• de
    • en
    • de
Filter Tags
Filter Tags
  • Interne Seiten
  • News
  • Dokumente (PDF)
  • Externe Seiten
  • Alle Ergebnisse
search

Stadterneuerung in Wolfsburg

Sanierungsgebiet „Die Höfe“

Förderprogramm „Lebendige Zentren“
Ein Hinterhof im Sanierungsgebiet
Ein Hinterhof im Sanierungsgebiet "Die Höfe"
Foto: Lars Landmann

Das denkmalgeschützte Wohngebiet „Die Höfe“ gehört zu den ältesten Wohnanlagen Wolfsburgs und wurde 2015 in das Bund-Länder-Förderprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ (seit 2019 „Lebendige Zentren“) aufgenommen. Im März 2016 erfolgte die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Die Höfe“ durch den Rat der Stadt Wolfsburg. Das Sanierungsgebiet umfasst den Kernbereich des Gesamtgebietes der Höfe. Dieses steht als Gruppe baulicher Anlagen inklusive der Freianlagen als Ensemble unter Denkmalschutz. Das Sanierungsgebiet ähnelt einem Rechteck, das durch die Schillerstraße im Osten, die Heinrich-Heine-Straße im Süden, die Lessingstraße im Westen und die Goethestraße im Norden abgegrenzt wird. Ziel ist es, den historischen Charakter des Bereiches zu sichern und zugleich den Gebäude- und Freiraumbestand denkmalgerecht weiterzuentwickeln. In den Höfen leben 1.957 Personen (Stand: 30.06.2022).

  • Aktuelles und Termine

    Tag der Städtebauförderung 2024

    Ein gemeinsamer Rundgang durch "Die Höfe"

    • Goetheschule - Quartiersplatz
    • Aktueller Stand
    • "Immermannshof 2.0"
    • Anstehende Maßnahmen und vieles mehr

    Wann: Samstag, 04. Mai 2024, um 11:00 Uhr

    Treffpunkt: Goetheplatz (vor der Musikschule)

     Bild der Einladung zum Rundgang durch die "Höfe"

     

     

    Neufassung der Förderrichtlinie zur Aufwertung der Höfe/Freiflächen

    Mit dem Ratsbeschluss vom 06.12.2023 über die Neufassung der Förderrichtlinie zur Aufwertung der Höfe/Freiflächen im Denkmalschutzbereich kann in diesem Jahr die Fördermittelvereinbarung mit der Stadt Wolfsburg zur Maßnahmendurchführung für die Umgestaltung des „Hof 2“ (Immermannhof) unterzeichnet werden. Die Finalisierung des Umgestaltungskonzepts für diesen Hof findet auf Grundlage des Gestaltungsleitfadens und Ausstattungskatalogs statt und soll in 2024 umgesetzt werden. Die kommunale Förderrichtlinie musste aufgrund der Neufassung der Städtebauförderungsrichtlinie des Landes Niedersachsen (R-StBauF 2022) bis zum 01.01.2024 geändert werden. Die Planungen wurden im Sanierungsbeirat „Die Höfe“ vorgestellt und diskutiert.

    Entwurf der Freiflächen in den Höfen
    Abbildung 1: Umgestaltung "Hof"
    Quelle: Dipl.-Ing.-Architekt Leonhard Pröttel (2023)
  • Das sind "Die Höfe"

     Entstehung  Zw. 1938 und 1941
     Einwohner*innen  1957 (Stand: 30.06.2024)
     Nutzung  Vorwiegend Wohnstandort mit vielfältiger Nutzung in Form von Läden, Dienstleistungen und sozialen Einrichtungen
     Sanierungsgebiet seit  2015
     Gefördert durch  Bund-Länder-Förderprogramm "Lebendige Zentren"

  • Städtebauliche Situation des Sanierungsgebietes "Die Höfe"

    Die grünen Höfe im Sanierungsgebiet bilden in direkter Nähe zum Zentrum durch ihre städtebauliche Prägnanz und ihren halbprivaten/halböffentlichen Charakter ein ebenso ungewöhnliches wie hochwertiges Wohnumfeld. Mit ihrem inneren Wegenetz, den kleinen Aufweitungen und dem räumlichen Zusammenspiel zwischen öffentlichen und privaten Bereichen sind sie ein unverwechselbarer Baustein der innerstädtischen Freiräume von Wolfsburg.

    Das Gebiet der Höfe ist ein wichtiges historisches Zeugnis der Siedlungsgeschichte Wolfsburgs. Es soll erhalten werden und steht deshalb unter Denkmalschutz. Da in den prägenden und erhaltenswerten Gebäuden aber erhebliche wohnungsstrukturelle und bausubstanzielle Mängel festgestellt wurden und im öffentlichen Freiraum zum Teil geringe Aufenthaltsqualitäten bestehen, ist für einen Teil der Siedlung das Sanierungsgebiet „Die Höfe“ vom Rat der Stadt beschlossen worden. Zur Verbesserung der Wohn- und Aufenthaltsqualitäten wurden Sanierungsziele und Sanierungsmaßnahmen bestimmt.

    Dazu zählen bauliche Maßnahmen zur Aufwertung des Gebäudebestands und gestalterische Maßnahmen zur Aufwertung der Grün- und Freiflächen. Einiges konnte bereits umgesetzt werden, wie zum Beispiel die Fassadensanierung im Stormhof oder in der Ganghoferstraße. Auch die Gestaltung eines Teils vom Goethepark konnte abgeschlossen werden. Seit 2015 erhält die Stadt Fördermittel aus dem Städtebauförderprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz (seit 2019 „Lebendige Zentren“) mit denen insbesondere mit dem Denkmalschutz verbundene Mehrkosten der Sanierungsmaßnahmen ausgeglichen werden sollen. Für die kommenden Jahre stehen weitere Sanierungsvorhaben der NEULAND an, aber auch die Gestaltung der Innenhöfe wird weiter in den Fokus rücken.

  • Abgrenzung des Sanierungsgebietes "Die Höfe" und Sanierungssatzung

    Mit dem Beschluss des Rates vom 16. März 2016 wurden „Die Höfe“ zum förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet.

    Abgrenzung des Sanierungsgebietes „Die Höfe“

    Mit Aufnahme des Sanierungsgebietes „Die Höfe“ in das Städtebauförderprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ im Jahr 2015 – 2020 übergeleitet in das neue Programm „Lebendige Zentren“ – konnte eine finanzielle Unterstützung durch Bund und Land gesichert werden, um wesentliche Impulse zur Aufwertung des Gebietes zu setzen.

  • Grundlagen und Veröffentlichungen

    Bevor die ersten sichtbaren Maßnahmen – wie die denkmalgerechte Sanierung der Wohngebäude oder die Umgestaltung des Goetheparks, inkl. der Platzgestaltung Goetheschule - im Sanierungsgebiet „Die Höfe“ umgesetzt werden konnten, waren zunächst planerische Grundlagen zu erarbeiten. So musste 2010 zunächst eine vorbereitende Untersuchungen prüfen, ob überhaupt die Voraussetzungen für die Festsetzung eines Sanierungsgebietes vorliegen. Im Jahr 2018 wurde der städtebaulicher Rahmenplan für das Sanierungsgebiet „Die Höfe“ veröffentlicht. Die wichtigsten übergeordneten planerischen Grundlagen für das „Die Höfe“ werden im Folgenden näher vorgestellt.

  • Vorbereitende Untersuchungen "Die Höfe" (2010)

    Im Jahr 2010 wurden vorbereitende Untersuchungen (VU) gem. § 141 Baugesetzbuch für das Gebiet „Die Höfe“ abgeschlossen. Ziel einer VU ist es, Beurteilungskriterien zu erhalten, die es ermöglichen, über die Notwendigkeit der Sanierung zu entscheiden. Dabei werden die strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge sowie die anzustrebenden allgemeinen Ziele und die Durchführbarkeit der Sanierung untersucht.

    Folgende Ziele wurden daraus abgeleitet:

    • Herstellung auf den Ort zugeschnittener energetischer, ökonomischer und wohnungswirtschaftlicher Rahmenbedingungen zur Bewahrung und Weiterentwicklung des Denkmalensembles.
    • Anpassung des Wohnungsangebotes („demografischer Wandel“, „Barrierefreiheit“, „energetische Ertüchtigung“, und so weiter).
    • Aufwertung des öffentlichen Raumes für die Bewohner*innen („lebenswerte und gleichzeitig das Ensemble bewahrende Wohnumfelder“) und die Gesamtstadt („attraktive öffentliche Straßen- und Platzräume“).Neukonzeption von Anlage und Verwaltung der halböffentlichen Frei.
    • räume und der Mietergärten.
    • Anpassung der baulichen und freiräumlichen Gegebenheiten im Sinne einer „Mobilität für Alle“, z. B. Entwicklung von Konzepten zur Förderung nicht motorisierter, bzw. integrierter quartiersbezogener Mobilitätskonzepte mit der Neuland als Großeigentümer und den Wolfsburger Verkehrsbetrieben.

    Die VU für „Die Höfe“ sind im September 2010 abgeschlossen worden. Im Ergebnis ist die Sanierungsbedürftigkeit des Gebietes bestätigt worden, so dass die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Die Höfe" erfolgte. Mit dem 24.03.2016 ist die entsprechende Sanierungssatzung in Kraft getreten

    Ergebnisbericht vorbereitende Untersuchung Die Höfe Quelle: BauBeCon Sanierungsträger GmbH 2010
  • Untersuchung zur freiraumhistorischen Bedeutung des Gebietes „Die Höfe“

    Mit der Untersuchung zur freiraumhistorischen Bedeutung des Gebietes „Die Höfe“ wurde eine vertiefende Betrachtung zur vorbereitenden Untersuchung (2010) durchgeführt.

    Die originäre Planung des Planers Wilhelm Heintz zur Freiraumgestaltung wurde mit dem gegenwärtigem Zustand verglichen, um die künftige Planungen zur Gestaltung des Wohnumfeldes mit den Fragen des Denkmalschutzes in Einklang bringen zu können.

    Im Ergebnis werden Empfehlungen zu zukünftigen gestalterischen Maßnahmen im Wohnumfeld des Quartiers formuliert, die im weiteren Sanierungsprozess berücksichtigt werden sollen. Dazu gehört z.B., dass sich künftige Maßnahmen im Wohnumfeld stets an der ursprünglichen Planungsidee orientieren sollen. 

  • Integriertes Entwicklungskonzept Westliche Innenstadt Wolfsburg (2010)

    Hintergrund

     Die Aufwertung und Weiterentwicklung der Innenstadt ist eine wesentliche Zielsetzung der Wolfsburger Stadtentwicklung. Mit dem Masterplan Porschestraße, dem anschließenden Umbau der Fußgängerzone und den aktuellen Projekten im Bereich des Nordkopfes werden wesentliche Teilbereiche der Innenstadt bereits neugestaltet und nachhaltig fortentwickelt.

    Damit Wolfsburg seiner Funktion als Oberzentrum auch künftig gerecht wird, soll und muss die Wolfsburger Innenstadt über die aktuellen Projekte hinaus betrachtet und weiterentwickelt werden. Aus diesem Grund hat der Rat der Stadt Wolfsburg am 5. März 2008 die Erarbeitung eines Integrierten Entwicklungskonzeptes (IEK) für den "Handlungsbereich Westliche Innenstadt" beschlossen.

    Definition

    Ein integriertes Entwicklungskonzept ist ein strategisches Konzept für einen Stadtbereich, das auf der Basis einer Bestandsanalyse eine Gesamtstrategie sowie Umsetzungsziele benennt. Diese Strategie kann sich in mehrere Handlungsfelder aufgliedern und ist mit entsprechenden Maßnahmen zu unterfüttern.

    Umsetzung

    Ziel der Stadt Wolfsburg war es, die Entwicklungsziele des Stadtstrukturkonzepts für die innere Stadt auf die Quartiersebene der Westlichen Innenstadt umzusetzen und fortzuschreiben. Auf der Grundlage der Bestandserhebungen und der Beteiligung von relevanten Akteuren wurde ein städtebauliches Leit-bild und die sektoralen Ziele und Handlungsfelder erarbeitet. Die Analyseergebnisse, die Zielplanung sowie die Initialprojekte für den Handlungsbereich Westliche Innenstadt wurden am 19. August 2010 im Bau- und Planungsausschuss der Stadt Wolfsburg vorgestellt.

    Ergebnisbericht integriertes Entwicklungskonzept Westliche Innenstadt 2010 Quelle: Gesellschaft für Stadtentwicklung mbH. 2010.
  • Städtebaulicher Rahmenplan "Die Höfe" (2018)

    Das Büro complan Kommunalberatung Potsdam erarbeitete im Auftrag der Stadt Wolfsburg den städ-tebaulichen Rahmenplan „Die Höfe“ zwischen 2016 und 2018.

    Der Rahmenplan ist ein informelles Planungsinstrument. Der Rat der Stadt hat sich und die Verwaltung jedoch durch einen Beschluss selbst zu dessen Umsetzung und Einhaltung verpflichtet. Der Rahmen-plan beinhaltet einen Maßnahmenkatalog zu den vier Schwerpunkten: denkmalgeschützter Wohn-standort, Freiraum, zukunftsfähige Mobilität sowie Beteiligung und Mitwirkung.Hierfür wurden auch Hinweise, Anregungen und Wünsche der Bewohnerschaft berücksichtigt.

    Ziel ist die Übertragbarkeit der entwickelten Maßnahmen auf andere, ähnliche Bereiche im Gebiet und andere „Höfe“ außerhalb des Sanierungsgebietes.

    Städtebaulicher Rahmenplan „Die Höfe“ 2018, Quelle: complan Kommunalberatung GmbH 2018
  • Projekte im Sanierungsgebiet "Die Höfe"
  • Gebäudesanierung
    Sanierte Wohnzeile im Stormhof Quelle: H. Pump-Uhlmann (2022)

    Die Sanierung und Sicherung des historischen und denkmalgeschützten Gebäudebestands ist wichtiges Sanierungsziel. Zwischen 2018 und 2021 wurden daher bereits Sanierungsmaßnahmen an den modernisierungs- und instandsetzungsbedürftigen Gebäuden Stormhof 5, 10, 12, Stormhof 1-3 sowie in der Ganghoferstraße 11-15 durchgeführt. In Summe wurden über 50 Wohneinheiten saniert. Im Einzelnen betroffen waren u.a. die Kastendoppelfenster, Hauseingangstüren, Balkonbrüstungen, Sandsteingewänder und Fensterläden, zudem wurden die Fassaden repariert und neu angestrichen. Die Sanierungen konnten durchgeführt werden, ohne dass die Wohnungen freigezogen werden mussten. Der Zuschuss zur Modernisierung und Instandsetzung ermittelte sich auf Basis, der in einem Pilotprojekt ermittelten pauschalierten Größenordnung für den denkmalgerechten Mehraufwand. Durch die Maßnahmen konnten die Gebäude und somit die Wohnnutzung gesichert werden.

    Im November 2022 wurden fünf weitere Verträge zur Modernisierung und Instandsetzung zwischen der Stadt Wolfsburg und der NEULAND abgeschlossen. Ziel war das konsequente Fortführen der Sanierung zunächst in den Gebäuden Immermannhof 1,5, Immermannhof 2-6, Immermannhof 7-10, Schillerstraße 15-19 sowie Schillerstraße 11-13. Aufgrund kurz nach Vertragsschluss gefundener Schadstoffe in den Fensterfarben und -kitten konnte die Sanierung nicht wie geplant durchgeführt werden. Stadt Wolfsburg und NEULAND entschieden sich anschließend gemeinsam, die erforderliche Schadstoffsanierung im Rahmen eines Pilotprojekts in der Schillerstraße 11-13 durchzuführen, um so Erkenntnisse für die weitere Sanierung zu erhalten. Das Pilotprojekt wurde im Jahr 2023 durchgeführt.

    Ziel ist es, die Sanierung auch in weiteren Gebäuden fortzusetzen.

  • Goehteschule (2. Bauabschnitt – Quartiersplatz)
    Quartiersplatz vor der Umgestaltung (rechts) und nach Fertigstellung (links) Quelle: Stadt Wolfsburg

    Platzgestaltung am Stadtteilhaus Goetheschule (Musikschule) ist als wichtige impulsgebende Maßnahme Bestandteil des städtebaulichen Rahmenplans „Die Höfe“. Der neue multifunktionale Quartiers-platz dient der Erschließung der Schule, als bespielbare Fläche für die Nutzenden des Gebäudes und auch zur grüngestalterischen Aufwertung der reduzierten Freiflächen des Goetheparks. Darüber hinaus erschließt er das angrenzende Wohnquartier. Der 2. Bauabschnitt (2. BA) umfasst folgende Einzelmaßnahmen: Gestaltung des Quartiersplatzes und Erneuerung der Entwässerung, Aufwertung der verbliebenen Flächen des Goetheparks als Grünanlage, Umbau der Ost-West-Wegeverbindung als barrierefreie Erschließung durch Anlage einer Rampe, barrierefreie Geländemodellierung vom Quartiersplatz zur Ost-West-Wegeverbindung, Errichtung von barrierefreien Zugängen in das Gebäude, Sanierung Gebäudesockel und Fundamente im Zuge der Freilegung während des Umbaus der Außen-anlagen, Sanierung von Stützmauern auf dem Quartiersplatz, Anlage neuer Fluchtwege aus der Kulturturnhalle sowie die Erneuerung der Beleuchtungsanlagen auf dem Quartiersplatz und der Ost-West-Wegeverbindung.

    Die Maßnahme wurde im Jahr 2021 abgeschlossen. Der 1. Bauabschnitt (1. BA) umfasst die Herstellung der Zufahrtssituation und die Stellplatzanlage im nördlichen Teil. Die Umsetzung steht noch aus.

  • Gestaltungsleitfaden und Ausstattungskatalog für die Freianlagen

    Unter Beteiligung lokaler Akteur*innen und der Bewohner*innen der Höfe wurde das Werkstattverfahren Innenhof 2.0 durchgeführt und im August 2018 abgeschlossen. Als Sieger ging das Büro Stefan Bernard Landschaftsarchitekten (SBL) aus Berlin hervor. Das Büro wurde anschließend damit beauftragt einen Gestaltungsleitfaden und Ausstattungskatalog für die Freiflächen in den Höfen zu erarbeiten. Im Ergebnis werden Ausstattungselemente vorgeschlagen. Dies betrifft unter Berücksichtigung eines gesamtheitlichen konzeptionellen Ansatzes Sitzmöglichkeiten, Aufbewahrungselemente, Spielelemente sowie Gemeinschaftsboxen. Gestaltungsleitfaden und Ausstattungskatalog bilden die Grundlage für den Beschluss der Förderrichtlinie zur kleinteiligen Aufwertung der Innenhöfe (s.u.) und schließlich die Qualifizierung der Freiflächen in den Höfen.

    Während der Erarbeitungsphase fanden zahlreiche Abstimmungsgespräche zwischen der Stadt Wolfsburg, insbesondere mit der Denkmalpflege, der NEULAND, dem Sanierungsmanagement und dem Bearbeitungsteam statt. Im Dezember 2021 wurden der Gestaltungsleitfaden und Ausstattungskatalog fertiggestellt. Das Dokument steht hier zum Download zur Verfügung.

  • Förderrichtlinie zur Aufwertung der Höfe/Freiflächen

    Die kommunale Förderrichtlinie bildet die rechtliche Grundlage zur Umsetzung der Maßnahmen in den Freiflächen. Darin werden u.a. die Grundsätze der Förderung, die Förderfähigkeit von Maßnahmen, Förderquoten und die besonderen Pflichten des Eigentümers geregelt. Auf Basis der Richtlinie können nun Modernisierungs- und Instandsetzungsverträge zwischen der Stadt Wolfsburg und der NEULAND als Eigentümerin geschlossen werden. Im Jahr 2024 wird als erstes der sog. Hof 2 (Immermannhof) auf Grundlage des Gestaltungsleitfadens und Ausstattungskatalog qualifiziert.

    Der Rat der Stadt Wolfsburg hat die kommunale Förderrichtlinie zur Aufwertung der Höfe/Freiflächen im Sanierungsgebiet „Die Höfe“ beschlossen.

  • Förderrichtlinie Städtebaulicher Denkmalschutz „Die Höfe“

    In Vorbereitung auf die Gebäudesanierungen (s.o.) wurde bereits zu Beginn der Gesamtmaßnahme eine kommunale Förderrichtlinie beschlossen, auf deren Grundlage die notwendigen Modernisierungs- und Instandsetzungsverträge zwischen Stadt Wolfsburg und NEULAND geschlossen wurden.

    Auf Ebene des Landes Niedersachsen wurde 2022 eine Neufassung der Städtebauförderrichtlinie beschlossen, die eine Aktualisierung der kommunalen Förderrichtlinie in Wolfsburg erforderlich macht. Neu ist u.a. die Begrenzung der Förderquote auf 40 % der Gesamtkosten (bis zu 125.000 €) bei denkmalgeschützten Gebäuden. Übersteigen die Gesamtkosten den Betrag von 125.000 € ist eine Gesamtertragsberechnung durchzuführen.

    Die aktualisierte Förderrichtlinie für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Gebäuden wird nach Beschluss durch den Rat hier veröffentlicht.

  • Sanierungsrechtliche Anträge und Genehmigungen

    Sanierungsrechtliche Anträge und Genehmigung

    Um sicherzustellen, dass die zuvor für das Sanierungsgebiet erarbeiteten Sanierungsziele auch erreicht werden, unterliegen bestimmte Vorhaben und Vorgänge einer Genehmigungspflicht. Die so genannte Sanierungsgenehmigung ist zusätzlich zu einer eventuell erforderlichen Baugenehmigung einzuholen. Rechtliche Grundlage ist das Baugesetzbuch (BauGB) – genauer die Paragraphen Paragraf 144 Genehmigungspflichte Vorhaben und Rechtsvorgänge und Paragraf 145 Genehmigung.

    Wofür benötige ich eine sanierungsrechtliche Genehmigung?

    Eigentümerinnen und Eigentümer müssen eine sanierungsrechtliche Genehmigung einholen, wenn sie zum Beispiel:

    • ein Gebäude errichten wollen, eine Änderung der Nutzung von Gebäuden beabsichtigen (zum Beispiel Umwandlung Wohnung in Büro)
    • an bestehenden Gebäuden Instandsetzungen und Modernisierungsmaßnahmen durchführen wollen, die erhebliche oder wesentliche wertsteigernde Veränderungen nach sich ziehen, für die aber keine Baugenehmigung erforderlich ist
    • ein Gebäude abreißen wollen, ihr Grundstück verkaufen, teilen oder ein Erbbaurecht bestellen oder verkaufen wollen
    • einen Miet- oder Pachtvertrag abschließen, bei dem die vereinbarte Laufzeit bei Befristung die Dauer von einem Jahr übersteigt, mit unbefristeter Vertragsdauer und die Kündigungsfrist länger als ein Jahr beträgt, bei einer Vertragsverlängerung diese auf länger als ein Jahr befristet ist
    • eine Baulasteintragung oder eine Grundstücksteilung oder -vereinigung vornehmen wollen,
    • ein Grundstück mit einer Grundschuld oder einer Hypothek belasten wollen.

    Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Daher wird empfohlen vor einer Maßnahme oder einem Rechtsgeschäft Kontakt mit der Sanierungsbehörde (Herr Malewicz, Tel: 05361 28-2987) aufzunehmen.

  • Der Sanierungsbeirat "Die Höfe" und Beteiligungsmöglichkeiten

    Sanierungbeirat „Die Höfe“

     Der Sanierungsbeirat „Die Höfe“ wurde 2019 erstmals gewählt und ist ein ehrenamtliches Gremium, das die Umsetzung der Sanierung im Gebiet „Die Höfe“ kontinuierlich begleitet und berät. Der Sanierungsbeirat wird für drei Jahre gewählt. Die Geschäftsordnung gibt sich der Beirat selbst.

    Um die Kontinuität zu gewährleisten, tagt der Sanierungsbeirat in regelmäßigen Abständen (3-4 Sit-zungen pro Jahr). Dabei können alle Planungen und Maßnahmen, die das Sanierungsgebiet betreffen, thematisiert werden. Die Informationen zu den einzelnen Planungen und Sachthemen werden von dem Geschäftsbereich Stadtplanung und Bauberatung entsprechend vorbereitet und eingebracht.

    Wie setzt sich der Sanierungsbeirat "Die Höfe" zusammen? Quelle: Stadt Wolfsburg. 2022.

    Die Zusammensetzung des Sanierungsbeirates soll gewährleisten, dass sich die unterschiedlichen Interessen aus dem Sanierungsgebiet auch im Sanierungsbeirat widerspiegeln. Deshalb setzt sich dieser aus der Verwaltung und unterschiedlichen Interessensgruppen zusammen.

    Der Sanierungsbeirat trifft sich öffentlich, so dass alle Interessierten teilnehmen, Themen einbringen und sich an der Diskussion beteiligen können. Der Sanierungsbeirat fasst keine verbindlichen Beschlüsse, er kann aber durch seine Empfehlungen auf die Politik und die Verwaltung einwirken und den Vorstellungen der Bewohnerinnen und Bewohnern aus dem Quartier Gehör verschaffen

    Beteiligungsmöglichkeiten

    Wollen Sie über weitere Veranstaltungen und Planungen im Sanierungsgebiet „Die Höfe“ informiert werden? Dann können Sie hier Ihre E-Mail-Adresse hinterlassen.
    Hinweis: Mit Angabe Ihrer E-Mail Adresse erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihnen weitere Informationen bezüglich der Sanierung im Sanierungsgebiet „Die Höfe“ durch die Stadt Wolfsburg beziehungsweise den beauftragten Sanierungsträger zugesandt werden. Eine Weitergabe Ihrer E-Mail-Adresse erfolgt nicht.

  • Sanierungsmanagement und Sanierungsbüro

    Sanierungsmanagement

    Seit Januar 2016 unterstützt das Sanierungsmanagement der S.T.E.R.N. – Gesellschaft der behutsamen Stadterneuerung mbH - aus Berlin die Stadt Wolfsburg bei der Sanierung im Gebiet „Die Höfe“. Die S.T.E.R.N.-Beschäftigten arbeiten dabei eng mit den lokalen Akteurinnen und zusammen, was sich unter anderem auch in der guten Zusammenarbeit mit dem Sanierungsbeirat zeigt.

    Für das Quartier wurde ein Sanierungsbüro eingerichtet, in dem Herr Vos als Projektleiter für persönliche Rückfragen zur Verfügung steht. Herr Pump-Uhlmann und Herr Pröttel beraten als Quartiersarchitekten die Eigentümerinnen und Eigentümer.

    Die Aufgabenschwerpunkte des Sanierungsmanagements in in den Höfen umfassen die Begleitung von Maßnahmen sowie die Unterstützung der Stadt Wolfsburg bei der Vorbereitung weiterer Erneuerungsmaßnahmen im Rahmen des Förderprogramms Lebendige Zentren sowie die Öffentlichkeitsarbeit sowie Organisation und Begleitung der Sanierungsbeiratssitzungen.

    Sanierungsbüro Schachtweg 12

    Die Stadt Wolfsburg nutzt das Sanierungsbüro am Schachtweg 12 vorrangig für Veranstaltungen und Beratungen rund um die Sanierungsgebiete „Handwerkerviertel“ und „Die Höfe“.

    Das Sanierungsbüro ist jeden Dienstag regelmäßig geöffnet. Sie erreichen uns am besten während der Sprechzeiten von 10.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

    Darüber hinaus steht Ihnen das Sanierungsmanagement für Informationen und Beratungen zum Sanierungsgebiet „Die Höfe“ auch gerne telefonisch und per Mail zur Verfügung. Das Büro ist unter der Telefonnummer 05361 28-1853 und unter der E-Mail-Adresse sanierung-hoefe@stadt.wolfsburg.de erreichbar.

    Darüber hinaus erreichen Sie Herrn Vos als ersten Ansprechpartner für das Sanierungsmanagement außerhalb der Sprechzeiten telefonisch unter der 030 44363650 oder per E-Mail unter vos.benedikt@stern-berlin.de.

  • Kontakt

    Ansprechpartner:

    Stadt Wolfsburg
    Geschäftsbereich Stadtplanung und Bauberatung
    Porschestraße 49
    38440 Wolfsburg

    Telefon: 05361 28-2165
    E-Mail: sekretariat.06@stadt.wolfsburg.de

    Katharina Peters
    Telefon: 05361-28 1674
    E-Mail: katharina.peters@stadt.wolfsburg.de

    Christian Teigeler
    Telefon: 05361-28 1677
    E-Mail: christian.teigeler@stadt.wolfsburg.de

     

    Sanierungsmanagement:
    Benedikt Vos,
    S.T.E.R.N. GmbH
    Telefon: 030 - 44363650,
    E-Mail: vos.benedikt@stern-berlin.de

  • Mit der Nutzung dieser Funktion erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Daten auch in Drittländer, außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes, ohne ein angemessenes Datenschutzniveau übermittelt werden können (insbesondere USA). Es ist möglich, dass Behörden auf die Daten zugreifen können, ohne dass es einen Rechtsbehelf dagegen gibt. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Weitere Informationen: Datenschutzerklärung