Gesundheits- und Infektionsschutz
Der Bereich ist eine Abteilung des Geschäftsbereich Gesundheit.
Der Gesundheits- und Infektionsschutz hat folgende Aufgabenbereiche:
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Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten beim Menschen
- Ermittlung über Art, Ursache, Infektionsquelle, Ausmaß der Infektionskrankheit
- Erlaubnis für Tätigkeiten mit Krankheitserregern
- Gesundheitsberichtserstattung
- Kontrolle des Personenkreises, der Gesundheits- und Arbeitgeberbelehrungen besitzen muss
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Hygieneüberwachung
- Hygieneüberwachung
- Klinikum
- öffentlichen Einrichtungen, wie Kindergärten, Kinderheimen, Alten- und Pflegeheimen, Asylunterkünften
- Einrichtungen und Gewerbe, bei denen durch Tätigkeiten am Menschen durch Blut Krankheitserreger übertragen werden können, zum Beispiel Piercer*innen und Tätowierer*innen, Fußpfleger*innen, Blutspendedienste, Unfallrettung
- Erstellen von Stellungnahmen bei Bauvorhaben nach infektionshygienischen Gesichtspunkten
- Überwachung des Handels mit freiverkäuflichen Arzneimitteln
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Gesundheitlicher Umweltschutz – Bereich "Wasser"
- Trinkwasseranlagen
- Besichtigung und Beurteilung
- Festlegung der Probeentnahmestellen und Untersuchungsumfang
- EU-Badegewässer "Allersee"
- Besichtigung
- Vorortmessungen, -sichtungen und -beurteilungen
- Beurteilung von Verschmutzungen mit Risikoanalyse
- Erstellung von Badegewässerprofilen und Badegewässerinfoblättern
- Badeanstalten
- Besichtigung, auch der Aufbereitungsanlagen
- Vorortmessungen- und beurteilungen
- Beurteilung der Laboranalyseergebnisse
- Trinkwasseranlagen
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Gesundheitlicher Umweltschutz "Verschiedenes"
- Beteiligung an diversen Planverfahren
- Genehmigungen gemäß Niedersächsischen Bestattungsgesetzes von:
1. Umbettungen
2. sarglose Bestattungen
3. Änderung des Bestattungszeitpunktes
4. Ausnahmen zur Aufbewahrung von Leichen
5. Änderung der Mindestruhezeiten
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Aufgaben gemäß Strahlenschutzverordnung
- Überwachung von Solarien
- Überwachung von Gewerben, die Geräte mit nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen, verwenden
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Masernschutz
Masernschutzgesetz gemäß Paragraf 20 Infektionsschutz-Gesetz -IfSG- (Meldebögen).
Einrichtungen/Unternehmen müssen Personen mit fehlenden Immunitätsnachweisen durch die Allgemeinverfügung verpflichtend über das Portal Niedersachen an den Geschäftsbereich Gesundheit melden.
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Kontakt
Stadt Wolfsburg
Geschäftsbereich Gesundheit
Gesundheits- und Infektionsschutz
Dr. Regine Gattwinkel
Rosenweg 1a
38446 WolfsburgTelefon: 05361 28-2020
E-Mail: infektionsschutz@stadt.wolfsburg.de