
Ort: VHS, Porschestraße 72, R. 101
Kinderrechte im Alltag umsetzen
23. Oktober 2024
17.00 – 18.00 Uhr
Ort: Schillerstraße 4
Hygienebelehrung in Präsenz
13. November 2024
17.00 – 18.00 Uhr
Ort: Schillerstraße 4
„Tu deinem Leib etwas Gutes, damit deine Seele Lust hat, darin zu wohnen.“ (Teresa von Ávila)
9. Dezember 2024
17.00 – 18.00 Uhr
Ort: Schillerstraße 4
Eine ausführliche Beschreibung und weitere Angebote für das kommende Jahr 2025 finden Sie in dem folgenden Fachgespräche Flyer.
Etwas Interessantes gefunden? Melden Sie sich unter E-Mail: fachberatung-kindertagespflege@stadt.wolfsburg.de an.
Was ist Kindertagespflege?
Kindertagespflege ist eine familienähnliche, gesetzlich anerkannte Betreuungsform, die vorrangig für Kinder bis zum dritten Lebensjahr angeboten wird. In einer Kindertagespflegestelle werden bis zu fünf Kinder gleichzeitig von einer qualifizierten Kindertagespflegeperson in ihrem Haushalt oder in angemieteten Räumlichkeiten betreut (FAMILIENNEST). Die Kindertagespflegeperson (KTPP) fördert die kindlichen Bildungs- und Entwicklungsprozesse und steht Familien beratend bei der Begleitung Ihrer Kinder zur Seite. Ein besonderes Merkmal der Kindertagespflege ist neben der kleinen Gruppengröße und dem meist familiären Umfeld die verlässliche Bezugsperson. Kindertagespflegepersonen können auch im Haushalt der Familien tätig sein oder sich zusammenschließen und eine Großtagespflegestelle (GROSS.FAMILIENNEST) eröffnen, um gemeinsam bis zu 10 Kinder zu fördern und zu betreuen.
Liebe Familien,
willkommen! Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Betreuung in der Kindertagespflege interessieren.
Im Folgenden haben wir für Sie wichtige Informationen rund um die Betreuung in der Kindertagespflege zusammengestellt. Das Team Kindertagespflege steht Ihnen gern als Ansprechpartner für all Ihre Fragen zur Verfügung.
Wenn Sie Ihr Kind für einen Platz in der Kindertagespflege anmelden möchten, stehen Ihnen mehrere Wege offen:
- Um einen Überblick über das Angebot zu gewinnen oder selbst eine Kindertagespflegeperson zu finden, können Sie das Portal Kindertagespflege nutzen.
- Sie können direkt Kontakt mit einer Kindertagespflegeperson aufnehmen
oder sich über das Online-Anmeldeformular anmelden. Das Team Kindertagespflege steht Ihnen beratend zur Seite und vermittelt an eine passende Kindertagespflegeperson.
Oder Sie nutzen zur Anmeldung das Portal Wolles Welt. Dort können Sie die Option „Familiennest“ (Kindertagespflegestelle) oder „Großfamiliennest“ (Großtagespflegestellen der Familienservice gGmbH) anwählen.
Fachgespräche Kindertagespflege August 2024 bis August 2025
Willkommen zum Angebot der Fachgespräche!
Fachgespräche spielen eine zentrale Rolle in der Kindertagespflege, um die Qualität der Betreuung sicherzustellen. Diese Gespräche bieten eine wertvolle Gelegenheit für den regelmäßigen Austausch zwischen Tagespflegepersonen und Fachberatern. Es findet ein Austausch zu diversen Themen wie pädagogische Strategien und Konzepten, aktuelle Herausforderungen, Fallbesprechungen sowie die Vermittlung von spezifischem Fachwissen statt. Der kontinuierliche Austausch, die thematische Vielfalt und die gezielte Wissensvermittlung tragen entscheidend zur professionellen Entwicklung der Tagespflegepersonen und zur Optimierung der Betreuungsqualität bei.
Übersicht der Fortbildungen und Qualifizierungen 2024-2025
Fort- und Weiterbildungen
Die Kindertagespflege bildet eine bedeutende Säule in der frühkindlichen Betreuungslandschaft. Mit der Aufnahme der Kindertagespflege in das Nds. Kindertagesstättengesetz (NKitaG) sind auch Qualitätsanforderungen klarer definiert und Fortbildungen gesetzlich verankert worden.
Qualität in der Kindertagespflege hängt wesentlich vom Engagement der Kindertagespflegeperson ab. Aber eine gute Professionalität erfordert ebenso kontinuierliche Weiterentwicklung und Qualifizierung.
Die Stadt Wolfsburg hat das Ziel, im Rahmen ihrer kommunalen Verantwortung ein bedarfsgerechtes und qualitativ hochwertiges Qualifizierungs- und Fortbildungsangebot vor Ort für die Wolfsburger Kindertagespflege bereitzustellen. Hierfür wurden die Fabi und die VHS als Bildungsträger mit der Umsetzung beauftragt.
Kindertagespflegepersonen haben in ihrem Tätigkeitsfeld viele Gestaltungsmöglichkeiten. Das Fortbildungsprogramm bietet in dem Zusammenhang zahlreiche Chancen für eine Profilierung und Professionalisierung.
Wir laden Sie herzlich ein zu stöbern und die Angebote rege zu nutzen. Gleichzeitig laden wir Sie ein, sich an die Wolfsburger Fachberatungen zu wenden, wenn es einen Wunsch Ihrerseits gibt, den Sie nicht im Programm finden. Gerne nehmen wir ihre Wünsche mit auf und erweitern unser Programm.
- Ärztliche Bescheinigung Zur Vorlage beim Geschäftsbereich Jugend, Abteilung Frühkindliche Bildung
- Antrag auf Erteilung einer Pflegeerlaubnis als Kindertagespflegeperson nach § 43 SGB VIII i. V. mit §18 NKiTaG
- Antrag auf Weitergewährung der Förderleistung aufgrund von Urlaub
- Antrag auf Erstattung der Fortbildungskosten gemäß § 18 II 2,3 NKiTaG
- Antrag auf Erstattung entstandener Kosten für die Beantragung eines polizeilichen Führungszeugnisses
- Antrag auf Erstattung von Sozialbeiträgen gemäß § 23 II SGB VIII
- Antrag auf Gewährung eines Mietkostenzuschusses für angemietete Räume zur Betreuung in Kindertagespflege
- Antrag auf Gewährung eines Investitionszuschusses zur Anschaffung von Vermögensgegenständen in Kindertagespflege
- Einverständniserklärung für die Anfrage beim Allgemeinen Sozialen Dienst des Geschäftsbereiches Jugend
- Muster Betreuungsvertrag
- Stundenzettel für die Abrechnung der Kindertagespflege gemäß § 23 IV SGB VIII
- Stundenzettel für die Abrechnung der Kindertagespflege im Vertretungsfall gemäß § 23 IV SGB VIII
- Tierärtzliche Bescheinigung
Ausbildung
Das hängt unter anderem von den beruflichen Erfahrungen und Abschlüssen ab, die Sie mitbringen. Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten als Kindertagespflegeperson zu starten.
- Ohne sozialpädagogische Vorbildung:
Mindestens ein Hauptschulabschluss muss vorhanden sein, um die verpflichtende Grundqualifizierung von 300 Unterrichtseinheiten zu absolvieren. Diese wird in Wolfsburg über die Fabi Wolfsburg durchgeführt. Die entstehenden Kosten für diesen Kurs werden durch die Stadt Wolfsburg getragen. Nach Abschluss des Kurses kann ein entsprechender Antrag auf Ausstellung einer Pflegeerlaubnis gestellt werden.
- Mit einer sozialpädagogischen Vorbildung (z.B. Erzieher/innen, Sozialassistent/innen):
Eine Pflegeerlaubnis kann sofort beantragt werden. Empfehlenswert ist es allerdings aufgrund der Besonderheiten der Kindertagespflege, an der Grundqualifizierung teilzunehmen.
Belegung
Ja. Es besteht die Möglichkeit, sich mit Ihrem Profil auf der gemeinsamen Portalseite für Wolfsburger Kindertagespflegepersonen eintragen zu lassen, um von Familien über diesen Kanal gefunden zu werden.
Betreuungszeiten
Als selbstständige KTPP legen Sie die Öffnungszeiten Ihrer Kindertagespflegestelle fest, in deren Rahmen Eltern die für sie notwendige Betreuungszeit vertraglich mit Ihnen vereinbaren.
Elternbeitrag
Für die Betreuung wird ein Kostenbeitrag auf Basis der geförderten Betreuungsstunden und Ihres Einkommens erhoben. Diese sind identisch mit den Kosten für eine Krippenbetreuung.
Zusätzliche Informationen finden Sie in der Richtlinie, Ziffer 9
Ermäßigung
Für eine Berechnung des Elternbeitrages benötigt der GB Jugend den vollständig ausgefüllten Antrag auf Ermäßigung/ Erlass des Regelbeitrages sowie die entsprechenden Einkommensnachweise.
Förderung
Die Stadt Wolfsburg fördert eine wöchentliche Betreuung ab 10 Stunden bis zu maximal 50 Stunden. Im Falle von Randbetreuungszeiten vor oder nach der Kita oder Schule wird ab einer wöchentlichen Betreuungszeit ab 5 Stunden gefördert.
Für Eltern: Der Grundbetreuungsbedarf beträgt 30 Stunden pro Woche (Mo-Fr im Zeitrahmen von 8:00-16:00 Uhr) und kann ohne Begründung beim Team Kindertagespflege beantragt werden. Liegt der Bedarf bei über 30 Stunden pro Woche oder außerhalb des Zeitrahmens muss der Anspruch ausführlich begründet werden.
Wann und wo muss ich als Sorgeberechtigte(r) den Förderantrag einreichen?
Der Antrag muss mindestens vier Wochen im Voraus bei der Stadt Wolfsburg schriftlich gestellt werden. Den Antrag erhalten sie hier (Verlinkung) oder bei der zuständigen Kindertagespflegeperson.
Gerne können Sie den vollständigen Antrag per Post, persönlich oder per E-Mail unter kindertagespflege@stadt.wolfsburg.de bei uns einreichen.
Fortbildung
Für Kindertagespflegepersonen gibt es ein umfangreiches Fortbildungsangebot an der VHS und an der Fabi Wolfsburg.
Die Qualifikationskurse finden in der Fabi statt. Diese umfassen eine zweiteilige Grundqualifizierung sowie eine Aufbauqualifikation sowie ein Zusatzmodul „Inklusion“.
Die einzelnen Fortbildungsangebote können Sie den jeweils aktuellen Programmheften der Bildungsträger (VHS Fabi) entnehmen oder auf der städtischen Homepage Wolfsburger Kindertagespflege in Erfahrung bringen.
Zusätzliche Informationen finden Sie in der Richtlinie, Ziffer 7.4.
Interesse
Ausführliche Beratung bietet der Geschäftsbereich Jugend der Stadt Wolfsburg an. Sie erreichen das Team in der Abteilung Frühkindliche Bildung per Mail oder per Telefon unter:
kindertagespflege@stadt.wolfsburg.de
Telefon 05361 28-2824
Fachberatung-kindertagespflege@stadt.wolfsburg.de
Kinderanzahl
Die Anzahl der zu betreuenden Kinder hängt von den individuellen Voraussetzungen ab (z.B. Raumgröße) und wird mit Erteilung der Pflegeerlaubnis festgesetzt.
Grundsätzlich ist eine Pflegeerlaubnis für bis zu 5 gleichzeitig, anwesenden Kindern möglich. Sie können bei Erfüllung der Vorrausetzungen entscheiden, ob Sie fünf Kinder gleichzeitig oder weniger betreuen wollen.
In der Kindertagespflege muss mindesten ein fremdes Kind betreut werden.
Kindertagespflegestellen
Das Team Kindertagespflege im Geschäftsbereich Jugend vermittelt die Plätze in die Kindertagespflegestellen. Auf dem Internetportal Wolfsburger Kindertagespflegepersonen können Sie nähere Informationen zu einzelnen Tagespflegestellen einsehen.
Kosten für Qualifizierung
Der Qualifizierungskurs ist für die Teilnehmenden aus Wolfsburg kostenfrei
Krankheit
Sie informieren umgehend die Eltern. Einige Kindertagespflegepersonen haben untereinander ein Vertretungsnetzwerk aufgebaut, auf das sie im Krankheitsfall zurückgreifen können.
Nach Vorlage eines ärztlichen Attestes hat eine selbstständige Kindertagespflegeperson Anspruch auf Fortzahlung der laufenden Geldleistung im Krankheitsfall für maximal14 Tage pro Kalenderjahr. Dies beinhaltet auch Krankheitstage der eigenen Kinder.
Bei angestellten Kindertagespflegepersonen gelten die Regelungen aus dem geschlossenen Arbeitsvertrag.
Platzsuche
Sie haben die Möglichkeit, direkt bei Kindertagespflegepersonen nach freien Plätzen zu fragen oder Sie wenden sich an den Geschäftsbereich Jugend der Stadt Wolfsburg. Sie erreichen das zuständige Team der Abteilung Frühkindliche Bildung per Mail oder per Telefon unter (siehe Kontakt)
Qualifizierung
Die Grundqualifizierung dauert aktuell ca.14 Monate und ist in mehrere Abschnitte gegliedert.
Die Grundqualifizierung besteht aus zwei Teilen, die jeweils mit einer Lernergebnisprüfung abschließen. Nach erfolgreichem Abschluss kann im Anschluss jeweils ein Zertifikat vom Bundesverband Kindertagespflege beantragt werden. Dies ist in den meisten Bundesländern anerkannt.
Teil 1 der Grundqualifikation beinhaltet:
- einem tätigkeitsvorbereitenden Kurs von 160 Unterrichtsstunden
- einem Praktikum von 80 Stunden
- 140 nachzuweisenden Selbstlerneinheiten
- Einer Lernergebnisfeststellung als Grundlage für die Erteilung der Pflegeerlaubnis
Nach Abschluss des tätigkeitsvorbereitenden Kurses der Grundqualifizierung haben Sie die Möglichkeit der Beantragung der Pflegeerlaubnis beim Geschäftsbereich Jugend. Nach Ausstellung der Pflegeerlaubnis können Sie mit der Tätigkeit als Kindertagespflegeperson beginnen.
Teil 2 der Grundqualifikation findet tätigkeitsbegleitend statt und beinhaltet nochmals 140 Unterrichtstunden.
Aufbauend darauf können sich Kindertagespflegepersonen in der Aufbauqualifizierung mit 120 Stunden in spezifischen pädagogischen Themenfeldern wie Zusammenarbeit mit Eltern, Orientierung im Sozialraum, Organisation und Management weiterbilden.
Der Qualifizierungskurs wird von der Fabi angeboten und ist entsprechend im Programm der Fabi mit den jeweiligen Terminen zu finden. Aktuell finden die Kurse am Abend statt und vereinzelt ganztägig an Samstagen. Bitte kontaktieren Sie für aktuelle Termine die Fabi Wolfsburg.
Räumlichkeiten
Der Betrieb einer Kindertagespflegestelle ist sowohl in eigenen Wohnräumen mit kindgerechter Ausstattung möglich als auch in speziell dafür angemieteten und ausgestatteten Räumlichkeiten. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit der Betreuung im Haushalt der Familie.
Für die eigenen Wohnräume gibt es Standards, die zu erfüllen sind, zum Beispiel:
- Kindgerechte Ausstattung
- Schlafplätze und Wickelmöglichkeit für die Kinder
- Möglichkeiten zum Spielen, Bewegen und Essen
- Ggf. Erlaubnis des Vermieters
Die vollständigen Anforderungen finden Sie in der Richtlinie Ziffer 5.5
Andere Räume sind selbstständig zu suchen, und auszustatten.
Im Angestelltenverhältnis werden in der Regel die Räumlichkeiten vom Arbeitgeber gestellt.
Richtlinie
In der Richtlinie für die Kindertagespflege in Wolfsburg in der Fassung vom 01.08.2022 regelt die Stadt Wolfsburg die Umsetzung gesetzlicher Vorgaben für die Kindertagespflegestellen vor Ort. Wichtige Inhalte sind unter anderem:
- Beschreibung der Formen von Kindertagespflege in Wolfsburg
- Fördervoraussetzungen und Geldleistungen in der Kindertagespflege
- Anforderungen an Kindertagespflegepersonen
- Beratung, Begleitung und Vermittlung von Kindertagespflegepersonen
- Spezifische Regelungen zum Kinderschutz, Mitwirkungspflichten und Statistik
Selbständigkeit
Diese Entscheidung treffen Sie. Viele Kindertagespflegeperson sind selbständig tätig. Das heißt Sie entscheiden selbständig wann und wie Sie betreuen möchte. Natürlich unter Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen.
Die Familienservice Wolfsburg gGmbH betreibt einige GROSS.FAMILIENNESTER als Trägerin. Die dort tätigen Kindertagespflegepersonen sind bei der Familienservice Wolfsburg gGmbH angestellt.
Detaillierte Regelungen dazu finden Sie in der Richtlinie Kindertagespflege auf S. 11 unter Punkt 3.1.4.1.
Urlaub
Als selbstständige KTPP legen Sie Ihren Urlaub in eigener Verantwortung und in Abstimmung mit den Familien fest.
Die Fortzahlung der laufenden Geldleistung erfolgt grundsätzlich für insgesamt 24 Tage Urlaub pro Kalenderjahr. Weitere Regelungen finden Sie unter Ziffer 7.3.1 der Richtlinie.
Bei angestellten Kindertagespflegepersonen gelten die Regelungen aus dem geschlossenen Arbeitsvertrag.
Vergütung
Als Kindertagespflegeperson kann man selbstständig oder im Angestelltenverhältnis tätig sein.
Im Angestelltenverhältnis erhält man eine Vergütung entsprechend des unterzeichneten Arbeitsvertrags.
Als selbstständige Kindertagespflegeperson erhält man eine laufende Geldleistung von der Stadt Wolfsburg bei Erfüllung der entsprechenden Vorrausetzungen. Diese Geldleistung setzt sich zusammen aus:
- Betrag zur Anerkennung der Förderung des Kindes
- Erstattung angemessener Kosten für den Sachaufwand
- Anteilige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge
- Betrag für die mittelbare, pädagogische und organisatorische Vor- und Nachbereitung
Die Ausgestaltung des Anerkennungsbetrages erfolgt nach Qualifizierungsstufen.
Weitere Informationen können Sie aus der Richtlinie Ziffer 6.2 entnehmen oder in einer persönlichen Beratung erhalten.
Voraussetzung
Um als Kindertagespflegeperson tätig zu sein, bedarf es einer formalen Pflegeerlaubnis durch die Stadt Wolfsburg. Dafür gibt es zahlreiche Voraussetzungen, die folgende Bereiche betreffen:
Eine Kindertagespflegeperson muss durch ihre
- Persönlichkeit,
- Sachkompetenz und
- Kooperationsbereitschaft mit Eltern, anderen KTPP und dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe für die Tätigkeit geeignet sein.
- Außerdem muss sie über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen
- und vertiefte Kenntnisse gem. §43 SGB VIII i.V.m. §18 Absatz 1 Nummern 1-3 NKiTaG nachweisen.
Die Feststellung der Eignung erfolgt in mehreren Schritten durch die Stadt Wolfsburg.
Die Fachberatung unterstützt durch Gespräche und Besichtigung der möglichen Räume. Sie begleitet auf dem gesamten Weg von der ersten Interessenbekundung über die Qualifizierungszeit bis in die aktive Tätigkeit als Kindertagespflegeperson.
Nähere Ausführungen finden Sie in der Richtlinie Kindertagespflege auf S. 13-15.
Zusammenarbeit
Es besteht die Möglichkeit, sich mit einer anderen Kindertagespflegeperson zusammenzuschließen und gemeinsam dauerhaft eine sogenannte Großtagespflegestelle zu betreiben.
§19 NKiTaG in Verbindung mit der Richtlinie der Stadt Wolfsburg regelt die Einzelheiten. In der Regel dürfen in einer Großtagespflegestelle 8 bis 10 Kinder zusammen betreut werden. Eine persönliche Zuordnung der Tagespflegekinder zu einer der Tagespflegepersonen ist dabei verpflichtend. Für die Betreuung von mehr als 8 Kindern sind gewisse berufliche Qualifikationen notwendig. Nähere Ausführungen finden Sie in der Richtlinie Kindertagespflege auf S. 10 unter Punkt 3.1.4.
Zusatzkosten
Dies hängt von der Kindertagespflegestelle ab, da diese gegebenenfaslls einen Zusatzbeitrag für Verpflegung, Ausflüge etc. erheben. Ebenfalls können Kosten für die Betreuung außerhalb des geförderten Betreuungsumfanges anfallen.
Zuschüsse
Vor der Anschaffung ist ein Antrag beim Geschäftsbereich Jugend zu stellen.
Kontaktdaten Team Kindertagespflege
Name |
Telefon/E-Mail |
Erreichbarkeit
|
Sachbearbeitung Kindertagespflegepersonen |
08:30 bis 15:00 Uhr |
|
Dennis Dubiel |
05361 28-2653 |
|
Irene Seliwanow |
05361 28-5015 |
|
Angelique Broscheit |
05361 28-2038 |
|
Marion Müller |
05361 28-2894 |
|
Leon-Marvin Schaale |
05361 28-5072 |
|
Kommunale Fachberatungen | ||
Elke Mrosek |
05361 28-2826 |
|
Ricarda Gellrich |
05361 28-1554 |
|
Fachberatungen für Kindertagespflege | ||
Luca Jetzke |
05361 28-5014 |
|
Jana Wulf | 05361 28-5239 jana.wulf@stadt.wolfsburg.de |