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Illegale Abfallablagerung (Wilder Müll)
Abfälle dürfen nur in zugelassenen Anlagen abgelagert werden. Abfallablagerungen in der Landschaft erfüllen den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit. Hier werden selbst bei normalem Hausmüll schnell Bußgelder über mehrere hundert Euro verhängt. Handelt es sich um gefährlichen Abfall (zum Beispiel Altöl) ist möglicherweise auch der Tatbestand einer Straftat gegeben.
Wilden Müll können Sie gerne per Mail an abfallbehoerde@stadt.wolfsburg.de melden. Für eine effiziente Bearbeitung sind folgende Informationen hilfreich:
- Wo genau befindet sich der Abfall?
- Um welche Art und Menge von Abfall handelt es sich?
- Kann ein*e Verursachende*r benannt werden?
- Wie können wir Sie bei Rückfragen erreichen?
Sie können wilden Müll auch über den Mangelmelder unter Mein Wolfsburg – Mängelmelder melden.
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Altautos (Autowracks)
In Zusammenarbeit mit der Polizeiinspektion Wolfsburg-Helmstedt ist die Untere Abfallbehörde der Stadt Wolfsburg auch für die Überwachung möglicher illegaler Autowracks auf privaten Grundstücken und im öffentlichen Verkehrsraum zuständig.
Autowracks können Sie gerne per Mail an abfallbehoerde@stadt.wolfsburg.de mit möglichst folgenden Informationen melden:
- Wo befindet sich der Standort vom Altauto?
- Wie lange steht das Altauto an dem Standort?
- Gibt es Hinweise auf den Eigentümer/Halter?
Bitte schicken Sie ein Foto von dem Altauto als Anhang mit.
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Altkleidercontainer und Altmetallsammlungen
Anzeige von gewerblichen/gemeinnützigen Sammlungen nach Paragraph 18 KrWG
Sammlungen von Abfällen aus privaten Haushalten sind anzeigepflichtig. Dies gilt sowohl für gewerbliche als auch gemeinnützige Sammler*innen. Häufige Beispiele sind die Sammlung von Altkleidern oder Schrott.
Die Anzeige muss spätestens drei Monate vor dem beabsichtigten Beginn der Sammlung eingehen. Die Zulässigkeit gewerblicher Sammlungen hängt davon ab, ob der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger entgegenstehende überwiegende öffentliche Interessen aufmacht.
Zu den gemeinnützigen Sammlungen gehören viele karitative Verbände, aber auch die Fördervereine von Schulen oder Feuerwehren.
Die Prüfung der Anzeige nach Paragraph 18 Absatz 1 KrWG ist für gewerbliche Sammler*innen gebührenpflichtig. Die Gebühr wird nach dem Zeitaufwand erhoben, beträgt jedoch höchstens 3.500 EUR.
Übersicht Altkleidercontainer
Eine Übersicht der Standorte aller Altkleidercontainer in Wolfsburg finden Sie hier.
Altmetallsammlungen
Immer wieder finden sich in Wolfsburger Briefkästen Wurfzettel dubioser Sammler von Abfällen. In den Handzetteln stehen keine Kontaktdaten und es wird zu einer sehr kurzfristigen Bereitstellung verschiedenster in Haushalten anfallender Abfälle aufgerufen. Meist werden illegale Sammlungen angekündigt, beispielsweise von Elektroaltgeräten oder Problemabfällen wie Autobatterien.
Hier ist gesetzlich klar geregelt, dass die Entsorgung ausschließlich über den jeweiligen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder durch Rücknahme im Handel erfolgen müsse. Hierzu hält die Wolfsburger Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (WAS) komfortable Sammelsysteme für Groß- und Kleingeräte vor, die jeder Gebührenzahler in Wolfsburg über seine monatlichen Abfallgebühren finanziert. Näheres dazu findet sich im aktuellen Entsorgungsplaner sowie im Internetangebot der WAS.
Im Zuge von illegalen Sammlung dagegen passiert es immer wieder, dass Geräte mitgenommen und ausgeschlachtet werden. Der unbrauchbare Abfall wird häufig in Feld, Wald und Flur entsorgt. Dieses stellt im weniger schlimmen Fall eine Ordnungswidrigkeit und bei akuter Umweltgefährdung durchaus auch eine Straftat dar.
Die Inanspruchnahme der illegalen Sammlung kann aber auch für den Nutzer teuer werden, denn letztendlich ist der Abfallerzeuger für die ordnungsgemäße Entsorgung verantwortlich. Für Wolfsburger*innen bedeutet das konkret, dass sie bereits durch das bloße Rausstellen von Gegenständen im Rahmen einer illegalen Sammlung eine Ordnungswidrigkeit begehen, die mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann.
Falls Sie sich nicht sicher sein sollten, ob Sie es mit einer*m legalen Sammler*in zu tun haben oder eine verdächtige Sammlung beobachten, melden Sie sich gerne per Mail unter abfallbehoerde@stadt.wolfsburg.de bei uns.
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Asbest
Informationen für die Entsorgung von Asbest für Privatpersonen finden Sie auf der entsprechenden Seite der WAS.
Der unsachgemäße Umgang mit Asbest kann formlos beim Umweltamt der Stadt Wolfsburg angezeigt werden. An Wochenenden können Sie bei unsachgemäßen Umgang mit Asbest die Polizei informieren.
Informationen über Asbest:
Asbest bezeichnet eine Gruppe natürlich vorkommender Mineralfasern, von denen insbesondere die ganz feinen Fasern in der Atemluft stark krebserregend wirken. Asbest ist sehr hitzebeständig, chemikalienunempfindlich und isoliert gut. Als die gesundheitlichen Risiken noch nicht bekannt waren, wurde es im Wärme-, Feuer- und Schallschutz verwendet. Asbesthaltige Produkte dürfen in Deutschland mittlerweile nicht mehr eingesetzt werden. Ein Problem ist jedoch die Entsorgung bestehender, Asbest enthaltender Altgeräte und Baustoffe.
Bei den asbesthaltigen Produkten unterscheidet man zwei Gruppen:
- Festgebundener Asbest wurde bis 1990 in Asbestzement und anderen Hartasbestprodukten verwendet, wie z. B.: Wellplatten, Fassaden- und Balkonverkleidungen, Kunststoff-Dichtungsmaterialien, Fensterbrettern und Blumenkästen.
- Schwach gebundener Asbest wurde als Spritz- und Weichasbest bis ca. 1979 verwendet in Decken- und Wandbeschichtungen, Platten zum Brand-, Feuchtigkeits-, Wärme- und Schallschutz, zur Ummantelung von Wasserleitungen und Kesselanlagen, aber auch als Asbestpappen und -papiere in Elektrogeräten (z. B. Nachtspeicherheizungen, Heizgeräte, Toaster, Haartrockner, Bügeleisen), Asbesttextilien (z. B. alte Bügelbrettbezüge, Feuerlöschdecken, Dichtschnüre) oder als Unterseite und Unterlage von Fußbodenbelägen.
Eine Gesundheitsgefährdung entsteht durch freigesetzten Asbeststaub bei Bearbeitung, mechanischer Beanspruchung, Verwitterung oder Abbruch asbesthaltiger Produkte, aber auch bei Reparatur- und Wartungsarbeiten an asbesthaltigen Elektrogeräten. Hinweise auf Asbest können in vielen Fällen die Bauunterlagen, der Verwendungszweck, das Baujahr oder der Gerätetyp geben.
Insbesondere bei Aus- und Umbauarbeiten wird leicht Asbeststaub freigesetzt, wenn asbesthaltige Materialien beschädigt oder herausgerissen werden. Besteht Asbestverdacht, sollten Sie zunächst versuchen, durch Anfragen beim Hersteller herauszubekommen, ob ein Produkt überhaupt Asbest enthält. Gegebenenfalls ist eine Materialprobe durch eine Fachfirma zu untersuchen.
Der Umgang mit Asbest erfordert aufwändige Schutzmaßnahmen. Eine Sanierung sollte deshalb stets durch eine Fachfirma und nicht privat erfolgen.
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Mehrwegangebotspflicht
Nach einer Änderung im Verpackungsgesetz zum 1. Januar 2023 sind Gastronomiebetriebe, die Speisen und Getränke zum Außer-Haus Verzehr verkaufen, verpflichtet, diese neben den bislang üblichen Einwegkunststoff- auch in Mehrwegverpackungen anzubieten. Mit dem neuen Gesetz wird das Ziel verfolgt, das Verpackungsabfallaufkommen im To-Go-Geschäft zu reduzieren und somit die Umwelt zu schonen.
Die Betriebe sind dazu verpflichtet ihre Kundschaft auf die Mehrwegalternative bzw. das Befüllen mitgebrachter Behälter hinzuweisen. Die Mehrwegvariante darf nicht teurer sein als das Produkt in der Einwegverpackung. Es kann ein Pfand erhoben werden, das bei der Rückgabe wieder ausgezahlt wird.
Erleichterungen gibt es für kleine Betriebe, bis 80 m² Fläche und weniger als fünf Mitarbeitenden. Diese müssen ihrer Kundschaft aber das Befüllen mitgebrachter Gefäße ermöglichen.
Mögliche Verstöße können Sie gerne per Mail an abfallbehoerde@stadt.wolfsburg.de melden.
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Weitere Aufgabenfelder
Die Untere Abfallbehörde ist auch Ansprechpartnerin für:
- die Genehmigung der vorübergehenden Lagerung und Behandlung von Abfällen (zum Beispiel Bauschutt), soweit nicht das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt zuständig ist
- die Überwachung der Entsorgung von Abfällen durch Dritte, soweit nicht das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt zuständig ist
- die Sonderabfallüberwachung bei Einrichtungen, die nicht dem produzierenden Gewerbe zuzurechnen sind, zum Beispiel Handel, Praxen, Handwerk. Für die Überwachung von Sonderabfall des produzierenden Gewerbes und der Industrie ist dagegen das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig zuständig.
- das Verpackungsgesetz (zum Beispiel Pfanderhebung und -rückgabe bei Getränkeverpackungen)
- die Altölverordnung (AltölV) sowie
- das Batteriegesetz (BattG)
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Entsorgung/Abfallberatung
Haben Sie konkrete Fragen zur Entsorgung spezieller Abfälle wie zum Beispiel Sperrmüll, Bauschutt, Asbest und so weiter, melden Sie sich bitte bei der Abfallberatung der Wolfsburger Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (WAS).
Sie können sich auch gern mit Hilfe des Abfall ABCs informieren.
- Tonnen an- und ummelden, Sperrmüll anmelden, Gelber Sack, Abfall-ABC
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Kontakt
Stadt Wolfsburg Gisela Lampe Umweltamt Abteilungsleitung Untere Abfallbehörde Telefon: 05361 28-1960 Herr Klass Rathaus B, Zimmer B 443 Randolf Fiebich Telefon: 05361 28-2069 stellv. Abteilungsleitung abfallbehoerde@stadt.wolfsburg.de Telefon: 05361 28-1686 Stadt Wolfsburg
Umweltamt
Untere Abfallbehörde
Frau Lange
Rathaus B, Zimmer B 433
Telefon: 05361 28-2923
abfallbehoerde@stadt.wolfsburg.de