-
Amtliche Bekanntmachungen
Hinweis: Die folgenden Dateien stehen Ihnen hier im PDF-Format zum Herunterladen zur Verfügung und öffnen sich jeweils in einem neuen Fenster.
Wahlbekanntmachung zur Wahl des 20. Deutschen Bundestages am 26.09.2021
Amtliche Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses der Bundestagswahl am 26. September 2021 im Wahlkreis 51 Helmstedt - Wolfsburg
Zulassung der eingereichten Kreiswahlvorschläge im Wahlkreis 51 Helmstedt-Wolfsburg zur Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021
Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021 -
Daten und Fakten zur Bundestagswahl am Sonntag, 26.09.2021, in Wolfsburg
„51 Helmstedt-Wolfsburg“
- ist die Bezeichnung des Bundestagswahlkreises
- 30 Wahlkreise gibt es in Niedersachsen, 299 Wahlkreise in der Bundesrepublik
- 87.391 Wahlberechtigte (Stand: 03.05.2021) sind in Wolfsburg wahlberechtigt,
- 18 Jahre alt sein müssen Wahlberechtigte. Sie müssen zudem die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
- 2 Stimmen hat jede wahlberechtigte Person
- 1 Erststimme für die Wahl eines/einer Wahlkreisabgeordneten
- 1 Zweitstimme für die Wahl einer Landesliste (Partei)
- Die Zweitstimme ist die maßgebende Stimme für die Verteilung der Sitze insgesamt auf die einzelnen Parteien
- 30.07.2021 war der Tag der Sitzungen der Wahlausschüsse zur Zulassung der Wahlvorschläge.
- 11 Bewerber sich im Wahlkreis 51 Helmstedt-Wolfsburg für ein Direktmandat beworben
- CDU - Weber, Andreas
- SPD - Mohrs, Falko
- FDP - Krumm, Kristin
- AfD - Scharfenberg, Stephanie
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – GRÜNE - Bsirske, Frank
- DIE LINKE – Mex, Bernd
- FREIE WÄHLER Niedersachsen – Schrödl, Frank
- ÖDP - Weigl, Dora Maria
- Internationalistisches Bündnis - Kunick, Peter
- Klimaschutz - Wiesenthal, Wilfried
- OpaBraveheart - Hönig, Johann Sebastian Günter
- 21 Parteien und Gruppierungen auf dem Stimmzettel zur Wahl stehen, zudem für den Wahlkreis 51 Helmstedt-Wolfsburg drei Einzelbewerber
- 598 Abgeordnete sind insgesamt zu wählen (zuzüglich Überhang- und Ausgleichsmandaten), aktuell 709 Mandate
- 5 Prozent der Stimmen müssen bundesweit erreicht werden, um bei der Verteilung der Sitze Berücksichtigung zu finden
- 139 Wahllokale werden in Wolfsburg zur Bundestagswahl eingerichtet
- 36 davon sind Briefwahllokale
- 25 allgemeine Wahllokale sind rollstuhlgerecht zu erreichen
- 71 allgemeine Wahllokale rollstuhlgerecht mit Hilfe
- 7 sind nicht rollstuhlgerecht erreichbar (u. a. wegen Stufen)
- 824 Wahlhelfer*innen werden in den Wahllokalen eingesetzt.
- 288 Wahlhelfer*innen sind in den Briefwahllokalen in Wolfsburg eingesetzt. Daneben sind ca. 100 weitere Personen im Einsatz (u. a. Pressestelle, IT-Bereich, Schulhausmeister), um einen ordnungsgemäßen Wahlablauf zu gewährleisten.
- Ab 24.08.2021 bis 05.09.2021 erfolgt der Versand der Wahlbenachrichtigungen
- Die Briefwahlausgabestelle ist ab 16.08.2021 geöffnet, jedoch wird die Ausgabe von Briefwahlunterlagen zur Bundestagswahl erst ab 24.08.2021 erfolgen, wenn die Wahlbenachrichtigungen mit den Briefwahlanträgen auf der Rückseite übersandt worden sind und die Stimmzettel vorliegen.
Freitag, 24.09.2021, 18.00 Uhr ist Fristende der allgemeinen Ausgabe von Briefwahlunterlagen.
- Von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr sind die Wahllokale am 26. September 2021 geöffnet
- 4 repräsentative Wahlbezirke sind in Wolfsburg eingerichtet (zwei in Vorsfelde sowie je eines in Hohenstein und Kreuzheide). 2 weitere in der Stadt Helmstedt. Zur Auswertung sind die Stimmzettel nach 6 Altersgruppen gekennzeichnet, die Anonymität ist gewährleistet.
- 1 Wahllokal im Wahlbezirk 407 in Fallersleben wurde von Infratest für die Wahlberichterstattung der ARD ausgewählt. Ein 2. Wahllokal wird von der Forschungsgruppe Wahlen für die Berichterstattung im ZDF ausgewählt (402 in Fallersleben). Dort werden Wähler*innen nach dem Verlassen des Wahlraumes angesprochen und anonym befragt.
- 05361 28-2950 ist die Hotline des Wahlamtes. Die Mitarbeitenden stehen gern zur Klärung von Anfragen im Zusammenhang mit der Bundestagswahl zur Verfügung
-
Rechtliche Grundlagen
Hinweis: Die folgenden Links öffnen sich jeweils in einem neuen Fenster
-
Wahl-Lexikon
Zum Wahl-Lexikon des Bundeswahlleiters
Auf der Seite des Bundeswahlleiters steht Ihnen das Wahl-Lexikon mit Erläuterungen und Definitionen zu einzelnen Begriffen soll über die Bundestagswahl und Europawahl zur Verfügung. Dort finden Sie Informationen zum besseren Verständnis des Wahlablaufs und der gesetzlichen Regelungen.
-
Die Landeswahlleiterin
Programmfabrik/ Fotolia.com
Ulrike Sachs
Zuständig für das Wahlrecht in Niedersachsen ist das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport. Zusammen mit der Landeswahlleiterin gewährleistet es die Einhaltung der Wahlrechtsgrundsätze, nämlich allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahlen bei allen Urnengängen.
Die Niedersächsische Landeswahlleiterin ist .
Kontakt
Landeswahlleiterin Ulrike Sachs Dienststelle Niedersächsische Landeswahlleiterin
Lavesallee 6
30169 HannoverTelefon 0511 120-4792
Telefax 0511 120-4789 E-Mail landeswahlleitung@mi.niedersachsen.de
-
Wahlrecht für Deutsche im Ausland
Sie befinden sich zum Zeitpunkt der Bundestagswahl vorübergehend im Ausland, oder Sie leben im Ausland, ohne in Deutschland gemeldet zu sein?
Hier finden Sie Informationen über Ihre Möglichkeiten, Ihr Wahlrecht auszuüben.
-
Kreiswahlleitung
Kreiswahlleitung
Für den Wahlkreis 51 Helmstedt-Wolfsburg liegt die (öffnet sich in einem neuen Fenster) bei der Wahl zum 19. Deutschen Bundestag beim Landkreis Helmstedt.
Kreiswahlleiter ist der Leitende Kreisverwaltungsdirektor Wolfgang Herzog. Die Stellvertretung hat Herr Kreisverwaltungsrat Ulf Nöldner inne.
Die Kreiswahlleitung ist erreichbar in Helmstedt, Südertor 6 (Kreishaus 1), Tel. 05351/121-1208, E-Mail: wahlen@landkreis-helmstedt.de.
Wahlberechtigt
ist, wer Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist, am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland wohnt.
Wählbar
ist, wer am Wahltag Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist und das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Wahlvorschläge können von Parteien und Einzelbewerberinnen bzw. -bewerbern eingereicht werden.
Parteien können an der Bundestagswahl mit eigenen Kreiswahlvorschlägen in den Wahlkreisen sowie mit eigenen Landeswahlvorschlägen (Landeslisten) in den Ländern teilnehmen. Eine Partei darf in jedem Land nur eine Landesliste einreichen. Landeslisten können nur von Parteien eingereicht werden.
Einzelbewerberinnen beziehungsweise -bewerber können von Wahlberechtigten oder Wählergruppen vorgeschlagen werden und in einem (beliebigen) Wahlkreis in Deutschland kandidieren ohne dort einen Wohnsitz haben zu müssen.
Weitere Informationen sind auf der Internetseite des Bundeswahlleiters (öffnet sich in einem neuen Fenster) zu finden.
Die Vordrucke zur Einreichung von Wahlvorschlägen können auf der Internetseite der Niedersächsischen Landeswahlleiterin (öffnet sich in einem neuen Fenster) abgerufen werden, sind aber auch bei der Kreiswahlleitung verfügbar. Die Vordrucke für Unterstützungsunterschriften für die Landeslisten müssen bei der Landeswahlleitung, die Vordrucke für Unterstützungsunterschriften für die Kreiswahlvorschläge bei der Kreiswahlleitung angefordert werden.
Die Einreichungsfrist für Kreiswahlvorschläge endet am Montag, dem 17. Juli 2017 um 18.00 Uhr
Bis zu diesem Zeitpunkt müssen Kreiswahlvorschläge für den Wahlkreis 51 (Helmstedt-Wolfsburg) beim Kreiswahlleiter, Südertor 6 in 38350 Helmstedt, eingereicht sein.
-
Repräsentative Wahlbezirke
Die repräsentative Wahlstatistik dient dem Informationsbedarf in vielen Bereichen unserer Gesellschaft. Sie gibt Aufschluss über das Wahlverhalten verschiedener Bevölkerungsgruppen, und zwar über Wahlbeteiligung und Stimmabgabe nach Alter, Geschlecht und Bundesländern.
Für die repräsentative Wahlstatistik werden Urnen- und Briefwahlbezirke durch eine mathematische Zufallsstichprobe ausgewählt. So sind diesmal auch drei Wahllokale in Wolfsburg für die repräsentative Wahlstatistik vorgesehen. Es handelt sich dabei um die Wahllokale Velstove, Hohenstein und Fallersleben. Selbstverständlich wird das Wahlgeheimnis auch bei der repräsentativen Wahlstatistik gewahrt.