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Politik & Verwaltung

Allgemeines zum Thema Wahlen

Hier folgen in Kürze allgemeine Informationen rund um das Thema "Wahlen".

  • Wahlrecht für Deutsche im Ausland

    Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man auch als Auslandsdeutsche.

    Sie werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen.

    Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das für sie zuständige Wählerverzeichnis stellen. 

    Die amtlichen Formblätter liegen laut Bundeswahlleiter noch nicht vor. Eine Antragstellung ist deshalb noch nicht möglich. Das Antragsformular sowie ein Merkblatt mit Ausfüllhinweisen werden etwa sechs Monate vor dem Wahltermin auf der Homepage des Bundeswahlleiters zur Verfügung gestellt.

    Weitere Hinweise und das Antragsformular erhalten Sie unter auf der Internetseite des Bundeswahlleiters.

    Die Formblätter können nach Bereitstellung ebenso bei der Kreiswahlleitung angefordert werden, die für den Wohnort zuständig ist, in dem die oder der Auslandsdeutsche vor dem Fortzug aus Deutschland zuletzt wohnhaft war.

    Wenn Sie vor Ihrem Fortzug mit Hauptwohnung in Wolfsburg gemeldet gewesen sind, müssen Sie den formellen Antrag, der vom Bundeswahlleiter vor der Wahl im Internet bereitgestellt wird, im Original fristgemäß an folgende Anschrift senden:

    Stadt Wolfsburg
    Briefwahlausgabestelle, Zimmer 51
    Porschestraße 49
    38440 Wolfsburg

    Telefon: 05361 28-2950
    Telefax: 05361 28-1642
    E-Mail an das Team Wahlen
     

    Öffnungszeiten

    Montag - Dienstag: 08:30 - 16:30 Uhr
    Mittwoch, Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr
    Donnerstag: 08:30 - 17:30 Uhr 

    Für alle Auslandsdeutschen, die vor ihrem Fortzug nicht in Wolfsburg gemeldet waren:

    • Sie müssen den formellen Antrag fristgemäß an ihre jeweilige Fortzugsgemeinde senden.
    • Nach Überprüfung und Vorliegen aller Voraussetzungen des Antrages werden auch die Deutschen aus dem Ausland in ein Wählerverzeichnis eingetragen.
    • Der vom Bundeswahlleiter zur Verfügung gestellte Antrag enthält neben dem Antrag auf Eintragung auch einen Antrag auf Zusendung von Briefwahlunterlagen.
    • Nach der Überprüfung ihres Antrages werden sie in das Wählerverzeichnis eingetragen und erhalten unter Einhaltung der Fristen umgehend die Briefwahlunterlagen zugesandt.

  • Wählen gehen
  • Wahlbenachrichtigung

     
    Wahlberechtigung    Die Wahlberechtigung ergibt sich aus § 12 Bundeswahlgesetz 
    Deutsche, die im Ausland leben     Für Deutsche, die im Ausland leben, gelten besondere Regelungen.

    Bitte beachten Sie daher die Ausführungen auf der Seite des Bundeswahlleiters. Unter „Informationen für Wählerinnen und Wähler“ befinden sich ebenfalls Informationen für Deutsche im Ausland.

     

    Wahlbenachrichtigung     Wahlberechtigte erhalten die Wahlbenachrichtigung von ihrer Gemeinde übersandt. Sie enthält die Mitteilung, in welchem Wählerverzeichnis sie stehen sowie weitere Angaben zum Wahlablauf am Wahltag. 

    Wann werden Wahlbenachrichtigungen verschickt?    Der Termin für die Bundestagswahl steht noch nicht fest. Sie erhalten hier zu gegebener Zeit weitere Informationen.
    Allgemein:
    Wenden Sie sich bitte circa fünf Wochen vor der Wahl an Ihre Gemeinde, wenn Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben (Zeitpunkt nach Erstellung des Wählerverzeichnisses). Dort erhalten Sie Auskunft darüber, ob Sie überhaupt im Wählerverzeichnis eingetragen worden sind. (Ein Beispiel: Eine Person ist kurz vor der Wahl umgezogen. Es ist nicht klar, in welchem Wählerverzeichnis sie geführt wird).
    Ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss spätestens am 16. Tag vor der Wahl gestellt werden (§ 17 Bundeswahlgesetz).
     
    Wählerverzeichnis     Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist.

    Der Wahlkreis 51 Helmstedt – Wolfsburg setzt sich aus verschiedenen Gemeinden mit verschiedenen Wahlbezirken zusammen. Für jeden Wahlbezirk wird ein Wählerverzeichnis erstellt. 

    Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis    Wahlberechtigte können Einsicht in das Wählerverzeichnis nehmen, um die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer Daten zu überprüfen. 


    Wie kann ich an der Wahl teilnehmen? 
    Auf der Wahlbenachrichtigung befinden sich alle Angaben zu Ihrem Wahllokal, zu den Öffnungszeiten und zur Briefwahl. 
    Sie haben mehrere Möglichkeiten, um an der Wahl teilzunehmen:
    1. Sie gehen am Wahlsonntag direkt in Ihr Wahllokal. Bitte nehmen Sie dazu neben der Wahlbenachrichtigung auch Ihren Ausweis oder den Reisepass mit.  
    2. Sie können jedoch auch einen Antrag auf Ausstellung von Briefwahlunterlagen stellen.
    Dazu haben Sie folgende Möglichkeiten: 
    - Sie stellen einen online-Antrag  unter www.wolfsburg.de (Eine Freischaltung erfolgt ca. fünf Monate vor der Bundestagswahl)
    - Sie unterschreiben den Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung und senden den Antrag per Fax
    - Sie unterschreiben den Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung und senden den Antrag postalisch an die Stadt Wolfsburg. Bitte vergessen Sie nicht die Briefmarke, der Antrag wird sonst nicht von der Deutschen Post befördert!
    Der Antrag muss zwingend unterschrieben werden, wenn Sie ihn postalisch oder per Fax an die Stadt Wolfsburg senden, damit eine Willensäußerung der wahlberechtigten Person erkennbar ist. Hier handelt es sich um eine gesetzliche Vorgabe.

    Bitte beachten Sie auch, dass nicht unterschriebene Rücksendungen nicht als Anträge erkannt werden können, da zeitgleich ebenso eine Vielzahl von nicht zugestellten Wahlbenachrichtigungen an das Wahlamt zurück geliefert wird. Eine Unterscheidung ist dann nicht möglich. 

    - Wahlberechtigte der Stadt Wolfsburg können ihr Wahlrecht ebenso in der Briefwahlausgabestelle der ausüben:

    Stadt Wolfsburg
    Rathaus A, Zimmer 51
    Porschestraße 49
    38440 Wolfsburg
     

    Auch im Rathaus werden Ihnen Briefwahlunterlagen ausgehändigt. Sie können dort sofort wählen. Wahlkabinen stehen zur Verfügung. 
    Bitte bringen Sie dazu bitte unbedingt Ihre Wahlbenachrichtigung und einen Personalausweis oder Reisepass mit.
    Die Öffnungszeiten der Briefwahlausgabestelle sind der Wahlbenachrichtigung zu entnehmen.
    Die Ausgabe von Briefwahlunterlagen erfolgt nur im Rathaus A. 
    Eine Ausgabe in den Sprechstellen ist nicht möglich.

    Die Wahlberechtigten im übrigen Gebiet des Wahlkreises 51 Helmstedt – Wolfsburg können Zeitpunkt und Ort der Briefwahlausgabestellen ebenfalls ihrer Wahlbenachrichtigung entnehmen, die fristgemäß vor der Wahl versandt wird. 
    Eine Zusendung erfolgt erst nach dem 42. Tag vor der Bundestagswahl. 

    Wie viele Stimmen hat jede wahlberechtigte Person?    Jede*r Wähler*in hat zwei Stimmen: 

    Mit der Erststimme wird der oder die Wahlkreisabgeordnete im Wege der Direktwahl gewählt. Sie wird auf der linken Stimmzettelhälfte abgegeben. Mit der Zweitstimme, die auf der rechten Stimmzettelhälfte vergeben wird, wählt man die Landesliste einer Partei. (§ 4 Bundeswahlgesetz). 
     

  • Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis

    Der Wahltermin für die turnusmäßig im Jahr 2021 stattfindende Bundestagswahl steht noch nicht fest. Zu gegebener Zeit werden hier die endgültigen Termine mitgeteilt.

    Von Amts wegen werden bei einer Wahl alle Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis der Stadt Wolfsburg eingetragen, die am 42. Tag vor der Wahl (Stichtag) auch in der Stadt Wolfsburg gemeldet sind.

    Alle Wahlberechtigten erhalten spätestens am 21. Tag vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigung.

    Es wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass es - wie bei jeder Wahl – möglich ist, Einsicht in das Wählerverzeichnis zu nehmen, um die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten zu überprüfen. Diese Möglichkeit der Einsichtnahme ist jedoch nur innerhalb einer bestimmten Frist möglich (§ 17 Bundeswahlgesetz).

    Die Wahlberechtigten in der Stadt Wolfsburg können das Wählerverzeichnis ihres Wahlbezirks vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl werktags während der allgemeinen Öffnungszeiten in den Räumen des Wahlamtes einsehen.

    Sollten Sie Zweifel an der Richtigkeit der Angaben auf Ihrer Wahlbenachrichtigung und damit auch im Wählerverzeichnis haben, können Sie mit dem anliegenden Formular die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis der Stadt Wolfsburg beantragen. Sie erhalten in den Tagen vor Beginn der Einsichtnahmefrist eine Mitteilung des Wahlamtes zur Terminabsprache.

    Wahlberechtigte, die nicht in der Stadt Wolfsburg wohnhaft sind, müssen sich an die jeweilige Gemeinde wenden, in der sie gemeldet sind. Die erforderlichen Informationen finden Sie im nächsten Jahr auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.

    Für den gesamten Wahlkreis 51 Helmstedt – Wolfsburg gilt:

    Wer bis zum 21. Tag vor der Wahl noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich bis spätestens am 16. Tag vor der Wahl zur Klärung an die Gemeinde wenden, in der er mit Hauptwohnung gemeldet ist.

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