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Politik & Verwaltung

Ausländerstelle

Wolfsburg weltoffen

Wolfsburg hat 125.416 Einwohner*innen und ist eine moderne und weltoffene Stadt. Der Anteil ausländischer Mitbürger*innen aus mindestens 151 Nationen beträgt 16,7 Prozent (Stand 31.03.2022).

 

Die Ausländerstelle der Stadt Wolfsburg ist die Servicestelle für Zuwandernde.

Unsere Mitarbeiter*innen beraten und betreuen all diejenigen, die in Wolfsburg eine neue Heimat finden wollen. Ziel ist es, den Rechtsstatus schnellstmöglich zu klären, um im günstigen Fall den Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Aber natürlich entscheidet die Ausländerstelle auch über die Beendigung eines Aufenthaltes und die daraus folgenden Maßnahmen.

Das Gesetz zu Änderung des Staatsangehörigkeitsrecht ist am 26.03.2024 verkündet wurden und tritt in seinen wesentlichen Teilen am 26.06.2024 in Kraft.

Durch das Gesetz ist die Mehrstaatigkeit (doppelte Staatsangehörigkeit) generell zugelassen und der Weg zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit einfacher. Eine Einbürgerung soll künftig nach fünf, statt wie bisher nach acht Jahren möglich sein, bei besonderen Integrationsleistungen kann die Voraufenthaltszeit auf bis zu drei Jahre verkürzt werden.

Weitere und aktuelle Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesministerium des Innern und für Heimat unter folgendem Link:
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/gesetz-zur-modernisierung-des-staatsangehoerigkeitsrechts.html

Die Ausländerstelle ist Ihre Ansprechpartnerin bei Fragen zu nachfolgenden Angelegenheiten:

  • Verpflichtungserklärung

    Bei der Visumsbeantragung ist es in vielen Fällen erforderlich, für Ihren Besuch aus dem Ausland eine Verpflichtungserklärung gegenüber der Ausländerbehörde abzugeben.

  • Aufenthaltstitel

    Was ist ein Aufenthaltstitel und welche Voraussetzungen gibt es?

    Die Erteilung bzw. Verlängerung eines Aufenthaltstitels ist vom Aufenthaltszweck abhängig. Daher sind die Voraussetzungen sehr verschieden und können nicht in ihrer Gesamtheit abgebildet werden. Die Unterschiede sowie Fragen und ausführliche Antworten zu diesen Aufenthaltstiteln schauen Sie sich auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern an. Insgesamt gibt es folgende fünf Aufenthaltstitel:

    • die Aufenthaltserlaubnis
    • die Blaue Karte EU
    • die Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU
    • die Niederlassungserlaubnis und
    • das Visum

    Der zuständigen deutschen Auslandsvertretung obliegt es, allein über den Visumantrag zu entscheiden. 

    Nutzen Sie bitte die Gelegenheit sich ausführlich von Ihrer*Ihrem zuständigen Sachbearbeiter*in beraten zu lassen.

    Unterlagen/Gebühren

    Welche Unterlagen von Ihnen vorgelegt werden müssen ist vom Sachverhalt abhängig. Bitte erfragen Sie dies direkt bei Ihrer*Ihrem zuständigen Sachbearbeiter*in.

    Da die Gebühren von der Dauer des Aufenthaltstitels abhängig sind, erfragen Sie die Höhe der Gebühr bitte bei Ihrer*Ihrem zuständigen Sachbearbeiter*in.

    Wichtige Information zum Aufenthaltstitel

    Der Aufenthaltstitel wird seit dem 01.09.2011 nur noch als elektronischer Aufenthaltstitel erteilt.

  • Einbürgerung

    Mit dem Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit genießen Sie zum Beispiel:

    • das Recht, zu wählen und gewählt zu werden,
    • Freizügigkeit in der Europäischen Union,
    • visafreies Reisen in viele Länder auch außerhalb Europas,
    • freie Berufswahl,
    • das Recht, sich selbständig zu machen,
    • Schutz vor Ausweisung oder Abschiebung, sowie Auslieferung an ein anderes Land.

    Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.

    Hier bekommen Sie viele Informationen und nützliche Tipps:

    Eine ausführliche Beratung zum Thema Einbürgerung bieten wir nach Eingang Ihres Antrages an. Über den Eingang Ihres Antrages erhalten Sie zeitnah eine Eingangsbestätigung.

    Bitte laden Sie sich folgende Dokumente herunter (Antrag auf Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft/Fragebogen Einbürgerung). Diese finden Sie unter dem Reiter „Formulare“.

    Füllen Sie dann die Formulare aus, fügen eine Kopie Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis bei und schicken alles zusammen an:

    Per Post:

    Stadt Wolfsburg
    Ausländerstelle
    Porschestraße 49
    38440 Wolfsburg

    Per E-Mail:

    Antrag-EBH@stadt.wolfsburg.de

    Aufgrund der sehr hohen Anzahl von Terminwünschen bitten wir schon jetzt um Geduld.

    Bitte sehen Sie von weiteren Anfragen ab, soweit Sie eine Eingangsbestätigung erhalten und alle Angaben vollständig gemacht haben. Wiederholte Anfragen verlängern die Bearbeitungszeit und damit auch Ihre Wartezeit. Alle Anträge werden chronologisch nach Eingangsdatum abgearbeitet.

    Bitte nutzen Sie das E-Mail Postfach ausschließlich für den Antrag und dazugehörige Unterlagen!

     

    Für alle anderen Fragen und Mitteilungen nutzen Sie bitte das E-Mail Postfach Einbuergerung@stadt.wolfsburg.de


  • Europäische Union

    Staatsangehörige aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) und aus Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz genießen Freizügigkeit. Sie benötigen für die Einreise kein Visum, dies gilt auch für ihre Familienangehörigen, selbst wenn sie nicht Staatsangehörige dieser Staaten sind.

  • Weiterführende Links
  • Formulare
  • Kontakt & Öffnungszeiten

  • Kontakt

    Stadt Wolfsburg
    Ausländerstelle
    Rathaus A
    Porschestraße 49
    38440 Wolfsburg

    Telefon: 05361 28-1234
    auslaenderstelle@stadt.wolfsburg.de

  • Öffnungszeiten

    Ihren elektronischen Aufenthaltstitel können Sie jeweils montags in der Zeit von 08:30 Uhr bis 16:30 Uhr und donnerstags in der Zeit von 13:00 bis 17:30 Uhr ohne Termin abholen. Sie können dort ebenfalls ohne Termin Unterlagen abgeben, die zur Bearbeitung Ihrer ausländerrechtlichen Angelegenheiten benötigt werden bzw. angefordert wurden.

    Eine ausführliche Beratung erfolgt ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung!

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