Sportförderung
Den Sport zu fördern, gehört zu den wichtigen kommunalen Aufgaben
Zuschüsse werden bei Vorliegen der Voraussetzungen unter anderem gewährt für:
- Bau, Sanierung und Unterhaltung vereinseigener Sportanlagen
- Neubeschaffung von Sportgeräten
- Neubeschaffung von Sportplatzpflegegeräten
- Förderung des Übungsbetriebes
- Förderung von Kindern und Jugendlichen
Ob Ihr Sportverein gemäß den städtischen Sportförderrichtlinien einen Anspruch auf Sportförderung hat, klären wir gerne mit Ihnen.
Anträge und weitere Vordrucke
- Investitionszuschüsse für Baumaßnahmen
- Investitionszuschüsse für Sport(platzpflege)geräte
- Fahrt-/Lehrgangskostenzuschüsse
- Informationsblatt zur Aufnahme in die städtische Sportförderung
- Formulierungsvorschlag - Aufforderung an eine*n Übungsleiter*in zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses
- Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten gemäß Art. 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO
Kontakt
Stadt Wolfsburg
Geschäftsbereich Sport
Rothenfelder Straße 14
38440 Wolfsburg
Christoph Asenov
Zimmer 13
Telefon: 05361 28-2538
E-Mail an die Sportförderung
Stadt Wolfsburg
Geschäftsbereich Sport
Sportförderung
Rothenfelder Straße 14
38440 Wolfsburg
Christoph Asenov
Zimmer 13
Telefon: 05361 28-2538
E-Mail an Christoph Asenov
Sport im Ganztag
Wir beraten Sportvereine bei der Umsetzung von Kooperationen mit Wolfsburger Ganztagsschulen und unterstützen sie auf Grundlage der aktuellen Rahmenrichtlinien auch finanziell.
Fördermöglichkeiten bestehen für folgende Bereiche:
- Zuschuss für Qualifizierungsmaßnahmen
- Fahrtkostenzuschuss für Kooperationen
- Zuschuss für Freiwilligendienst im Sport
- Zuschuss für administrative Betreuung von Kooperationen
- pauschalierter Zuschuss für Kooperationen