Kinderschutz/Mitteilung Kindeswohlgefährdung
Die Kinderschutz-Koordination hat folgende Aufgaben:
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Planung und Durchführung von Fortbildungsangeboten und Schulungen
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Vernetzung der Akteure im Kinderschutz und Förderung des Informationsaustausches
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Weiterentwicklung von Qualitätsstandards im Kinderschutz in den pädagogischen Einrichtungen
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Konzeptionelle Mitwirkung an professionsübergreifenden Kooperationsvereinbarungen
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Allgemeine Information über die Kinderschutzarbeit sowie über bestehende Hilfs- und Unterstützungsangebote
Mitteilung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
Wenn Sie gewichtige Anhaltspunkte für eine mögliche Kindeswohlgefährdung wahrgenommen haben, so nutzen Sie bitte die Fachberatung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft im Kinderschutz für die Risikoeinschätzung und Entscheidung über weitere Schritte. Für eine Mitteilung im Allgemeinen Sozialen Dienst / Jugendamt nutzen Sie bitte den Meldebogen Kindeswohlgefährdung. Die Kontaktdaten und weitere Informationen des Allgemeinen Sozialen Dienstes finden Sie auf den Seiten des Sozialen Dienstes.
Die Koordinationsstelle Kinderschutz bietet den pädagogischen Einrichtungen und anderen interessierten Gruppen in Wolfsburg Schulungen und Fortbildungen zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung an. Es werden darin grundlegende Kenntnisse zum Kinderschutz vermittelt:
- Rechtliche Grundlagen
- Gefährdungsformen und -anzeichen
- Verfahrenswege
- Einbeziehung von Eltern, Kindern und Jugendlichen
- Kooperationen mit Institutionen und Beratungsstellen
- Überblick über die wichtigsten Hilfen für Familien in Wolfsburg
Ziel der Veranstaltungen ist es, die Teilnehmenden für den Kinderschutz zu sensibilisieren und ihnen mehr Handlungssicherheit für die Wahrnehmung ihres Schutzauftrages zu geben. Auch besteht Gelegenheit für das Einbringen eigener Fallbeispiele. Die Schulungen werden auf den Bedarf der jeweiligen Einrichtung inhaltlich und terminlich individuell abgestimmt.
Der Geschäftsbereich Jugend hat im September 2010 den Arbeitskreis Kinderschutz gegründet. Er ist ein Zusammenschluss von Vertretern aus unterschiedlichen Arbeitsfeldern und verschiedenen Berufen, die in ihrem beruflichen Kontext mit Kindern und Jugendlichen und deren Familien in Kontakt stehen.
Ziel ist eine enge Vernetzung der lokalen Akteure im Kinderschutz mit einem regelhaften intensiven Erfahrungsaustausch. Das Verständnis für die andere Berufsrolle soll gefördert und qualifizierte Unterstützung in Einzelfällen gegeben werden. Denn nur wenn alle relevanten Stellen voneinander wissen, wer wofür zuständig ist und wo die Grenzen des Anderen liegen, können sie wirkungsvoll zum Schutz von Kindern kooperieren.
Die Mitglieder des Arbeitskreises Kinderschutz treffen sich vier Mal im Jahr, um sich über aktuelle Entwicklungen im Kinderschutz zu informieren und auszutauschen.
Zu den im Kinderschutz-Netzwerk verknüpften Einrichtungen und Diensten gehören aktuell:
- Allgemeiner Sozialdienst der Stadt Wolfsburg
- AWO Familienberatung
- Diakonie - Sozialpädagogische Familienhilfe
- Dialog (Balance/Courage/BISS)
- Drogen- und Jugendberatungsstelle Drobs
- Elternschule im Klinikum
- Erziehungsberatungsstelle der Stadt Wolfsburg
- Ev. Familienbildungsstätte
- Ev.-luth. Kirchenkreis - Kita-Fachberatung
- Familiengericht Wolfsburg
- Frauenhaus Wolfsburg
- Frühe Hilfen der Stadt Wolfsburg
- Gesundheitsamt - Kinder- und Jugendärztlicher Dienst der Stadt Wolfsburg
- Jugendförderung der Stadt Wolfsburg
- Kinder- und Jugendbüro der Stadt Wolfsburg
- Sozialpsychiatrischer Dienst der Stadt Wolfsburg
- Stadtjugendring Wolfsburg e. V.
- Vertretung der Kinderärzte
- ZEUS – Sozialpädiatrisches Zentrum des Klinikums Wolfsburg
- Fachberatung frühkindliche Bildung der Stadt Wolfsburg
- GB Soziales der Stadt Wolfsburg
- Kinderklinik des Klinikums Wolfsburg
- Kinder- und Jugendschutz Wolfsburg e.V.
- Streetlife
- Polizei Wolfsburg
Die Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung ist ein komplexer Vorgang und kann emotional sehr belastend sein. Fachkräfte aus pädagogischen, sozialen und medizinischen Arbeitsfeldern, die mit Kindern, Jugendlichen und deren Familien beruflich in Kontakt stehen, haben einen Rechtsanspruch auf Beratung durch eine "insoweit erfahrene Fachkraft". Rechtliche Grundlage sind §§ 8a, b SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) und § 4 KKG (Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz).
"Insoweit erfahrene Fachkräfte" verfügen über spezifische Kenntnisse, methodische Verfahren und praktische Erfahrungen in der Beurteilung von Gefährdungslagen. Sie beraten in allen Fragen rund um das Kindeswohl:
- Einschätzung des Gefährdungsrisikos nach Wahrnehmung von (gewichtigen) Anhaltspunkten
- Erkundung von Ressourcen und Entwicklungspotentialen
- Vor- und Nachbereitung von Gesprächen mit den Sorgeberechtigten
- Umgang mit dem gefährdeten Kind oder Jugendlichen
- Entwicklung eines Hilfe- und Schutzkonzeptes, ggf. unter Einbeziehung anderer Institutionen
- Einbeziehung des Jugendamtes
- Klärung von Verantwortlichkeiten, Verfahrensfragen
- Abwägung zwischen den Erfordernissen der Schweigepflicht und des Kinderschutzes
Die Fallberatung kann als Einzel-, Team- oder Leitungsberatung erfolgen. Bei Bedarf ist auch ein Folgegespräch möglich. Die Beratung ist kostenfrei und wird in anonymisierter Form durchgeführt.
Die insoweit erfahrenen Fachkräfte haben sich in einem Arbeitskreis zum Informations- und Erfahrungsaustausch sowie anonymisierten Fallbesprechungen zusammengeschlossen. Weitere Interessenten sind jederzeit willkommen. Die Mitglieder treffen sich vierteljährlich. Auskunft zu den aktuellen Terminen gibt die Koordination Kinderschutz.
Stadt Wolfsburg
Koordination Kinderschutz
Svenja Loock
Geschäftsbereich Jugend, Abteilung Prävention
Braunschweiger Straße 12
38440 Wolfsburg
Telefon: 05361 28-1480
E-Mail: svenja.loock@stadt.wolfsburg.de