Brand- und Katastrophenschutz
Die Berufsfeuerwehr der Stadt Wolfsburg
Der Geschäftsbereich Brand- und Katastrophenschutz informiert über:
- aktuelle Aktionen und Termine rund um die Berufsfeuerwehr
- Vorbeugender Brandschutz
- CBRN-Gefahrenabwehr
- Gefahrenvorbeugung
- Zivil- und Katastrophenschutz
- Stellen- und Ausbildungsangebote bei der Berufsfeuerwehr Wolfsburg
Extreme Wetterlagen, ein Chemieunfall, ein großflächiger Stromausfall oder ein Brand - es gibt verschiedene Notsituationen, die unerwartet eintreten können. Wer in diesen Situationen richtig handelt, kann sich und andere Menschen schützen und Schäden reduzieren.
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) stellt dazu hilfreiche Tipps zur Verfügung, die wir hier in komprimierter Form für Sie weitergeben.
App der Berufsfeuerwehr WolfsburgDie Berufsfeuerwehr informiert auch anhand von kurzen Videoclips über ihre Arbeit, die Technik, Ausbildung und das Einsatzgeschehen. |
- (Ober-) Brandmeister (m/w/d) im Einsatzdienst
Der Geschäftsbereich Brand- und Katastrophenschutz setzt sich aus folgenden fünf Bereichen zusammen:
- Strategisches Projekt- und Prozessmanagement
- Gefahrenabwehr und Rettungsdienst
- Gefahrenvorbeugung
- Technik
- Verwaltung
Postanschrift
Stadt Wolfsburg
Geschäftsbereich 37
Brand- und Katastrophenschutz
Postfach 10 09 44
38409 Wolfsburg
So finden Sie uns
Dieselstraße 24
38446 Wolfsburg
Geschäftsbereichsleiter
Herr Manuel Stanke
E-Mail: berufsfeuerwehr@stadt.wolfsburg.de
Telefon: 05361 844-0
Fax: 05361 844-4216
Notruf
Telefon: 112
Notfallfax
Veräußerung von Dienstfahrzeugen
Ausgemusterte Dienstfahrzeuge werden ausschließlich über die VEBEG GmbH (Verwertungsunternehmen des Bundes) veräußert.
Neben der Ausbildung im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst bietet die Berufsfeuerwehr Wolfsburg auch die Ausbildung im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst an.
Die folgenden Einstellungsvoraussetzungen müssen erfüllt werden:
- die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der EU
- einen Führerschein der Klasse B
- das Deutsche Sportabzeichen in Bronze und das Deutsche Schwimmabzeichen in Silber
- Lust auf Feuerwehr, sportliche Fitness und uneingeschränkte Feuerwehrdiensttauglichkeit
- bestandene physische Eignungsfeststellung für die Berufsfeuerwehren in Deutschland
- keine Höhenangst und Schwindelfreiheit
- keine Vorstrafen
- Abschlüsse:
- Brandmeisteranwärter*in: Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt (ehemals mittlerer Dienst) abgeschlossene Berufsausbildung in einem für den Feuerwehrdienst geeigneten Beruf
- Brandoberinspektoranwärter*in: Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt (ehemals gehobener Dienst) ein abgeschlossenes (Fach-)Hochschulstudium mit dem akademischen Grad eines Bachelors, Dipl.-Kfm. oder Dipl.-Ing. in einem geeigneten Themengebiet
- Brandreferendar*in: Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt (ehemals höherer Dienst) Hochschulabschluss
Weiterhin wird auf sportliche Leistungsfähigkeit und technisches Verständnis Wert gelegt.
Durch das Auswahlverfahren werden aus dem Pool der Bewerber*innen die geeigneten Kandidat*innen ausgewählt. Dieses Auswahlverfahren besteht aus vier Teilen:
Der Sporttest:
Hier wird zunächst die physische Eignungsfeststellung für die Berufsfeuerwehren in Deutschland durchlaufen. Neben klassischen Disziplinen wie 200 Meter Schwimmen, 15 Meter Streckentauchen und 3000 Meter Lauf werden auch koordinative Testaufgaben wie Balancieren, Wechselsprünge, Liegestütze, Beugehang, CKCU-Test, Kasten-Bumerang-Test und Dummy ziehen abgefordert, die vom Deutschen Städtetag mit der Deutschen Sporthochschule Köln erarbeitet worden sind.
Zur Selbsteinschätzung bietet die Feuerwehr die Möglichkeit, den Sporttest ohne Prüfungsdruck am 18. Januar 2025 um 08.00 Uhr auszuprobieren.
Bitte melden Sie sich frühzeitig per E-Mail (feuerwehr-ausbildung@stadt.wolfsburg.de) an. Die Plätze sind begrenzt.
Der feuerwehrspezifische Test:
Durch das Erledigen verschiedener Aufgaben, wie das Besteigen der Drehleiter, Ziehen eines Dummys sowie das Lösen technischer und handwerklicher Probleme, sollen die Bewerber*innen die Bewältigung feuerwehrspezifischer Aufgaben nachweisen.
Der handlungsorientierte Auswahltest:
Als vorletzter Punkt des Auswahlverfahrens muss ein handlungsorientierter Test absolviert werden. Hier werden in einem Verfahren Bereiche wie beispielsweise Verarbeitungskapazität, Bearbeitungsgeschwindigkeit und praktisch-technisches Verständnis in den Kategorien Deutsch, Mathematik, Physik und Chemie getestet.
Die medizinische Voruntersuchung:
Durch einen ausführlichen Medizin-Check soll die gesundheitliche Eignung der Bewerber*innen vor der beamtenrechtlich geforderten Untersuchung durch das Gesundheitsamt geklärt werden.
Der Vorbereitungsdienst dauert 24 Monate und gliedert sich in die Ausbildungsabschnitte:
- Grundausbildungslehrgang (B1 - 26 Wochen)
- Ausbildung im Rettungswesen (R - 38 Wochen)
- Einsatzpraktikum Truppmitglied (B1P - 16 Wochen)
- Einsatzpraktikum Truppführer (B2P - 16 Wochen)
- Vertiefungsphase (V - 2 Wochen)
- Ausbilderlehrgang (AdF - 1 Woche)
- Gruppenführerlehrgang (B3 - 4 Wochen)
- Laufbahnprüfung (LP - 1 Woche)
Der Grundausbildungslehrgang, die Einsatzpraktika und die Vertiefungsphase werden an der Feuer- und Rettungswache durchgeführt. Die Ausbildung im Rettungswesen findet an einer Notfallsanitäterschule statt. Der Ausbilderlehrgang, der Gruppenführerlehrgang und die Laufbahnprüfung werden an der Niedersächsischen Akademie für Brand- und Katastrophenschutz (NABK) absolviert.
Der Vorbereitungsdienst dauert 24 Monate und gliedert sich in die Ausbildungsabschnitte:
- Grundausbildungslehrgang (B1 - 26 Wochen)
- Ausbildung im Rettungswesen (Rs1 - 4 Wochen)
- Einsatzpraktikum Truppführer (B1/2P - 17 Wochen)
- Gruppenführerlehrgang (B3 - 4 Wochen)
- Zwischenprüfung (Zw - 1 Woche)
- Einsatzpraktikum Gruppenführer (B3P - 16 Wochen)
- Zugführerausbildung (B4 - 10 Wochen)
- Einsatzpraktikum Zugführer (B4P - 10 Wochen)
- Verbandführerausbildung (B5 - 7 Wochen)
- Laufbahnprüfung (LP - 1 Woche)
Der Gruppenführerlehrgang und die Laufbahnprüfung werden an der Niedersächsischen Akademie für Brand- und Katastrophenschutz (NABK) absolviert.
Der Vorbereitungsdienst dauert 24 Monate und gliedert sich in in zahlreiche Ausbildungsabschnitte, die deutschlandweit absolviert werden müssen.
Genau werden die Abschnitte und Prüfungen in der 'Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des höheren feuerwehrtechnischen Dienstes im Lande Nordrhein-Westfalen vom 11.03.2010 geregelt.
In der Abteilung Gefahrenvorbeugung sind die Bereiche des vorbeugenden Brandschutzes, der Einsatzvorbereitung und -planung, der Zivil- und Katastrophenschutz sowie die CBRN-Gefahrenabwehr gebündelt.
Der vorbeugende Brandschutz ist bereits frühzeitig im Baugenehmigungsverfahren beteiligt und berät hierbei die Untere Bauaufsichtsbehörde. Ebenfalls wird eine offene Kommunikation zwischen Brandschutzdienststelle und Bauherr*innen, beziehungsweise Bauplaner*innen und Architekt*innen gelebt. Die enge Verzahnung zur Einsatzvorbereitung ermöglicht zudem eine direkte Abstimmung und unterstützt somit maßgeblich den Erfolg des abwehrenden Brandschutzes.
Neben den aktuellen Ansprechpartner*innen enthält diese Seite umfangreiches Informationsmaterial und Servicetipps rund um den Zivil- und Katastrophenschutz.
Telefon: 05361 844-4236
Fax.: 05361 844-4234
E-Mail: feuerwehr.vb@stadt.wolfsburg.de
Abteilungsleiter
Achim Trenkner
Planbegutachtung
Telefon: 05361 844-4209
E-Mail: achim.trenkner@stadt.wolfsburg.de
Fachgebietsleiter vorbeugender Brandschutz
Michael Blohm, M. Sc.
Planbegutachtung und Brandverhütungsschau
Telefon: 05361 844-4235
E-Mail: michael.blohm@stadt.wolfsburg.de
Brandverhütungsschau
Jonas Schleip, B. Sc.
Planbegutachtung und Brandverhütungsschau
Telefon: 05361 844-4254
E-Mail: jonas.schleip@stadt.wolfsburg.de
Brandverhütungsschau
Alessandro Morese, B.Sc.
Planbegutachtung und Brandverhütungsschau
Telefon: 05361 844-4259
E-Mail: alessandro-michele.morese@stadt.wolfsburg.de
Beratung Städtische Brandschutzhelfer*innen
Jörg Kramer
Qualifizierung
Telefon: 05361 844-4318
E-Mail: joerg.kramer@stadt.wolfsburg.de
Brandschutzaufklärung und Löschwasserversorgung
Tobias Schmidt
Löschwasserversorgung und Brandschutzaufklärung
Telefon: 05361 844-4267
E-Mail: tobias.schmidt@stadt.wolfsburg.de
Einsatzvorbereitung und Veranstaltungssicherheit
Mano Pröpper
Veranstaltungssicherheit, Feuerwehrzufahrten und -flächen
Telefon: 05361 844-4263
E-Mail: mano.proepper@stadt.wolfsburg.de
Administration
Vivian Reuter
Verwaltung, Sonderaufgaben, Feuerwehrschließungen
Telefon: 05361 844-4236
E-Mail: vivian.reuter@stadt.wolfsburg.de
Fachgebietsleiter Katastrophenschutz und Einsatzplanung
Stellvertretender Abteilungsleiter
Dipl.-Kfm. (FH) Patrick Krause
Telefon: 05361 844-4228
E-Mail: patrick.krause@stadt.wolfsburg.de
Gefahrenabwehrplanung
Lars Markwardt, LL.B.
Katastrophenschutz und Gefahrenabwehrplanung
Telefon: 05361 844-4109
E-Mail: lars.markwardt@stadt.wolfsburg.de
Bevölkerungsschutz
Dennis Wengenroth, B.Sc.
Zivilschutzangelegenheiten
Telefon: 05361 844-4317
E-Mail: dennis.wengenroth2@stadt.wolfsburg.de
Bevölkerungsschutz
N.N.
Katastrophenanalyse und Planung
Katastrophenschutz und Zivilschutz
Torsten Lücke
Zivil- und Katastrophenschutzangelegenheiten
Telefon: 05361 844-4261
E-Mail: torsten.luecke@stadt.wolfsburg.de
Katastrophenschutz
Michael Krause
Sachbearbeitung KatS-Plan
Telefon: 05361 844-4217
E-Mail: michael.Krause2@stadt.wolfsburg.de
Planunterlagen und Führungsmittel
Dieter Appel
Feuerwehrpläne
Telefon: 05361 844-4231
E-Mail: dieter.appel@stadt.wolfsburg.de
CBRN-Gefahrenabwehr
Sebastian Neuwirth
Telefon: 05361 844-4232
E-Mail: sebastian.neuwirth@stadt.wolfsburg.de
Gruppenpostfach
E-Mail: katastrophenschutz@stadt.wolfsburg.de
Warn-App NINA
Die Stadt Wolfsburg hat ihre Kommunikationskanäle um die Warn-App NINA erweitert. Mit dieser Notfall-Informations- und Nachrichten-App (NINA) kann die Bevölkerung in Krisen- und Katastrophensituationen noch besser und schneller erreicht werden.
Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe informiert in einer 68 Seiten langen Broschüre über richtiges Handeln im Falle eines Unwetters, Feuers, Hochwasser und bei Gefahrenstoffen.
In Niedersachsen sind Rauchmelder seit dem 31.12.2015 in allen Wohnungen vorgeschrieben.
Downloads
- Hinweise für die Gestaltung von Feuerwehr-Laufkarten (FLK) nach DIN 14675
- Musterlaufkarten
- Hinweise für die Erstellung von Feuerwehrplänen nach DIN 14095
- Legende für Feuerwehrlaufkarten
- Muster Feuerwehrplan nach DIN 14095
- Muster Feuerwehrplan Objekt
- Hinweise für die Neueinrichtungoder Erweiterung bestehenderBrandmeldeanlagen (TAB BMA)
- Kennzeichnung von Auslösestellen für sicherheits- und brandschutztechnische Einrichtungen