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Gesundheit & Soziales

Gesundheits- und Infektionsschutz

Der Bereich ist eine Abteilung des Geschäftsbereich Gesundheit. 

Der Gesundheits- und Infektionsschutz hat folgende Aufgabenbereiche:


  • Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten beim Menschen

    • Ermittlung über Art, Ursache, Infektionsquelle, Ausmaß der Infektionskrankheit
    • Erlaubnis für Tätigkeiten mit Krankheitserregern
    • Gesundheitsberichtserstattung
    • Kontrolle des Personenkreises, der Gesundheits- und Arbeitgeberbelehrungen besitzen muss

  • Hygieneüberwachung

    • Hygieneüberwachung
      1. Klinikum
      2. öffentlichen Einrichtungen, wie Kindergärten, Kinderheimen, Alten- und Pflegeheimen, Asylunterkünften
      3. Einrichtungen und Gewerbe, bei denen durch Tätigkeiten am Menschen durch Blut Krankheitserreger übertragen werden können, zum Beispiel Piercer*innen und Tätowierer*innen, Fußpfleger*innen, Blutspendedienste, Unfallrettung
    • Erstellen von Stellungnahmen bei Bauvorhaben nach infektionshygienischen Gesichtspunkten
    • Überwachung des Handels mit freiverkäuflichen Arzneimitteln

  • Gesundheitlicher Umweltschutz – Bereich "Wasser"

    • Trinkwasseranlagen
      • Besichtigung und Beurteilung
      • Festlegung der Probeentnahmestellen und Untersuchungsumfang
    • EU-Badegewässer "Allersee"
      • Besichtigung
      • Vorortmessungen, -sichtungen und -beurteilungen
      • Beurteilung von Verschmutzungen mit Risikoanalyse
      • Erstellung von Badegewässerprofilen und Badegewässerinfoblättern
    • Badeanstalten
      • Besichtigung, auch der Aufbereitungsanlagen
      • Vorortmessungen- und beurteilungen
      • Beurteilung der Laboranalyseergebnisse

  • Gesundheitlicher Umweltschutz "Verschiedenes"

    • Beteiligung an diversen Planverfahren
    • Genehmigungen gemäß Niedersächsischen Bestattungsgesetzes von:

    1. Umbettungen

    2. sarglose Bestattungen

    3. Änderung des Bestattungszeitpunktes

    4. Ausnahmen zur Aufbewahrung von Leichen

    5. Änderung der Mindestruhezeiten

  • Aufgaben gemäß Strahlenschutzverordnung

    • Überwachung von Solarien
    • Überwachung von Gewerben, die Geräte mit nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen, verwenden

  • Masernschutz

    Masernschutzgesetz gemäß Paragraf 20 Infektionsschutz-Gesetz -IfSG- (Meldebögen).

    Einrichtungen/Unternehmen müssen Personen mit fehlenden Immunitätsnachweisen durch die Allgemeinverfügung verpflichtend über das Portal Niedersachen an den Geschäftsbereich Gesundheit melden.

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