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Wohnen, Umwelt & Verkehr

Abfall

Die Untere Abfallbehörde übernimmt bei der Stadt Wolfsburg den gesamten Bereich der Abfallüberwachung und die Bearbeitung von Verstößen gegen das Abfallgesetz, zum Beispiel illegale Abfallablagerungen, sogenannter "Wilder Müll". Grundlage sind hier insbesondere das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz des Bundes (KrwG) und das Niedersächsische Abfallgesetz (NAbfG).

Wenn Sie Auskunft zum Thema Abfall benötigen oder rechtswidrig entsorgten Abfall und abgestellte Altautos/Autowracks melden möchten, wenden Sie sich an die Mitarbeitenden der Unteren Abfallbehörde.

Wilder Müll (Foto: Sommaruga Fabio / pixelio.de)
Wilder Müll
Foto: Sommaruga/pixelio.de

Kontakt:

Stadt Wolfsburg
Umweltamt

Untere Abfallbehörde
Rathaus B, Zimmer B 433

Telefon: 05361 28-2069

E-Mail an das Umweltamt

  • Illegale Abfallablagerung (Wilder Müll)

    Abfälle dürfen nur in zugelassenen Anlagen abgelagert werden. Abfallablagerungen in der Landschaft erfüllen den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit. Hier werden selbst bei normalem Hausmüll schnell Bußgelder über mehrere hundert Euro verhängt. Handelt es sich um gefährlichen Abfall (zum Beispiel Altöl) ist möglicherweise auch der Tatbestand einer Straftat gegeben.

  • Altautos (Autowracks)

    In Zusammenarbeit mit der Polizeiinspektion Wolfsburg-Helmstedt ist die Untere Abfallbehörde der Stadt Wolfsburg auch für die Überwachung möglicher illegaler Autowracks auf privaten Grundstücken und im öffentlichen Verkehrsraum zuständig.

  • Sammlungen nach Paragraf 18 KrWG

    Sammlungen von Abfällen aus privaten Haushalten sind anzeigepflichtig. Dies gilt sowohl für gewerbliche als auch gemeinnützige Sammler*innen. Häufige Beispiele sind die Sammlung von Altkleidern, Altpapier oder Schrott.

    Die Anzeige muss spätestens drei Monate vor dem beabsichtigten Beginn der Sammlung eingehen.

    Die Zulässigkeit gewerblicher Sammlungen hängt davon ab, ob der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger entgegenstehende überwiegende öffentliche Interessen aufmacht.

    Zu den gemeinnützigen Sammler*innen gehören viele karitative Verbände, aber auch die Fördervereine von Schulen oder Feuerwehren.

    Die Prüfung der Anzeige nach Paragraf 18 Absatz 1 KrWG ist für gewerbliche Sammler*innen gebührenpflichtig. Die Gebühr wird nach dem Zeitaufwand erhoben, beträgt jedoch höchstens 3.500 EUR. 

  • Pflanzliche Abfälle

    Für Informationen zur Entsorgung pflanzlicher Abfälle beachten Sie bitte die Hinweise des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimatschutz.

     

  • Weitere Aufgabenfelder

    Die Untere Abfallbehörde ist auch Ansprechpartnerin für:

    • die Genehmigung der vorübergehenden Lagerung und Behandlung von Abfällen (zum Beispiel Bauschutt), soweit nicht das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt zuständig ist
    • die Überwachung der Entsorgung von Abfällen durch Dritte, soweit nicht das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt zuständig ist
    • die Sonderabfallüberwachung bei Einrichtungen, die nicht dem produzierenden Gewerbe zuzurechnen sind, zum Beispiel Handel, Praxen, Handwerk. Für die Überwachung von Sonderabfall des produzierenden Gewerbes und der Industrie ist dagegen das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig zuständig. 
    • das Verpackungsgesetz (zum Beispiel Pfanderhebung und -rückgabe bei Getränkeverpackungen)
    • die Altölverordnung (AltölV) sowie
    • das Batteriegesetz (BattG)

  • Entsorgung/Abfallberatung

    Haben Sie konkrete Fragen zur Entsorgung spezieller Abfälle wie zum Beispiel Sperrmüll, Bauschutt, Asbestund so weiter melden Sie sich bitte bei der Abfallberatung der Wolfsburger Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (WAS).

  • Hinweis: Gewerbliche Sammlungen von Abfällen jeglicher Art

    Immer wieder finden sich in Wolfsburger Briefkästen Wurfzettel dubioser Sammler von Abfällen.

    In diesen Handzetteln wird zu einer sehr kurzfristigen Bereitstellung verschiedenster in Haushalten anfallender Abfälle aufgerufen. Meist handelt es sich dabei um Altmetalle, Altgeräte sowie Altkleider. Zitat aus einem Handzettel: „Sammlung von gebrauchten, unnötigen Sachen.“ Sogar die Mitnahme von Problemabfällen wie Autobatterien wird angekündigt. Häufig sind diese Wurfzettel anonym verfasst, so dass der Wolfsburger Bürger nicht wissen kann, mit wem er es zu tun hat.

    Neben durchaus legalen und ordnungsgemäß angezeigten gewerblichen Sammlungen von zum Beispiel Altkleidern und Altmetallen werden über die Handzettel häufig auch illegale Sammlungen angekündigt. Hellhörig sollte man werden, wenn zum Sammelumfang beispielsweise Elektroaltgeräte gehören. Hier ist gesetzlich klar geregelt, dass die Entsorgung ausschließlich über den jeweiligen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder durch Rücknahme im Handel erfolgen müsse.

    Hierzu hält die Wolfsburger Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (WAS) komfortable Sammelsysteme für Groß- und Kleingeräte vor, die jeder Gebührenzahler in Wolfsburg über seine monatlichen Abfallgebühren finanziert. Näheres dazu findet sich im aktuellen Entsorgungsplaner sowie im Internetangebot der WAS.

    Im Zuge einer nicht autorisierten gewerblichen Sammlung dagegen passiert es immer wieder, dass auch Geräte mitgenommen und ausgeschlachtet werden, um das Brauchbare vom Unbrauchbaren zu trennen. Dieser unbrauchbare Abfall wird häufig in Feld, Wald und Flur entsorgt. Dieses stellt im weniger schlimmen Fall eine Ordnungswidrigkeit und bei akuter Umweltgefährdung durchaus auch eine Straftat dar, die entsprechend verfolgt werden kann. Die Inanspruchnahme der illegalen Sammlung kann aber auch für den Nutzer teuer werden, denn letztendlich ist der Abfallerzeuger für die ordnungsgemäße Entsorgung verantwortlich.

    Für Wolfsburger*innen bedeutet das konkret, dass Sie bereits durch das bloße Rausstellen von Gegenständen im Rahmen einer illegalen Sammlung eine Ordnungswidrigkeit begehen, die mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann.

    Um dies zu vermeiden sollten die Wolfsburger*innen auf die bereits genannten Entsorgungswege der WAS oder legale Sammler*innen zurückgreifen. Von einer legalen Sammlung kann ausgegangen werden, wenn auf dem ankündigenden Wurfzettel der Name des Verantwortlichen sowie Firmenadresse und Kontaktdaten abgedruckt sind.

    Falls Sie sich nicht sicher sein sollten, ob Sie es mit einer*m legalen Sammler*in zu tun haben, besteht die Möglichkeit bei der Unteren Abfallbehörde der Stadt Wolfsburg per E-Mail unter abfallbehoerde@stadt.wolfsburg.de nachzufragen.

    Für ein möglichst effektives Vorgehen gegen illegale Sammlungen bitten die Untere Abfallbehörde der Stadt Wolfsburg und die WAS um Ihre Mithilfe. Sollten Sie Hinweise auf eine illegale Sammlung haben oder eine verdächtige Sammlung beobachten, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

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