Ziel des Naturschutzes ist es, Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen zu schützen (§ 1 Bundesnaturschutzgesetz)
Naturschutz ist somit öffentliche Aufgabe und dient dem in Artikel 20a des Grundgesetzes verankerten Staatsziel.
Die Untere Naturschutzbehörde
- stellt wertvolle Gebiete und Objekte unter Schutz (Landschaftsschutzgebiete, Naturschutzgebiete, Naturdenkmäler)
- erteilt Ausnahmegenehmigungen nach den Verordnungen für die geschützten Gebiete (auch Baumschutzsatzungen) und den Artenschutzvorschriften
- wirkt bei der Aufstellung von Bebauungsplänen und Baugenehmigungsverfahren mit
- führt das Kompensationskataster
- führt Pflegemaßnahmen in Schutzgebieten durch
- setzt sich für den Arten- und Biotopschutz ein
- ist für die Genehmigung von Bodenabbauvorhaben zuständig
- erteilt Genehmigungen für das Umsetzen von Wespen und Hornissen
Auf dem Gebiet der Stadt Wolfsburg gibt es die nachfolgend aufgeführten sechs Naturschutzgebiete (NSG). Detaillierte Informationen zu den einzelnen Naturschutzgebiete finden Sie auf den Seiten des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz NLWKN (öffnet sich in einem neuen Fenster) in Form so genannter "Steckbriefe". Klicken Sie dazu einfach auf den jeweiligen Link des Naturschutzgebietes.
- Steckbrief NSG "Allertal zwischen Gifhorn und Wolfsburg"
- Steckbrief NSG "Barnbruch"
- Steckbrief NSG "Barnstorfer Wald"
- Steckbrief NSG "Düpenwiesen"
- Steckbrief NSG "Ilkerbruch"
- Steckbrief NSG "Südliche Düpenwiesen"
- Steckbrief NSG "Talniederung im Barnstorfer Wald"
- Steckbrief NSG "Wendschotter und Vorsfelder Drömling"
- Übersicht der Naturschutzgebiete in Wolfsburg
Übersichtskarte der neun Wolfsburger Landschaftsschutzgebiete (LSG) - Stand 2024
- Übersicht der Naturdenkmäler im Gebiet der Stadt Wolfsburg
- Verordnungsübersicht zu den Naturdenkmälern
- Verordnung zur Sicherung von Naturdenkmalen im Landkreis Gifhorn vom 08.12.1949
- Verordnung zur Sicherung von Naturdenkmalen in der Stadt Wolfsburg vom 23.03.1971
- Verordnung über Naturdenkmale in der Stadt Wolfsburg vom 04.11.1986
- Verordnung über Naturdenkmale in der Stadt Wolfsburg vom 22.06.2011
- Verordnung zur Sicherung eines Naturdenkmals in der Stadt Wolfsburg (Alter Teich) vom 08.12.1977
- Verordnung zur Sicherstellung von Naturdenkmälern im Bereich der Stadt Wolfsburg (13 Eichen in Fallersleben) vom 17.03.1977
- Verordnung über die Erklärung der „Almker Mergelgrube“ zum Naturdenkmal vom 15.01.1985
Natura 2000 ist ein zusammenhängendes ökologisches Netz von Schutzgebieten in Europa. Natürliche und Natur nahe Lebensräume und gefährdete wildlebende Tiere und Pflanzen sollen hier geschützt und erhalten werden.
Die Europäische Gemeinschaft hat im Mai 1992 einstimmig - also auch mit der Stimme der Bundesrepublik Deutschland - diesen Beschluss für die Verbesserung der gemeinschaftlichen Naturschutzpolitik gefasst.
Grundlage des Netzes Natura 2000 ist die Richtlinie über die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, auch FFH-Richtlinie genannt (92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992).
Das Kürzel FFH steht für
- Fauna = Tierwelt,
- Flora = Pflanzenwelt,
- Habitat = Lebensraum bestimmter Tier- und Pflanzenarten
- Gesetze, Verordnungen, Satzungen Umwelt und Naturschutz
- Wolfssichtungen - Informationen, Ansprechpartner und Tipps
- Berücksichtigung des Artenschutzes bei Abriss und Sanierung von Gebäuden
- Zulassung eines Eingriffs nach §17 Absatz 3 Bundesnaturschutzgesetz
Kontakt
Stadt Wolfsburg
Umweltamt
Rathaus B
Porschestraße 49
38440 Wolfsburg
Telefon: 05361 28-2830
E-Mail an Umweltamt