Ihr Rentenantrag wird in der Regel mit Ihnen hier zusammen aufgenommen und an die Deutsche Rentenversicherung zur Entscheidung weitergeleitet. Was Sie aktuell oder künftig an Rente erwarten können, wird Ihnen anhand Ihrer entsprechenden Unterlagen erklärt.
Auch zu anderen Bereichen der Sozialversicherung (Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung) können Sie weiterführende Hinweise erhalten.
Beim "Stöbern" auf diesen Seiten erhalten Sie hoffentlich interessante Einblicke in einen komplexen Leistungsbereich.
Übrigens, die Leistungen des Versicherungsamtes sind kostenfrei. Unabhängig davon, ob Sie hier Anträge stellen, Auskünfte einholen oder Beglaubigungen, beziehungsweise Bestätigungen von Unterlagen für Rentenzwecke benötigen.
Karin Stein
Telefon: 05361 28-2370
E-Mail an Karin Stein
Rathaus B, Zimmer B 114 (1. Obergeschoss)
Porschestraße 49
38440 Wolfsburg
Postanschrift
Stadt Wolfsburg
Geschäftsbereich Soziales (03-02)
Versicherungsamt
Postfach 10 09 44
38409 Wolfsburg
Sprechzeiten (ohne Termin): Für Auskünfte und kurze Angelegenheiten
Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 13:00 - 17:00 Uhr
Termine nach Vereinbarung: Für Rentenanträge
Das Versicherungsamt ist die untere Versicherungsbehörde. Aufgaben der Versicherungsämter sind im 4. Buch des Sozialgesetzbuches (SGB IV) in Paragraf 93 definiert:
(1) Die Versicherungsämter haben in allen Angelegenheiten der Sozialversicherung Auskunft zu erteilen und die sonstigen ihnen durch Gesetz oder sonstiges Recht übertragenen Aufgaben wahrzunehmen. Die Landesregierungen können einzelne Aufgaben der Versicherungsämter den Gemeindebehörden durch Rechtsverordnung übertragen; die Landesregierungen können diese Ermächtigung auf die obersten Landesbehörden weiter übertragen.
(2) Die Versicherungsämter haben Anträge auf Leistungen aus der Sozialversicherung entgegenzunehmen. Auf Verlangen des Versicherungsträgers haben sie den Sachverhalt aufzuklären, Beweismittel beizufügen, sich, soweit erforderlich, zu den entscheidungserheblichen Tatsachen zu äußern und Unterlagen unverzüglich an den Versicherungsträger weiterzuleiten.
(3) Zuständig ist das Versicherungsamt, in dessen Bezirk der Leistungsberechtigte zur Zeit des Antrags seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt oder seinen Beschäftigungsort oder Tätigkeitsort hat. Ist ein solcher Ort im Geltungsbereich dieses Gesetzbuchs nicht vorhanden, richtet sich die Zuständigkeit nach dem Ort, in dem zuletzt die Voraussetzungen des Satzes 1 erfüllt waren.
Mal ehrlich ...
- Sie kennen sich im "Dschungel" der Rentengesetze aus?
- Wissen, wie viele Rentenarten es im Einzelnen gibt?
- Kennen die Voraussetzungen für einen Rentenbezug?
- Können die Höhe Ihrer späteren Rente einschätzen?
Die gesetzliche Rentenversicherung ist einem ständigen Anpassungsprozess unterworfen, um dem gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Wandel gerecht zu werden, damit der sogenannte Generationenvertrag weiter funktioniert und die Finanzierung der Rentenleistungen gesichert ist. Verschaffen Sie sich hier einen ersten Eindruck über die heutigen Rentenarten und wenden Sie sich für weitere Fragen an Ihre*n Ansprechpartner*in.
Zu folgenden Themen erhalten Sie im Versicherungsamt Informationen und Auskünfte:
1. Rentenanträge
- wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung
- wegen Erreichen einer Altersgrenze (62 - 63 - 65 - 67)
- für Hinterbliebene
2. Neufeststellung und Weiterzahlung von Renten
3. Rentenanträge nach über- oder zwischenstaatlichen Sozialversicherungsabkommen
4. Meldung zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner
5. Kontenklärungen, Rentenauskünfte
6. Ergänzung des Versicherungsverlaufs um
- Ausbildungszeiten
- Krankheitszeiten
- Arbeitslosenzeiten
- Fremdrentenzeiten (FRG)
7. Feststellung von
- Kindererziehungszeiten und
- Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung
8. Anträge auf Beitragszahlungen für
- freiwillig Versicherte
- Selbständige
9. Anträge auf Beitragserstattungen
10. Anträge auf Leistungen zur Teilhabe (Reha)