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Wohnen, Umwelt & Verkehr

Demokratie Leben

Seit Juni 2015 ist die Stadt Wolfsburg im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ aufgenommen

In diesem Zuge können Akteure der Stadt Wolfsburg Finanzmittel für Maßnahmen/ Projekte und Aktionen beantragen. Weitere Details dazu finden Sie unter folgenden Links:

Das Programm, gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, unterstützt den offensiven Dialog der Dialogstelle Jugendschutz lokal und systematisch und fördert verschiedenste Maßnahmen und Projekte, die der Demokratieförderung und der Extremismusprävention dienen.

Im Rahmen von lokalen „Partnerschaften für Demokratie“ macht sich die Stadt Wolfsburg mit Verantwortlichen aus der kommunalen Politik und Verwaltung sowie Aktiven aus der Zivilgesellschaft auf den Weg, eine Gesamtstrategie zu entwickeln.

Weitere Informationen zum Bundesprogramm „Demokratie leben!“ finden Sie unter den folgenden Links:

  • FAQ - Häufig gestellte Fragen

    Begriffserklärung:

  • Was bedeutet die PfD WOB?

    Die Kurzform „PfD WOB“ steht für die „Partnerschaft für Demokratie in Wolfsburg“. Die PfD ist Teil des Bundesprogrammes „Demokratie leben!“ und fördert Projekte und Veranstaltungen zur Stärkung der Demokratie, Toleranz und des Zusammenlebens in Wolfsburg. 

  • Was ist „Demokratie leben!“?

    „Demokratie leben!“ ist ein Förderprogramm vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Die Partnerschaft für Demokratie in Wolfsburg ist Teil dieses Programmes.

  • Was bedeutet „KuF“?

    Die Abkürzung „KuF“ steht für Koordinierungs- und Fachstelle. Sie ist für die Antragsberatung und die Organisation von Projekten verantwortlich. Zudem ist die KuF erste AnsprechpartnerIn für alle sachlichen und inhaltlichen Fragen rund um das Förderprogramm.

  • Was macht das „federführende Amt“?

    Das Federführende Amt kümmert sich um finanzielle und administrative Belange, wie unter anderem die korrekte Verwendung von Fördermitteln und die Weiterleitung dieser zur Förderung an die Projekte. Darüber hinaus stellt es die erste Anlaufstelle für die Koordinierungs-und Fachstelle dar und ist für die rechtliche sowie inhaltliche Umsetzung des Projektes verantwortlich. 

  • Was ist das Jugendforum der PfD?

    Das Jugendforum besteht bei uns aus mehreren Jugendlichen, die sich regelmäßig treffen und gemeinsam Projektvorhaben planen. Das Jugendforum ist für jeden jungen Menschen offen und dient den Jugendlichen zusätzlich als Möglichkeit zur Vernetzung. 

  • Wofür ist der Begleitausschuss da?

    Der Begleitausschuss ist ein regelmäßig tagendes Gremium, welches über die Förderung von Großprojekten entscheidet. Die Mitglieder sind ehrenamtlich und kommen aus allen Bereich der Wolfsburger Stadtgesellschaft. Die aktuellen Sitzungstermine sind HIER zu finden. Aktuell befinden sich 16 stimmberechtigte Personen im Ausschuss. 

  • Was ist der Aktions- und Initiativfonds?

    Mit Hilfe des Aktions- und Initiativfonds kann die Partnerschaft für Demokratie Fördergelder an Projekte ausgeben. 

  • Der Förderantrag

  • Wer kann Projektanträge stellen?

    Projektanträge können nur von Trägern gestellt werden, die als gemeinnützige juristische Person (z.B. Stiftung oder eingetragene Vereine) organisiert sind. Initiativen und Bündnisse ohne feste Organisationsstruktur sowie Einzelpersonen können keine Projektanträge stellen. Es finden sich jedoch häufig Träger, die einen Antrag im Auftrag einzelner Personen stellen und das Geld entsprechend weiterleiten. Zur Beratung und Kontaktvermittlung steht die Koordinierungs- und Fachstelle der Partnerschaft für Demokratie Wolfsburg zur Verfügung (Als Hyperlink auf unsere Namen verweisen). Grundsätzlich wird den Antragstellenden immer dazu geraten, frühzeitig Kontakt zur Koordinierungs- und Fachstelle aufzunehmen und sich beraten zu lassen.

    Alle TrägerInnen, die eine Projektförderung erhalten möchten, müssen sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen.

  • Was wird nicht gefördert?

    • Politische Parteien und ihre Jugendabteilungen/Organisationen
    • Projekte, die Kalenderübergreifend laufen 
    • Bereits angefangene Projekte oder bereits abgeschlossene Projekte 
    • Aktionen oder Projekte, die durch das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) abgedeckt werden
    • Projekte und Aktionen, die nicht unsere Förderschwerpunkte bedienen

  • Was wird gefördert?

    Es werden Projekte und Aktionen gefördert, die in Wolfsburg stattfinden und dabei die Demokratie, Vielfalt und Toleranz vor Ort stärken.

  • Welche Themen und Bereiche sind förderfähig?

    (1) Förderung und Stärkung des programmrelevanten Engagements

    • Stärkung einer lebendigen, vielfältigen demokratischen Zivilgesellschaft vor Ort
    • Etablierung und Weiterentwicklung von Verfahren der demokratischen Beteiligung, einschließlich Entwicklung und Erprobung innovativer Beteiligungsansätze
    • Gesellschaftliche Sensibilisierung in Bezug auf rechtsextreme, antisemitische oder rassistische Aktivitäten sowie andere demokratie- und rechtstaatsfeindliche Phänomene und Stärkung des öffentlichen Engagements hiergegen
    • Aktivitäten gegen Phänomene gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, insbesondere auch gegen Antiziganismus, Islam- und Muslimfeindlichkeit und Homo- und Transphobie
    • Stärkung der Selbstorganisation und -hilfe im Themenfeld unter verstärktem Einbezug von Migrantenselbstorganisationen und muslimischen Gemeinden
    • Entwicklung einer Kultur der Unterstützung und Wertschätzung ehrenamtlichen Engagements in allen Themenfeldern des Programms, insbesondere auch im Bereich der
    • Willkommenskultur, zum Abbau von Ressentiments und zur Prävention vor Gewalt, Hetze und Feindseligkeiten gegenüber Zuwanderinnen und Zuwanderern
    • Entwicklung von Konzepten „Sicherheit und Prävention“

    (2) Förderung der Ausgestaltung einer vielfältigen lokalen Kultur des Zusammenlebens

    • Weiterentwicklung von Ansätzen und Konzepten der intergenerativen Arbeit 
    • Förderung des bürgerschaftlichen Engagements und einer aktiven Bürgerbeteiligung
    • Förderung des interkulturellen und interreligiösen Zusammenlebens
    • Förderung des demokratischen Zusammenlebens in der Einwanderungsgesellschaft
    • Förderung der Anerkennung vielfältiger Lebensformen (Diversity-Orientierung)

    (3) Förderung der Bearbeitung programmrelevanter lokaler Problemlagen

    • Förderung der Reaktionsfähigkeit auf sozialräumliche Konfliktlagen
    • Verbesserung der soziokulturellen Integration

    (4) Zusätzlicher Förderschwerpunkt „Medienkompetenz“

    • Stärkung der Medienresilienz gegenüber den Wirkmechanismen von Verschwörungstheorien durch Aufklärung.
    • Erhöhung der Medienkompetenz und Informationsverarbeitungsfähigkeiten bei Jugendlichen und MultiplikatorInnen.

    (5) Zusätzlicher Förderschwerpunkt „Klassismus“

     

  • Wie und wo können Anträge gestellt werden?

    Die Antragsunterlagen finden Sie als Download auf der Webseite

    Projektantrag - Demokratie leben! (wolfsburg.de)

    Der Antrag wird über das Onlineformular automatisch als pdf-Datei an die Koordinierungs- und Fachstelle der Partnerschaft für Demokratie Wolfsburg geschickt. Um Projekte erfolgreich zu beantragen und durchzuführen wird eine Beratung durch die Fach- und Koordinierungsstelle (Hier am besten eine Verlinkung zu den Kontaktdaten “) empfohlen. 

     

  • Welche Antragsformen gibt es und wie werden die Anträge beschlossen?

    Im Onlineformular gibt es die Möglichkeit zwischen Miniprojekten (Fördersumme bis maximal 1.000 Euro) und Großprojekten (Fördersumme über 1.000 Euro) auszuwählen. 

    (1) Miniprojekte: Die Miniprojekte werden in der Koordinierungs- und Fachstelle der Partnerschaft für Demokratie auf ihre formelle und inhaltliche Richtigkeit überprüft. Anschließend wird gegebenenfalls eine Förderempfehlung ausgesprochen und sämtliche Unterlagen an das federführende Amt (angesiedelt in der Verwaltung der Stadt Wolfsburg) weitergeleitet. Von dort erhalten die Projekte dann einen Förderbescheid und die Gelder für das Projekt.

    (2) Großprojekte: Die Großprojekte durchlaufen dasselbe Prüfverfahren wie die Miniprojekte. Allerdings wird über die Förderung des Projektes im Rahmen einer Begleitausschusssitzung entschieden. Falls dem Antrag zugestimmt wird, erhalten die Träger im Nachgang der Begleitausschusssitzung einen Förderbescheid und die Gelder.

     

  • Was muss ich noch beachten, wenn ich den Antrag ausfülle?

    Das Antragsformular ist möglichst breit gefasst, um Projektanträge verschiedener Ausrichtungen aufnehmen zu können. Nicht jeder Förderantrag muss alle Textfelder zur Gänze ausfüllen. Möchten Sie in einem Bereich (zum Beispiel Öffentlichkeitsarbeit) begründeter Weise keine Arbeit investieren, muss das kein Nachteil sein. Im Zweifel können Sie gerne die Koordinierungs- und Fachstelle kontaktieren.

    (1) Förderzeitraum

    Die Förderung wird nur für das laufende Kalenderjahr gewährt (Projektabschluss bis 31.12 des laufenden Jahres). Projekte müssen die Gelder also innerhalb des Förderjahres verwenden.

    (2) Zielgruppe

    Unsere Zielgruppen sind Kinder, Jugendliche bis 27 Jahre, Eltern u. andere Erziehungsberechtigte, pädagogische Fachkräfte, Multiplikator*innen, und vieles mehr

     

  • Schriftgrafik: Gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und im Rahmen des Bundesprogramms Demokratie leben
    Illustration des Infodienstes Radikalisierungsprävention Querformat

    Ein Angebot der Bundeszentrale für politische Bildung

    Infodienst

    Der Infodienst enthält Hintergrundinformationen und praxisbezogene Materialien zur Herausforderung durch salafistische Strömungen. Er richtet sich an alle Berufsgruppen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit mit dem Thema in Berührung kommen – etwa in der schulischen und außerschulischen Bildung, in der öffentlichen Verwaltung, der Sozialarbeit oder der Arbeit mit Betroffenen. 

    Das bpb-Logo

    Teil des Angebots ist eine bundesweite Datenbank mit Initiativen, die Beratung, Vor-Ort-Maßnahmen, Schulungen oder Materialien anbieten. Der Infodienst versendet regelmäßig einen Newsletter mit aktuellen Meldungen, Publikationen, Terminen und Fortbildungen. 

    Hier geht es zum Infodienst Radikalisierungsprävention:

     

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