Elternzeit
Die Elternzeit soll den Müttern und Vätern ermöglichen, sich in den ersten Lebenswochen und Monaten intensiv um die Betreuung ihres Kindes zu kümmern. Die unbezahlte Freistellung aus dem Beruf kann dabei durch Anspruch auf Elterngeld und Kindergeld ausgeglichen werden.
Anspruch auf Elternzeit haben berufstätige Mütter und Väter, die ihr Kind selbst betreuen und er-ziehen. Während der Elternzeit bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen und es besteht ein Anspruch auf Rückkehr in den Beruf zur früheren Arbeitszeit.
Einen Anspruch auf Elternzeit haben Sie unter folgenden Voraussetzungen:
- Sie sind Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer
- Sie leben mit Ihrem Kind (leibliches Kind; in besonderen Fällen auch Pflegekind, Adoptiv-kind, Enkelkind und Geschwister) in einem gemeinsamen Haushalt
- Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst
Elternzeit steht Ihnen zu, unabhängig davon ob der andere Elternteil ebenfalls Elternzeit bean-sprucht.
Grundsätzlich kann jeder Elternteil die gesetzliche Elternzeit von bis zu maximal 36 Monaten bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes beanspruchen. Dies ist unabhängig davon, in welchem Umfang der andere Elternteil die Elternzeit nutzt.
Die Beantragung der Elternzeit muss zwingend schriftlich und mit eigenhändiger Unterschrift beim Arbeitgeber erfolgen. Folgende Fristen sind dabei zu beachten:
- Elternzeit vor dem 3. Geburtstag müssen Sie spätestens 7 Wochen vor Beginn der El-ternzeit anmelden. Eine Zustimmung des Arbeitgebers ist nicht notwendig (§ 16 Absatz 1 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz).
- Elternzeit im Zeitraum vom 3. Geburtstag bis zum Tag vor dem 8. Geburtstag müssen Sie spätestens 13 Wochen vor Beginn dieser Elternzeit anmelden.
Umfangreiche Informationen zum Thema Elternzeit finden Sie im Familienportal des Bundesmi-nisterium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
oder bei unseren Mitarbeitern*innen der Elterngeldstelle, die erreichen Sie persönlich, telefonisch oder per Mail unter den folgenden Kontaktstellen:
Stadt Wolfsburg
Elterngeldstelle
Telefon: 05361 28-2824
E-Mail: elterngeld@stadt.wolfsburg.de
Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do 08:30 – 16:30 Uhr
Mi, Fr 08:30 – 12:00 Uhr
Elterngeld
Das Elterngeld ermöglicht es Familien durch finanzielle Unterstützung, sich Zeit für ihr Kind zu nehmen für einen guten Start in das gemeinsame Leben nach der Geburt.
Sowohl berufstätige als auch nichtberufstätige Eltern können das Elterngeld in dieser Anfangszeit in Anspruch nehmen. Es sichert die wirtschaftliche Existenz der Familien und hilft Vätern und Müttern, Familie und Beruf besser zu vereinbaren. Gerade berufstätige Eltern erhalten mit dem Elterngeld die Möglichkeit, ihre Erwerbstätigkeit zu unterbrechen oder zu reduzieren.
Elterngeld gibt es in drei Varianten, die sie auch miteinander kombinieren können:
- Basiselterngeld
- ElterngeldPlus
- Partnerschaftsbonusmonate
Umfangreichere Informationen zum Elterngeld können Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jungend erhalten.
Erklärfilm - Das Elterngeld
Eine Beratung rund um das Thema Elterngeld und Antragsstellung können Sie entweder telefonisch oder mit Terminvereinbarung persönlich bei der Elterngeldstelle der Stadt Wolfsburg erhalten.
Wenden Sie sich bitte hierfür über folgende Kontaktmöglichkeiten an uns:
Stadt Wolfsburg
Elterngeldstelle
Telefon: 05361 28-2824
E-Mail: elterngeld@stadt.wolfsburg.de
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:30 bis 16:30 Uhr
Mittwoch und Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr
Mütter und Väter haben Anspruch auf Elterngeld, wenn Sie
- Ihren Wohnsitz in Deutschland haben,
- mit dem Kind in einem Haushalt leben,
- es betreuen und erziehen,
- max. 32 Stunden pro Woche erwerbstätig sind und
- im Kalenderjahr vor der Geburt als Alleinerziehende*r max. 250.000 Euro und als Paar-gemeinschaft max. 300.000 Euro an zu versteuerndem Einkommen erzielt haben.
Auch für angenommene Kinder und Kinder in Adoptionspflege kann Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit beantragt werden. Sobald das angenommene Kind das achte Lebensjahr vollendet hat, besteht dieser Anspruch nicht mehr. Für Kinder, die in Pflegefamilien leben, können die genannten Leistungen dagegen nicht bezogen werden.
Elterngeld wird je nach Einkommen vor der Geburt in folgender Höhe gezahlt:
- Basiselterngeld zwischen 300,00 und 1.800,00 Euro monatlich
- Elterngeld Plus zwischen 150,00 und 900,00 Euro monatlich
- Sie bekommen in jedem Fall den Elterngeld-Mindestbetrag (300,00 Euro beim Basisel-terngeld und 150,00 Euro beim ElterngeldPlus), auch wenn Sie vor Geburt gar kein Ein-kommen hatten.
Die Höhe des Elterngeldes können Sie anhand des Elterngeldrechners des Familienministeriums vorab auch selber berechnen. Es ist auch möglich, eine Anrechnung eines Teilzeiteinkommens während des Elterngeldbezuges vorab zu berechnen.
Elterngeld können Sie ab der Geburt Ihres Kindes monatsweise bekommen. Es wird allerdings nicht für Kalendermonate, sondern für die sogenannten „Lebensmonate" Ihres Kindes gezahlt. Deren Beginn richtet sich nach dem Tag der Geburt Ihres Kindes.
Ein Beispiel:
Geburt des Kindes am 10. Mai
1. Lebensmonat vom 10. Mai bis einschließlich 9. Juni,
2. Lebensmonat vom 10. Juni bis einschließlich 9. Juli und so weiter.
- Basiselterngeld können Sie für bis zu 12 Lebensmonate innerhalb der ersten 14 Le-bensmonate bekommen. Monate, in denen Sie einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld oder eine vergleichbare Leistung haben, müssen immer Basiselterngeldmonate sein. Das Mut-terschaftsgeld wird in dieser Zeit taggenau auf das Elterngeld angerechnet.
- Elterngeld Plus können Sie doppelt so lange bekommen wie Basiselterngeld: Anstelle eines Lebensmonats mit Basiselterngeld können Sie sich auch für zwei Lebensmonate mit Elterngeld Plus entscheiden, also für maximal 24 Lebensmonate. Ab dem 15. Lebensmonat muss das Elterngeld zusammenhängend (ohne Unterbrechungen) beantragt werden.
- Partnermonate können Sie bekommen, wenn beide Partner Elterngeld beantragen und mindestens einer von Ihnen nach der Geburt weniger Einkommen hat als davor. In diesem Fall kann das Basiselterngeld für weitere 2 Monate bzw. das Elterngeld Plus für weitere 4 Monate bezogen werden. Davon zu unterscheiden sind die Partnerschaftsbonus-Monate. Dabei handelt es sich um jeweils bis zu 4 zusätzliche Monate Elterngeld Plus für beide El-ternteile, wenn Sie beide parallel in Teilzeit zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten. Sowohl die Partnermonate als auch die Partnerschaftsbonus-Monate können Sie auch bekommen, wenn Sie alleinerziehend sind und die entsprechenden Voraussetzungen al-leine erfüllen.
- Bitte beachten Sie, dass die Mindestbezugszeit an Elterngeld grundsätzlich 2 Monate beträgt.
Für Kinder, die ab dem 01.01.2023 geboren wurden:
Können Sie ihren Antrag auf der Seite des Nds. Ministeriums herunterladen und schriftlich ausfüllen oder direkt online ausfüllen unter: ElterngeldDigital (elterngeld-digital.de)
Achtung! Stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig, maximal 3 Monate nach der Geburt Ihres Kindes, da die Bewilligung von Elterngeld rückwirkend höchstens für drei Monate erfolgen kann!
Das Elterngeld können Sie nur bei der Elterngeldstelle Ihres Hauptwohnsitzes beantragen. Sofern Sie ihren Hauptwohnsitz in Wolfsburg haben stellen Sie ihren Antrag bitte wie folgt:
Geben Sie ihren vollständigen Antrag bitte persönlich ab:
Stadt Wolfsburg
Geschäftsbereich Jugend,
Rathaus D
Service Büro für Wolles Welt und Elterngeld
Erdgeschoss Zimmer 3
Pestalozziallee 1a
38440 Wolfsburg
oder werfen diese in den Hausbriefkasten des
Stadt Wolfsburg
Geschäftsbereich Jugend,
Rathaus D
Pestalozziallee 1a
38440 Wolfsburg ein,
oder senden Sie diese per Post an:
Stadt Wolfsburg
Geschäftsbereich Jugend
Elterngeldstelle
Pestalozziallee 1 a
38440 Wolfsburg
Weitere Fragen oder Terminvergaben können Sie bei unseren Mitarbeiter*innen zu den unten aufgeführten Öffnungszeiten erhalten:
Stadt Wolfsburg
Elterngeldstelle
Telefon: 05361 28-2824
E-Mail: elterngeld@stadt.wolfsburg.de
Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do 08:30 – 16:30 Uhr
Mi, Fr 08:30 – 12:00 Uhr
Die erforderlichen Unterlagen sind immer von Ihrer individuellen Situation abhängig. Wenn Sie im Antrag ein Kreuz setzen, finden Sie in der Regel rechts daneben einen →Hinweis, welche Unter-lagen beizufügen sind.
Im Regelfall sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Antragsformular vollständig ausgefüllt im Original (Bitte achten Sie darauf, dass der Antrag von beiden Elternteilen unterschrieben ist)
- Geburtsurkunde „Zur Beantragung von Elterngeld“ im Original
- Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld nach Geburt (vollständige Bezugsdauer und Höhe) oder eine Bescheinigung, dass kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld besteht.
- oder bei Beamtinnen: Bescheinigung des Dienstherrn über die endgültige Mutterschutzfrist (ausgestellt nach Geburt)
- Nachweis über den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld (gegebenenfalls Kopie der entsprechenden Abrechnung)
- Kopien der Gehaltsabrechnungen der 12 Monate vor der Geburt oder vor Beginn des Mutterschutzes. Bei Selbstständigen hingegen werden die Gehaltsabrechnungen des Ka-lenderjahres vor der Geburt benötigt.
- Elternzeitbestätigung des Arbeitgebers für die jeweiligen Lebensmonate des Kindes (nur bei Antrag des Kindesvaters benötigt)
- Kopie des Aufenthaltstitels, sofern keine deutsche Staatsangehörigkeit vorliegt (ggf. mit einer Kopie des Zusatzblattes zum Aufenthaltstitel).
- Kopie des Steuerbescheides des Finanzamtes für das Kalenderjahr vor der Geburt