Bebauungspläne
Auf Bundesebene beschreibt das Baugesetzbuch die Aufgaben der Bauleitplanung. Sie dient der Kommune als Instrument, mit dem diese die bauliche und sonstige Nutzung von Grundstücken im Gemeindegebiet vorbereiten und steuern ("leiten") kann
Auf dieser Seite finden Sie Informationen über alle rechtskräftigen Bebauungspläne, Bebauungspläne die sich in der Entwicklung befinden, Möglichkeiten zur Öffentlichkeitsbeteiligung, Ansprechpartner, sowie den Flächennutzungsplan.
Auf Bundesebene beschreibt das Baugesetzbuch die Aufgaben der Bauleitplanung. Sie dient der Kommune als Instrument, mit dem diese die bauliche und sonstige Nutzung von Grundstücken im Gemeindegebiet vorbereiten und steuern ("leiten") kann.
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Aktuelle Bebauungspläne im Verfahren
Die folgende Übersicht der Bauleitpläne im Verfahren ist in einem iFrame dargestellt und zeigt externe Inhalte. Die Darstellung erreichen Sie auch direkt über den folgenden Link.
HINWEIS: Die Entwürfe der laufenden Bauleitplanverfahren liegen im Rathaus B, 3. Obergeschoss Porschestraße 49 zur allgemeinen Einsicht zu folgenden Zeiten bereit:
Montag bis Donnerstag 07:00 bis 19:00 Uhr
Freitag 07:00 bis 13:00 Uhr
Auskunft zum Planentwurf wird im Geschäftsbereich Stadtplanung und Bauberatung, Rathaus B, 3. Obergeschoss während der folgenden Zeiten erteilt:
Montag und Dienstag 08:30 - 12:00 und 13:00 - 16:30 Uhr
Mittwoch und Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 und 13:00 - 17:30 Uhr
Bei tiefgreifenden Fragen zum Planverfahren empfehlen wir eine TELEFONISCHE TERMINABSTIMMUNG unter 05361 28-2165
Aktuelle Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren
Die Stadt Wolfsburg informiert, dass gemäß Europäischer Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) personenbezogene Daten wie Name, Adressdaten sowie E-Mail-Adresse mit der Abgabe von Stellungnahmen gemäß Paragraf 3 Abs. 1 Baugesetzbuch in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1c EU-DSGVO für die gesetzlich bestimmten Dokumentations- und Informationspflichten genutzt und gespeichert werden. Lesen Sie hier weitere Informationen zum Datenschutz
Bebauungspläne sind ein Buch mit sieben Siegeln für Sie? Das muss nicht sein. Die Übersicht "Bebauungsplan: Planerdeutsch - Deutsch" erklärt die wesentlichen Zeichen, Linien und Symbole auf den Bebauungsplänen.
Bebauungspläne im Verfahren
Stadt-/ Ortsteil |
Bebauungsplan | Beschlüsse | Plan |
Almke | Erweiterung Biogasanlage Almke | Aufstellungsbeschluss: 06.12.2023 |
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Alt Wolfsburg | Schloßstraße/Ecke Löwenfeldweg |
Aufstellungsbeschluss: 19.12.2018 Veröffentlichung: 14.02.2022 – 04.03.2022 |
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Barnstorf | Wiesengrund | Aufstellungsbeschluss: 20.06.2018 |
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Ehmen | An der Gärtnerei II | Aufstellungsbeschluss: 09.02.2022 |
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Ehmen | Ehmen-West | Aufstellungsbeschluss: 06.12.2023 | |
Fallersleben | Südlich Glockenberg, 1. Änderung |
Aufstellungsbeschluss: 14.03.2018 Frühzeitige Beteiligung/ Öffentliche Darlegung: 17.05. - 28.05.2021 |
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Hattorf | An der Plantage | Aufstellungsbeschluss: 06.10.2022 |
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Hattorf | Gewerbegebiet Heinenkamp West |
Aufstellungsbeschluss: 04.09.2024 |
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Hehlingen/ Neuhaus |
Hehlinger Bach | Aufstellungsbeschluss: 06.10.2022 |
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Heiligendorf | Wendeburg II | Aufstellungsbeschluss: 28.06.2023 | |
Hellwinkel | VfL-Stadion Elsterweg |
Aufstellungsbeschluss: 06.10.2022 |
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Heßlingen | Dieselstraße/Ecke Lerchenweg |
Aufstellungsbeschluss: Öffentliche Darlegung: |
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Heßlingen | Nördlich der Heßlinger Straße, 3. Änderung |
Aufstellungsbeschluss: 26.05.2021 Frühzeitige Beteiligung/ Öffentliche Darlegung: 21.03.2022 – 01.04.2022 |
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Kästorf | Allerweg 1. Erweiterung |
Aufstellungsbeschluss: 25.05.2022 |
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Klieversberg | Röntgenstraße | Aufstellungsbeschluss: 21.06.2017 Öffentliche Darlegung: 11.12.2019 - 03.01.2020 |
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Klieversberg/ |
Dunantplatz – östlicher Bereich |
Aufstellungsbeschluss 12.07.2024 Frühzeitige Beteiligung/ Öffentliche Darlegung: 13.10.2023 – 06.11.2023 |
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Kreuzheide | „Östlich der Werderstraße“ |
Aufstellungsbeschluss 09.02.2022 |
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Neindorf | Neindorfer Riede | Aufstellungsbeschluss: 26.05.2021 |
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Neindorf | Wiedbusch | Aufstellungsbeschluss: 26.05.2021 |
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Nordsteimke | Neue Mitte Nordsteimke |
Aufstellungsbeschluss: 14.07.2021 |
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Nordsteimke/ Hehlingen/ Reislingen/ Stadtmitte |
QuartiersBebauungsplan Sonnenkamp I |
Aufstellungsbeschluss: 20.06.2018 |
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Nordsteimke/ Hehlingen/ Reislingen/ Stadtmitte |
QuartiersBebauungsplan Sonnenkamp II |
Aufstellungsbeschluss: 20.06.2018 |
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Nordsteimke/ Hehlingen/ Reislingen/ Stadtmitte |
QuartiersBebauungsplan Sonnenkamp IV |
Aufstellungsbeschluss: 20.06.2018 Öffentliche Veranstaltung: 23.09.2020 Öffentliche Darlegung: 21.09. - 02.10.2020 |
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Nordsteimke/ Hehlingen/ Reislingen/ Stadtmitte |
QuartiersBebauungsplan Campus Sonnenkamp |
Aufstellungsbeschluss: 20.06.2018 |
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Reislingen/ Neuhaus | „Südlich der Sandkrugstraße“ | Aufstellungsbeschluss: 06.10.2022 | |
Sandkamp | Nördlich Stellfelder Straße | Aufstellungsbeschluss: 26.05.2021 Frühzeitige Beteiligung/ Öffentliche Darlegung: 21.03.2022 – 01.04.2022 Auslegungsbeschluss: 22.03.2023 Veröffentlichung: 24.04.2023 – 26.05.2023 |
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Schillerteich | Nördlich des großen Schillerteiches, 2. Änderung | Aufstellungsbeschluss: 02.10.2019 | |
Stadtmitte | Nordkopfquartier Mitte | Aufstellungsbeschluss: 26.06.2023 | |
Stadtmitte | Nordkopfquartier Ost | Aufstellungsbeschluss: 26.06.2023 | |
Stadtmitte | Erlebniswelt Allerpark, 3. Änderung | Aufstellungsbeschluss: 28.10.2020 Frühzeitige Beteiligung/ Öffentliche Darlegung: 22.02. – 05.03.2021 Auslegungsbeschluss: 26.05.2021 Veröffentlichung: 14.06. – 14.07.2021 |
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Stadtmitte | Porschestraße Mittlerer Bereich West, nördlich Goethestraße |
Aufstellungsbeschluss: 28.10.2020 Veröffentlichung: 12.02.2023 – 13.03.2024 |
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Sülfeld | Cocksfeld | Aufstellungsbeschluss: 10.10.2012 Frühzeitige Beteiligung/ Öffentliche Veranstaltung: 22.10.2014 Frühzeitige Beteiligung/ Öffentliche Darlegung: 27. – 31.10.2014 Veröffentlichung: 17.08. – 18.09.2015 |
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Velstove | Alte Handelsstraße | Aufstellungsbeschluss: 22.03.2023 | |
Vorsfelde | Fuhrenkamp | Aufstellungsbeschluss: 19.02.2020 | |
Vorsfelde | Schreiberwiese | Aufstellungsbeschluss: 03.02.2016 Frühzeitige Beteiligung/ Öffentliche Darlegung: 12.12.2022 – 27.12.2022 |
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Vorsfelde | Östlich an der Meine | Aufstellungsbeschluss: 15.02.2023 | |
Warmenau | Heidkoppel / Birnbaumstücke, 1. Änderung | Aufstellungsbeschluss: 11.03.2015 Frühzeitige Beteiligung/ Öffentliche Veranstaltung: 08.08.2017 Auslegungsbeschluss: 20.06.2018 |
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Warmenau | „Automobilfabrik Warmenau | Aufstellungsbeschluss 09.02.2022 Veröffentlichung: 31.05. – 17.06.2022 |
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Warmenau | Schöne Heide | Aufstellungsbeschluss: 24.05.2017 | |
Warmenau | Westlich Am Hasselborn | Aufstellungsbeschluss: 07.12.2022 | |
Wendschott | Alte Schulstraße | Aufstellungsbeschluss: 16.12.2020 Frühzeitige Beteiligung/öffentliche Darlegung: 13.09. - 11.10.2021 |
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Westhagen | Westhagen IV. Quartier/Teil c, 2. Änderung |
Aufstellungsbeschluss: 19.09.2018 Frühzeitige Beteiligung/ Öffentliche Veranstaltung: 04.12.2018 Frühzeitige Beteiligung/ Öffentliche Darlegung: 05.12. - 14.12.2018 |
Das Verfahren der Bauleitplanung erfolgt nach einer gesetzlich vorgeschriebene Form und umfasst verschiedene Verfahrensschritte. In den Phasen zwei und drei haben Sie als Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit, sich am Verfahren zu beteiligen.
Schritt 1: Aufstellung eines Bebauungsplanes
Der Beschluss, einen Bauleitplan aufzustellen, wird vom Rat der Stadt Wolfsburg gefasst. Andere Behörden und benachbarte Gemeinden werden über den Vorentwurf informiert und können sich dazu äußern. Die Phase "Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange" richtet sich nicht an die Bürger. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß Paragraf 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt zu machen.
Schritt 2: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
In der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß Paragraf 3 Absatz 1 BauGB werden die Bürger frühzeitig über die Planungsabsichten informiert. Die Beteiligung wird als öffentliche Veranstaltung oder in Form einer Darlegung durchgeführt. Dabei werden allgemeine Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung sowie mögliche Planalternativen erläutert. Die Anmerkungen der Bürgerinnen und Bürger fließen mit in die weiteren Planungen ein.
Schritt 3: Öffentliche Auslegung
Die Planentwürfe, die vom Rat der Stadt Wolfsburg beschlossen wurden, werden gemäß Paragraf 3 Absatz 2 BauGB dann für die Dauer von einem Monat öffentlich ausgelegt. Sie haben die Möglichkeit, die Entwürfe einzusehen und eine Stellungnahme dazu auch online abzugeben. Die unterschiedlichen Belange aller Beteiligter werden im weiteren Planungsprozess abgewogen und einbezogen.
Schritt 4: Bekanntmachung
Abgeschlossen wird das formelle Verfahren durch die Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen und der Beschlussfassung über den Bauleitplan durch den Rat der Stadt Wolfsburg. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für die Stadt Wolfsburg erlangt dann der Bauleitplan Rechtskraft.
Als Service bietet der Geschäftsbereich Stadtplanung und Bauberatung in der neuen Stadtplananwendung die Möglichkeit, nach rechtsverbindlichen Bebauungsplänen zu recherchieren. Sämtliche Pläne sind im Stadtgebiet eingezeichnet und mit einem Klick in das jeweilige Plangebiet ist es möglich, sich neben dem Bebauungsplan auch weiterführende Informationen, wie zum Beispiel die Begründung für die Planung, herunterzuladen.
Zuständigkeiten der Abteilung Stadtplanung
Team Nord |
Telefon |
Frau Reinhardt
Frau Malig
Herr Schrader
Herr Pfaff Frau Hage |
05361 28-1184 05361 28-2791 05361 28-1727 05361 28-1633 05361 28-2700 |
Team Süd | |
Herr Backsmann Frau Müller Herr Nimpsch |
05361 28-1415 05361 28-1885 05361 28-1412 |
Flächennutzungsplan | |
Herr Koch | 05361 28-2477 |
|
Team Wohnprojekte
Frau Rasehorn 05361 28-1571
Frau Ballhausen 05361 28-1198
Frau Schneider 05361 28-1449
Frau Mehde 05361 28-5049
Herr Tairi 05361 28-1672
Herr Berger 05361 28-5057
Team Sanierung
Herr Rey 05361 28-2781
Herr Teigeler 05361 28-1677
Frau Meyer 05361 28-2605
Frau Peters 05361 28-1673
Herr Lampe 05361 28-2943
Frau Alber 05361 28-1897
Frau Svoboda 05361 28-5039
Frau Baumgarte 05361 28-1673
Die vielfältigen und oft gegenläufigen Wünsche, Interessen, Vorstellungen und Bedarfe der sich ständig wandelnden Gesellschaft an der Bodennutzung wirken auf das Stadt- und Freiraumgefüge ein. Dem Flächennutzungsplan (FNP) als vorbereitender Bauleitplan kommt die grundlegende Steuerungs- und Lenkungsfunktion der Verteilung von Bodennutzungen für das gesamte Gemeindegebiet zu.
Nur etwa ein Drittel des Wolfsburger Stadtgebietes sind Bau- und Verkehrsflächen. Den größeren Anteil nehmen Landwirtschafts-, Wald-, Grün- und Wasserflächen ein. Der Flächennutzungsplan setzt sich intensiv mit dieser stadt- und naturräumlichen Struktur Wolfsburgs und seiner Potentiale auseinander. Er zeigt die bis dato erfolgte städtebauliche Entwicklung und entwirft ein Bild von der zukünftigen Inanspruchnahme der Flächen des Stadtgebietes.
Folgende Hauptfragen stehen dabei im Fokus:
- Wie viele Menschen werden in der Stadt wo leben und wo arbeiten?
- Welche Flächen werden in Zukunft gebraucht und für welchen Nutzen?
- Welche Verkehrsströme hat das zur Folge und wie sollen sie fließen?
- Welche Maßnahmen zum Hochwasserschutz, zum Umweltschutz im Allgemeinen und zum Natur- und Klimaschutz im Besonderen werden ergriffen?
Auf diese und viele andere Fragen soll der Flächennutzungsplan Antworten geben.
Übersicht, Begründung und Erklärung zum Flächennutzungsplan
Hinweise zum Datenschutz
Verantwortliche Stelle
Stadt Wolfsburg, vertreten durch den Oberbürgermeister, Porschestraße 49, Geschäftsbereich Stadtplanung und Bauberatung, 38440 Wolfsburg, Tel. 05361 28-2165, E-Mail: sekretariat.06@stadt.wolfsburg.de.
Datenschutzbeauftragte*r
Die Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten der Stadt Wolfsburg lauten: Stadt Wolfsburg, Datenschutzbeauftragte, Stabsstelle für Datenschutz und IT-Sicherheit, Porschestraße 49, 38440 Wolfsburg, E-Mail: datenschutz@stadt.wolfsburg.de
Ihre in dieser E-Mail enthaltenen personenbezogenen Daten sind im Geschäftsbereich Stadtplanung und Bauberatung für die Bearbeitung Ihrer Stellungnahme/Ihrer Anregungen erforderlich und werden nur zu dem angegebenen Zweck verarbeitet. Ohne diese Angaben ist eine Bearbeitung der Stellungnahme/Anregung nicht möglich. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung werden Ihre auf Grundlage des Paragrafen 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB), des Paragrafen 3 Absatz 2 BauGB oder des Paragrafen 4a Absatz 3 BauGB erhoben personenbezogenen Daten nur in dem Umfang verwendet wie sie für die Bearbeitung der Stellungnahme/Anregung benötigt werden. Ihre Daten werden innerhalb der Stadt Wolfsburg nur an die Stellen weitergegeben, die bei der Bearbeitung Ihrer Stellungnahme/Anregung zwingend zu beteiligen sind. Die personenbezogenen Daten werden hier gespeichert. Die Verarbeitung der angegebenen personenbezogenen Daten gemäß den Bedingungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung wird hiermit zur Kenntnis genommen. Auf die nachfolgenden Rechte Betroffener wird hingewiesen:- die Auskunft nach Artikel 15 EU-DSGVO
- die Berichtigung fehlerhafter Daten nach Artikel 16 EU-DSGVO
- die Löschung bzw. Vergessenwerden nach Artikel 17 EU-DSGVO
- die Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 EU-DSGVO
- den Widerspruch gegen die Verarbeitung nach Artikel 21 EU-DSGVO
- die Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 EU-DSGVO und
- das Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung nach Artikel 21 EU-DSGVO.
Es bestehen gegebenenfalls Einschränkungen der oben genannten Rechte gemäß Artikel 23 Absatz 1 Buchstabe h EU-DSGVO und spezial-gesetzlicher Regelungen.
Daneben steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu. Die Anschrift lautet: Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen, Hausanschrift: Prinzenstraße 5, 30159 Hannover, Postanschrift: Postfach 221, 30002 Hannover, E-Mail: poststelle@lfd.niedersachsen.de.
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