Stadt Wolfsburg Ihr Team vor Ort Telefon: 05361 8935312 Montag bis Sonntag von 08:30-22:00 Uhr |
Hallenmanagement Frau Janz Telefon: 05361 28-5065 |
Öffnungszeiten
Die öffentlichen Läufe und die Eisdisco können entfallen, wenn am selben Tag ein Spiel der Grizzlys stattfindet.
Saison 2024/2025 | |||
Eisdisco Samstag |
Öffentlicher Lauf Sonntag |
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09.11.2024 | 18:00 - 21:00 Uhr |
14:00 - 17:00 Uhr | |
23.11.2024 | |||
27.10.2024 | |||
03.11.2024 | |||
10.11.2024 | |||
24.11.2024 | |||
01.12.2024 | |||
07.12.2024 | |||
08.12.2024 | |||
15.12.2024 | |||
11.01.2025 | |||
08.02.2025 | |||
09.02.2025 | |||
15.02.2025 | |||
22.02.2025 | |||
23.02.2025 | |||
02.03.2025 |
Weitere Termine folgen im Laufe der Saison.
Tickets sind ausschließlich online 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn erhältlich.
Eintrittspreise
Einzelkarte Erwachsene | ab 18 Jahre | 7,50 Euro | ||
Einzelkarte Ermäßigte * | 4,50 Euro |
Bitte beachten Sie, dass Tickets ausschließlich online unter https://baeder.stadt.wolfsburg.de/de/ erhältlich sind.
* Kinder und Jugendliche ab 4 Jahre bis einschließlich 17 Jahren, Schüler*innen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr, Studierende, Auszubildende, Personen mit mindestens 80% Behinderung gegen Vorlage eines entsprechenden gültigen Ausweises, Sozialausweisinhaber und Arbeitslose in Verbindung mit einem gültigen Bewilligungsnachweis mit Lichtbild.
Schlittschuhverleih und Schlittschuhe schleifen
Der Schlittschuhverleih ist während der Hallenzeiten für Schulen und Events (Öffentlicher Lauf und EisDisco) geöffnet.
Schlittschuhe von Größe 28 bis Größe 50 stehen gegen eine geringe Verleihgebühr zur Verfügung. Der Verleih erfolgt generell nur gegen Abgabe eines Pfands, zum Beispiel in Form eines gültigen Lichtbildausweises.
Die Kufen der Leihschlittschuhe werden ständig überprüft und bei Bedarf nachgeschliffen.
Besucher*innen können auf Wunsch auch ihre eigenen Schlittschuhe in der Halle schleifen lassen.
Leider ist das Schleifen von Schlittschuhen während der Öffnungszeiten des Öffentlichen Laufs/der EisDisco nicht mehr möglich.
Sie können Ihre Schlittschuhe wie gewohnt zum Schleifen abgeben. Diese werden dann außerhalb der Öffnungszeiten für Sie geschliffen. Eine Abholung ist ab dem folgenden Wochenende möglich.
Schlittschuhverleih | 5,00 Euro | Der Verleih erfolgt gegen Abgabe eines Pfands |
Schlittschuhe schleifen | 6,00 Euro | |
Ausleihe Helm |
1,00 Euro |
Montag | 08:00 - 11:00 Uhr | |
Dienstag | 12:15 - 13:30 Uhr | |
Mittwoch | 12:15 - 14:00 Uhr | |
Donnerstag | 12:15 - 14:00 Uhr |
Oder nach vorheriger telefonischer Absprache.
Bitte das Anmeldeformular ausdrucken und ausgefüllt per E-Mail an eisarena@stadt.wolfsburg.de oder Fax 05361 28-2123 zurücksenden.
Kosten:
- Wolfsburger Schulen zahlen je Teilnehmer*in und pro Besuch 2,30 Euro (ohne Schlittschuhe).
- Auswärtige Schulen zahlen je Teilnehmer*in und pro Besuch 3,00 Euro (ohne Schlittschuhe).
- Schlittschuhe können in der Halle für 6,00 Euro ausgeliehen werden.
Hinweis:
Zwei Betreuungspersonen je Klasse erhalten kostenfreien Eintritt. Für jede weitere Betreuungsperson gilt der reguläre Eintrittspreis in Höhe von 7,50 Euro. Für Personen die einen Rollstuhl benutzen, steht kostenfrei eine Eisgleiter zur Ausleihe zur Verfügung.
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Das Ende der Eislaufsaison in der EisArena hängt davon ab, wie weit die Grizzlys in den Playoffs kommen. Ein genaues Datum kann daher nicht genannt werden. Umso erfolgreicher die Grizzlys spielen, desto länger haben Sie das Vergnügen am öffentlichen Lauf und der EisDisco
Gibt es Eislaufunterricht?
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Von Seiten der Stadt Wolfsburg wird kein Eislaufunterricht angeboten. In dieser Angelegenheit empfehlen wir, die Vereine (z. B. TV Jahn, Grizzlys Wolfsburg) direkt zu kontaktieren.
Gibt es für die EisDisco eine Altersbeschränkung?
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Für die EisDisco gibt es keine Altersbeschränkung.
Darf man zur EisDisco Essen und Getränke mitbringen?
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Der Verzehr mitgebrachter Speisen und Getränke ist leider untersagt. Der Gastronom hat jedoch während der EisDisco geöffnet und bewirtet die Besucher*innen gerne.
Darf man mit Schuhen das Eis betreten?
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Mit Schuhen darf das Eis leider nicht betreten werden.
Können auch behinderte Personen mit Rollstuhl zu den Spielen der Grizzlys kommen?
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Die EisArena besitzt einen Aufzug und ist auch mit einem Rollstuhl nutzbar.
Darf das Eis mit einem Rollstuhl befahren werden?
- Das Eis darf auf eigene Gefahr und mit Begleitperson mit einem Rollstuhl befahren werden. Die EisArena hält einen Eisgleiter für Personen, die einen Rollstuhl benutzen, vor, der kostenfrei ausgeliehen werden kann.
Sie wollen eine Großveranstaltung, Tagung, Produktpräsentation, Weihnachtsfeier durchführen oder einen privaten Anlass feiern?
Die Eishalle ist für bis zu 4.500 Personen ausgelegt und kann über das gesamte Jahr angemietet werden.
Lust auf die schnellste Sportart der Welt? Auf leidenschaftliche Checks und super schnelle Schüsse, die mit bis zu 170 km/h übers Eis fliegen? Willkommen bei den Grizzlys! Freut Euch auf einen Eishockey-Club zum Anfassen. Und mit der DEL auf eine der spannendsten Eishockey-Ligen der Welt!
Langeweile? Fehlanzeige! 60 Minuten geht es in jedem Spiel blitzschnell hin und her. Keine Zeit zum Durchatmen – sowohl für Spieler als auch Zuschauer.
Viel mehr Action geht nicht. Versprochen!
Gespielt wird in der EisArena Wolfsburg im Allerpark, welche außerhalb der Spielzeiten auch für Schulklassen, Vereine und vielfältige Veranstaltungen zur Verfügung steht.
Die Mitarbeiter*innen der EisArena sind bei allen Veranstaltung in der Arena dabei. Egal, ob es die Eislaufzeiten für Schulklassen, der Öffentliche Lauf, die EisDisco oder die Spiele des EHC Wolfsburg sind - das Team sorgt immer für eine einwandfreie Eisfläche. Das EisArena-Team legt auch die Musik in der EisDisco auf und schleift zudem gerne die Kufen der Schlittschuhe nach.
Bei Fragen stehen die Mitarbeiter*innen stets zur Verfügung und sind auch telefonisch unter der 05361 8935312 zu erreichen.
Planmäßig zum September 2006 wurde aus dem ehemaligen Eispalast die neue EisArena. Investor war die Stadtwerke Wolfsburg AG, Betreiber ist die Stadt Wolfsburg.
Die EisArena bietet 4.500 Besucher*innen Platz. In der Halle befinden sich etwa 3.000 Sitzplätze, davon 300 im VIP-Bereich.
Stehplätze sind rund 1.500 vorhanden, acht Rollstuhlfahrer*innen finden hinter dem Familienblock einen Platz.
Der VIP-Bereich hat eine Größe von 300 Quadratmetern, der Fan-Treff verfügt über eine Fläche von 80 Quadratmetern. Fünf Kioske und der Fan-Treff sind während der EHC Wolfsburg-Spiele geöffnet. Die Eisfläche hat eine Größe von 30 Meter Breite und 60 Meter Länge. Die EisArena verfügt über 9.000 Punkte gemäß den Richtlinien der DEL. Während der EisDisco und der Laufzeit für alle sorgt der Fan-Treff für das leibliche Wohl aller Schlittschuhläufer*innen.
In der gesamten EisArena gilt ein absolutes Rauchverbot.§ 1 - Geltungsbereich
1. Die Hallenordnung dient der geregelten Benutzung und der Gewährleistung der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in der Eis Arena Wolfsburg und den angeschlossenen Außenanlagen.
2. Die Besucher der Arena erkennen mit dem Erwerb einer Eintrittskarte oder sonstigen Zugangsberechtigungen, spätestens jedoch mit dem Betreten der Eis Arena die Hallenordnung als verbindlich an.
Neben der vertraglichen Regelung gegenüber Besuchern der Eis Arena Wolfsburg gilt die Hausordnung insbesondere als Ausgestaltung des Hausrechts gegenüber allen Personen, die sich in der Eis Arena Wolfsburg aufhalten.
3. Die Benutzung der Arena durch Vereine, Organisationen, Schulklassen oder Gruppen wird ungeachtet der Geltung dieser Hallenordnung separat geregelt.
§ 2 - Hausrecht / Verstoß gegen die Hallenordnung
1. Das Hausrecht üben im normalen Hallenbetrieb die Mitarbeiter der Eis Arena Wolfsburg aus.
2. Bei Veranstaltungen der EHC Wolfsburg Grizzly Adams GmbH wird das Hausrecht auf den Veranstalter, dessen Sicherheits- und Ordnungsdienst (SOD) und die Polizei übertragen. Diese sind berechtigt, Besuchern nach Maßgabe dieser Hallenordnung Weisungen zu erteilen.
3. Die Sicherheit und Ordnung in der Arena darf nicht beeinträchtigt werden. Besucher können bei Zuwiderhandlung gegen diese Hallenordnung ohne Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes aus der Arena verwiesen werden. Halten sich Besucher in schwerwiegenden Fällen nicht an die Hallenordnung, kann ein längeres oder dauerhaftes Arena-Verbot angeordnet werden.
§ 3 – Zutritt und Aufenthalt von Besuchern zu Veranstaltungen
1. Im Geltungsbereich dieser Hallenordnung hat sich jeder Besucher so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen vermeidbar behindert oder belästigt wird.
2. In der Eis Arena dürfen sich nur Personen aufhalten, die eine gültige Eintrittskarte oder einen sonstigen Berechtigungsausweis mit sich führen oder die ihre Aufenthaltsberechtigung auf eine andere Art nachweisen können.
Eintrittskarten oder sonstige Zugangsberechtigungen sind stets mit sich zu führen.
3. Jeder Besucher ist verpflichtet, beim Betreten der Eis Arena sowie bei Kontrollen in der Halle den gemäß § 2 dieser Hallenordnung aufgeführten Personen seine Eintrittskarte oder seinen Berechtigungsnachweis unaufgefordert vorzuzeigen und auf Verlangen zur Überprüfung auszuhändigen. Weiterhin ist dieser Personenkreis berechtigt, im Geltungsbereich dieser Hallenordnung die Identität der Besucher durch Einsichtnahme in ihre von der Behörde ausgestellten Ausweispapiere (Bundespersonalausweis, Reisepass etc.) zu überprüfen. Personen, die ihre Zustimmung zur Durchsuchung oder Identitätsprüfung verweigern, können bei der Zutrittskontrolle zurückgewiesen oder am Betreten der Volksbank BraWo EisArena gehindert werden.
4. Der SOD ist berechtigt, Personen einschließlich der von ihnen mitgeführten Sachen – auch durch den Einsatz technischer Mittel – daraufhin zu untersuchen, ob sie aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum oder wegen des Mitführens von Waffen, pyrotechnischen oder anderen gefährlichen Gegenständen ein Sicherheitsrisiko darstellen.
5. Es ist untersagt, die Eis Arena erkennbar betrunken, unter Drogeneinfluss oder in einem sonstigen Zustand, der die Geschäfts-, Urteils- oder Reaktionsfähigkeit in erheblichem Maße beeinträchtigt, zu betreten.
6. Ebenso ist der Zutritt zur Eis Arena bei geltenden bundesweiten oder stadionbezogenen Betretungsverboten untersagt.
7. Ein Anspruch zurückgewiesener Besucher auf Erstattung des Eintrittspreises besteht nicht.
8. Bei der Zutrittskontrolle zur Eis Arena ist bei ermäßigten Karten (z. B. Rentner, Schüler etc.) auf Verlangen dem SOD ein Nachweis über den Ermäßigungsgrund (z. B. Rentenausweis, Schülerausweis etc.) vorzulegen. Kann dieser nicht vorgelegt werden, ist die Differenz zwischen dem reduzierten und dem regulären Eintrittsgeld nachzuzahlen. Ansonsten kann der SOD dem Ticketinhaber den Zutritt verwehren.
9. Kinder, die das siebente Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen die Arena nur in Begleitung einer erwachsenen, Aufsicht führenden Person besuchen.
10. Um die Betreuung während der Veranstaltung und die Sicherheit von Rollstuhlfahrern im Evakuierungsfall zu gewährleisten, erhalten Rollstuhlfahrer nur mit einer Begleitperson (mindestens 16 Jahre) Zutritt zur Eis Arena.
11. Jeder Besucher willigt für alle Medien in die unentgeltliche Verwendung seines Abbildes und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen, ein.
§ 4 - Allgemeine Verbote und Verhaltensregeln
1. Im gesamten Gebäudekomplex der Eis Arena, auch in den offenen Bereichen, besteht striktes Rauchverbot.
2. Der Verzehr mitgebrachter Speisen und Getränke ist untersagt.
3. Der Betrieb eigener Musikapparate ist nicht erlaubt.
4. Das Werfen von Gegenständen jeglicher Art ist untersagt.
5. Notausgänge und Fluchtwege, Ein- und Ausgänge, Korridore und Treppen sind stets freizuhalten und dürfen unter keinen Umständen verstellt werden.
6. Die Besucher haben den Anordnungen des Veranstalters, der Polizei, der Feuerwehr, des Rettungsdienstes, des Sicherheits- und Ordnungsdienstes sowie des Stadionsprechers unbedingt und unmittelbar Folge zu leisten.
7. Aus Sicherheitsgründen und zur Abwehr von Gefahren sind die Besucher auch verpflichtet, auf Anweisung der Polizei oder des Sicherheits- und Ordnungsdienstes andere Plätze, als auf ihrer Eintrittskarte vermerkt, auch in anderen Blöcken, einzunehmen.
8. Einzelne Anlagenteile aus betrieblichen Gründen zu öffnen oder zu schließen ist ausschließlich dem Betriebspersonal überlassen.
9. Das Erteilen von Unterrichtseinheiten gegen Entgelt bedarf einer besonderen Einwilligung des Betreibers sowie der Einwilligung des Sportamtes.
§ 5 - Zusätzliche Regelungen und Verbote bei Spielen der Grizzlys Wolfsburg
a) Den Besuchern der Eis Arena ist das Mitführen folgender Gegenstände untersagt:
1. Waffen jeder Art sowie Gegenstände, die als Waffen oder Wurfgeschosse Verwendung finden können
2. Gassprühdosen, ätzende und färbende Substanzen
3. Flaschen, Becher, Krüge oder Dosen, die aus zerbrechlichem, splitterndem oder besonders hartem Material hergestellt sind
4. sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, Stühle, Kisten, Reisekoffer
5. Fackeln, Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln und andere pyrotechnische Erzeugnisse sowie Wunderkerzen
6. Grundsätzlich Fahnen- oder Transparentstangen. Sollten entsprechende Gegenstände mitgeführt werden, sind diese im Vorwege anzumelden. Der Sicherheitsmanager entscheidet im Rahmen von Einzelfallentscheidungen über eine entsprechende Genehmigung.
7. mechanisch betriebene Lärminstrumente, Trillerpfeifen und Vuvuzelas
8. Tiere
9. Laser-Pointer
10. Foto- und Videokameras oder sonstige Ton- oder Bildaufnahmegeräte zum Zweck der kommerziellen Nutzung oder Verbreitung über das Internet oder andere Medien.
11. Drogen jeglicher Art im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG)
b) Verboten ist den Besuchern insbesondere:
1. Bereiche, die nicht für Besucher zugelassen sind (z.B. das Spielfeld, den Innenraum, die Funktionsräume) zu betreten
2. das Befahren des Geländes der Eis Arena mit Fahrzeugen, ohne Erlaubnis der EHC Wolfsburg Grizzly Adams GmbH
3. mit Gegenständen aller Art zu werfen
4. Feuer zu entzünden, Feuerwerkskörper oder sonstige pyrotechnische Gegenstände abzubrennen oder abzuschießen sowie die Vorbereitung und Durchführung hierzu durch Hilfestellung (z. B. durch das Verdecken mit dem eigenen Körper, Fahnen oder ähnlichen Gegenständen etc.) zu ermöglichen,
5. Der Verkauf von Eintrittskarten und Waren, das Verteilen von Drucksachen und Werbeprospekten sowie die Durchführung von Sammlungen ohne Erlaubnis der EHC Wolfsburg Grizzly Adams GmbH
6. bauliche Anlagen, Einrichtungen oder Wege zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben
7. außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten
8. die gezielte Verschmutzung der Eis Arena durch das Wegwerfen von Gegenständen wie z. B. Papier, Papierschnipsel, Papierrollen, Pappbecher, Pappteller, Servietten u. ä.
9. das Rufen fremdenfeindlicher, rassistischer oder rechtsradikaler Parolen sowie das Zeigen ebensolcher Transparente und Fahnen sowie Hinweise im äußeren Erscheinungsbild, die auf eine solche Einstellung hinweisen. Zuwiderhandlungen werden mit Stadionverbot geahndet und ggf. strafrechtlich verfolgt.
10. die Benutzung von mechanisch oder mit Pressluft betriebenen Lärminstrumenten und Abschussvorrichtungen wie z. B. Trillerpfeifen, Vuvuzelas etc.
11. das Provozieren anderer Zuschauer zu Hass und Gewalt gegenüber den Schiedsrichtern, Spielern oder sonstiger Personen
§ 6– Heim- und Gästefan-Stehbereiche in der Eis Arena Wolfsburg
1. Der Heimfan-Stehbereich des EHC Wolfsburg befindet sich im gesamten Bereich der Fankurve sowie im Stehplatz-Bereich anschließend an Block 14. Es ist verboten, sich als Gastfan in diesem Bereich aufzuhalten.
Der in §2.2 dieser Hallenordnung aufgeführte Personenkreis ist angewiesen und berechtigt, Zuschauer, die als Gastfan zu erkennen sind oder durch ihr Verhalten als solche auffallen, aus diesem Bereich zu entfernen, auch wenn sie eine gültige Eintrittskarte für die dortigen Plätze besitzen.
Ist die Eis Arena ausverkauft, wird der betreffende Zuschauer der Halle verwiesen oder der Zutritt zur Halle verweigert. Im Heimfan-Stehbereich ist das Präsentieren von Fanartikeln oder -utensilien des Gastvereins untersagt.
2. Der Stehplatz-Bereich zwischen der Fankurve und Block 12 in der Eis Arena ist grundsätzlich den Gästefans vorbehalten. Im Einzelfall ist eine variable Erweiterung des Gästefan-Bereichs auf den gesamten Block 12 incl. der darüber befindlichen Stehplätze möglich.
Es ist verboten, sich als Heimfan im Gästefan-Bereich aufzuhalten. Die in §2.2 dieser Hallenordnung aufgeführten Personen sind angewiesen und berechtigt, Zuschauer, die als Heimfan zu erkennen sind oder durch ihr Verhalten als solche auffallen, aus diesem Bereich zu entfernen, auch wenn sie eine gültige Eintrittskarte für die dortigen Plätze besitzen.
Ist die Eis Arena ausverkauft, wird der betreffende Zuschauer der Halle verwiesen oder der Zutritt zur Halle verweigert. Im Gästefan-Bereich ist das Präsentieren von Fanartikeln oder -utensilien des Heimvereins untersagt.
Sollten durch Zuwiderhandlung gegen die genannten Richtlinien Einschränkungen hinsichtlich Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit entstanden sein, die die DEL mit Strafgeldern belegt, so behält sich die EHC Wolfsburg Grizzly Adams GmbH vor, den Verursacher in Regress zu nehmen.
§ 7 - Besonderheiten im Zusammenhang mit dem öffentlichen Eisbetrieb
1. Während der Eisbereitung darf die Eisfläche nicht betreten werden.
2. Das Sitzen auf der Bande und auf der Eisfläche ist nicht gestattet.
3. Eishockey darf nicht zu den öffentlichen Laufzeiten gespielt werden.
4. Das Schlittschuhlaufen gegen die Laufrichtung und das Kettenlaufen ist nicht erlaubt.
5. Mit Schlittschuhen dürfen nur die dafür vorgesehenen Flächen und Räume betreten werden.
§ 8 - Haftung
1. Das Betreten und Benutzen der Eis Arena erfolgt auf eigene Gefahr.
Eissportarten sind dynamische, mitreißende, spannende und nicht zuletzt schnelle Sportarten. Ungeachtet aller Sicherheitsvorkehrungen weisen wir darauf hin, dass im normalen Eisbetrieb, insbesondere aber im Eishockey-Spielbetrieb auch für das Publikum spezifische Verletzungsrisiken bestehen, beispielsweise durch zerbrechende Schläger oder einen verirrten Puck. Zuschauer wie auch aktive Sportler müssen sich dieser Risiken bewusst sein und werden dringend aufgefordert, dem Eisbetrieb beziehungsweise dem Spielverlauf auch aus Gründen der eigenen Sicherheit aufmerksam zu folgen!
2. Die Stadt Wolfsburg sowie die EHC Wolfsburg Grizzly Adams GmbH haften nur für schuldhaft verursachte Schäden an Leben, Körper und Gesundheit im Rahmen der gesetzlichen Haftung.
3. Für Schäden, die aus dem normalen Eisbetrieb - insbesondere aber aus dem Eishockey-Spielbetrieb heraus entstehen - übernehmen die Stadt Wolfsburg sowie die EHC Wolfsburg Grizzly Adams GmbH ausdrücklich keine Haftung.
4. Für Personen- und Sachschäden, die durch Dritte verursacht werden, haften weder die Stadt Wolfsburg noch die EHC Wolfsburg Grizzly Adams GmbH.
5. Unfälle oder Schäden sind unverzüglich anzuzeigen.
§ 9 – Zuwiderhandlungen
1. Wer den Vorschriften dieser Hallenordnung zuwider handelt, kann unbeschadet der sonstigen Rechte der EHC Wolfsburg Grizzly Adams GmbH ohne Entschädigung und ohne Erstattung des Eintrittsgeldes aus der Eis Arena verwiesen werden.
Dasselbe gilt für Personen, die alkoholisiert sind oder unter dem Einfluss von anderen, die freie Willensbestimmung beeinträchtigenden Mittel, stehen.
2. Besteht der Verdacht, dass Personen eine strafbare Handlung oder eine Ordnungswidrigkeit begangen haben, so kann Anzeige erstattet werden.
3. Gegen Personen, die durch ihr Verhalten innerhalb oder außerhalb der Eis Arena im Zusammenhang mit einem Eishockeyspiel die Sicherheit und Ordnung der Veranstaltung beeinträchtigen oder gefährden, kann ein Hallenverbot ausgesprochen werden. Dieses für die Eis Arena Wolfsburg ausgesprochene Verbot kann im Einzelfall, unter Beachtung der dazu von der DEL herausgegebenen Richtlinien, auf alle bei der DEL angeschlossenen Eis-Arenen und –Stadien ausgeweitet werden.
Hallenverweise können von den in § 2.2 dieser Hallenordnung aufgeführten Personenkreisen auch gegenüber Personengruppen ausgesprochen werden, wenn konkrete Verstöße einzelnen Personen nicht zugeordnet werden können, das Verhalten aber den Gruppenmitgliedern insgesamt zugerechnet werden kann.
4. Sollte der Veranstalter durch ordnungswidriges Verhalten zu Schadenersatzansprüchen und/oder Geldstrafen von dritter Seite herangezogen werden, so werden diese Ansprüche im Regresswege gegen den/die Verursacher geltend gemacht. Das Gleiche gilt für Sachschäden, die der Verursacher zu verantworten hat.
5. Verbotenerweise mitgeführte Gegenstände werden sichergestellt und, soweit sie für ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren nicht benötigt werden, nach dem Wegfall der Voraussetzung für die Sicherstellung auf Verlangen zurückgegeben oder nach Ablauf von vier Wochen nach der Veranstaltung auf Kosten des Besuchers vernichtet.
Die Stadt Wolfsburg sowie die EHC Wolfsburg Grizzly Aams GmbH haften nicht für den Verlust oder die Beschädigung von sichergestellten Gegenständen.
Ausgenommen von der Rückgabe sind sichergestellte Gegenstände gem. § 4 und § 5 dieser Hallenordnung.
Bitte beachten:
- Nach dem Runderlass des Niedersächsischen Kultusministeriums (RdErl. d. MK) gilt für Schulsport auf dem Eis Helm- und Handschuhpflicht.
- Hinweis: Die Benutzung von Laufhilfen erfolgt auf eigene Gefahr.
Download
Laden sie sich hier die Hausordnung der Eis Arena Wolfsburg herunter. Die Hausordnung mit dem dazugehörigen Saalplan bekommen sie hier.