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Politik & Verwaltung

Bodenschutz

Boden ist Lebensgrundlage für Menschen, Tiere und Pflanzen.

Das Bodenprofil eines PodsolsUnsere Böden sind jedoch durch vielfältige Nutzungen wie Landwirtschaft, Verkehr und Industrie beansprucht, die insbesondere zu Schadstoffeinträgen, Erosion, Verdichtung und Versiegelung führen können.

Zum Schutz von Böden und deren Bodenfunktionen wurde 1999 das Bundesbodenschutzgesetz eingeführt. Wesentliche Aspekte sind hierbei die Sanierung der durch Altlasten verursachten Boden- und Grundwasserverunreinigungen, die Abwehr von schädlichen Bodenveränderungen sowie die Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden.

  • Aufgaben Bodenschutzbehörde

    Im Umweltamt der Stadt Wolfsburg sorgt die Untere Bodenschutzbehörde (UBB) für die Umsetzung und Einhaltung des Bodenschutzrechts. Zu den Aufgaben zählen u. a.:

    • Erfassung und Bewertung von Altablagerungen und Altstandorten
    • Führen des Altlastenkatasters
    • Erteilen von Auskünften aus dem Altlastenkataster
    • Information und Beratung von Grundstückseigentümern, Planern und anderen Behörden beim Umgang mit Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen
    • Durchführung und Anordnung von Untersuchungen zur Gefährdungsabschätzung von Altlasten
    • Durchführung und Anordnung von Sanierungsmaßnahmen von Altlasten 
    • Überwachung des Auf- und Einbringens von Materialien (z. B. Bodenmaterial, Baggergut) auf oder in den Boden
    • Vorsorgender Bodenschutz

  • Was sind Altlasten?

    Altlablagerungen

    Bei Altlasten handelt es sich im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes um Altablagerungen und Altstandorte, durch die Verunreinigungen von Boden und Grundwasser hervorgerufen werden. Ursächlich hierfür können die unsachgemäße Behandlung, Lagerung oder Ablagerung von Abfällen und der unsachgemäße Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen sein.

    Bei handelt es sich um stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen (ehemalige Deponien). Altstandorte sind bspw. Grundstücke stillgelegter Gewerbe- und Industriebetriebe (z. B. ehemalige Tankstellen oder chemische Reinigungen), auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen wie Benzinen oder Reinigungsmitteln umgegangen worden ist.

    Altlasten können erhebliche Auswirkungen auf den Wert sowie die aktuelle und zukünftige Nutzbarkeit von Grundstücken haben. Diese reichen von erhöhten Entsorgungskosten für belasteten Erdaushub bis zu umfangreichen, kostenintensiven Sanierungsmaßnahmen zur unmittelbaren Gefahrenabwehr.


    Standorte in Niedersachsen

    Über den folgenden Link können die Standorte der Altablagerungen im Land Niedersachsen eingesehen werden. 

    Aktuelle, verlässliche Daten über Anlagen und altlastverdächtige Flächen im Stadtgebiet sind bei der Unteren Bodenschutzbehörde im Umweltamt der Stadt Wolfsburg erfasst (s. Altlastenkataster).

  • Altlastenkataster und Altlastenauskünfte

    Die Untere Bodenschutzbehörde der Stadt Wolfsburg führt ein Altlastenkataster, in dem alle bekannten Altlasten sowie altlastenverdächtigen Flächen im Stadtgebiet erfasst sind. In diesem Kataster werden alle bodenrelevanten Daten, die zu dem jeweiligen Grundstück bei der UBB vorliegen, zusammengetragen und ausgewertet.

    Altlastenauskunft

    Bei Auskünften aus dem Altlastenkataster handelt es sich um personenbezogene und damit um schutzwürdige Daten. Eine Auskunft aus dem Altlastenkataster kann daher nur an den Grundstückseigentümer oder mit dessen Zustimmung erteilt werden. Die Altlastenauskunft ist schriftlich per E-Mail, per Fax oder mit der Post mit folgenden Angaben zu stellen:

    • Angaben zu dem angefragten Grundstück (Adresse, Gemarkung, Flur und Flurstück)
    • Name und aktuelle Anschrift des Antragstellers
    • Eine Einverständniserklärung oder Vollmacht des Eigentümers, sofern der Antragsteller nicht Eigentümer des Grundstückes ist.
     

    Kosten

    Für die erteilte Auskunft wird eine Verwaltungsgebühr erhoben, die sich nach dem Zeitaufwand richtet. Erfahrungsgemäß entstehen Gebühren von 36,50 Euro bis maximal 500,00 Euro, je nach Größe des angefragten Objekts und dem Umfang der Aktenlage.

     

    Digitaler Antrag über Online-Rathaus

    Sie können auch über das Online-Rathaus einen Antrag auf Altlastenauskunft stellen.

  • Umgang mit Bodenbelastungen/Bodenkontaminationen

    Werden im Rahmen von Erdarbeiten Bodenauffälligkeiten wie Farbe, Geruch, bodenfremde Bestandteile oder größere Mengen Abfall gefunden, so ist dieser Verdacht einer Bodenkontamination unverzüglich der Unteren Bodenschutzbehörde der Stadt Wolfsburg zu melden.

  • Bodenfunktionskarte

    Böden sind wie Wasser oder Luft ein wichtiger und wertvoller Teil der Umwelt und erfüllen elementare Funktionen. Das sind Funktionen wie die Lebensgrundlage für Menschen, Tiere und Pflanzen. Aber auch weniger offensichtliche Funktionen wie die Kühlungsfunktion von Böden in zunehmend aufgeheizten Städten oder die Archivfunktion von Böden. Durch die langen Entstehungsprozesse von Böden konservieren diese zum Beispiel Ereignisse in der Naturgeschichte aber auch kulturgeschichtliche Vorgänge wie verschiedene Bewirtschaftungsmethoden. Die Funktionen des Bodens sind gesetzlich geschützt. 

    Wie gut Böden die verschiedenen Funktionen erfüllen ist abhängig von dem Zustand der Böden (Versiegelung, anthropogene Veränderungen etc.) und den natürlichen Eigenschaften der Böden (Nährstoffgehalt, Körnung etc.). 

    Um wertvolle Böden mit einer hohen Funktionserfüllung gezielt schützen zu können ist es notwendig diese zu identifizieren. Hierzu wurde für die Böden im Stadtgebiet Wolfsburg eine Karte mit dem Grad der Funktionserfüllung erstellt.

    Die Karte wird zeitnah im geoportal der Stadt Wolfsburg abrufbar sein. Der Link wird auch hier auf dieser Seite hinterlegt.

  • Kontaktdaten

    Stadt Wolfsburg Gisela Lampe
    Umweltamt  Abteilungsleitung 
    Untere Bodenschutzbehörde  Telefon: 05361 28-1960 
    Porschestraße 49   
    38440 Wolfsburg  Randolf Fiebich 
    Telefon: 05361 28-1234  stellv. Abteilungsleitung 
    Fax: 05361 28-1877  Telefon: 05361 28-1686 
    E-Mail: bodenschutz@stadt.wolfsburg.de   

     

    Frau Bonse   
    Rathaus B   
    Zimmer B 434   
    Telefon: 05361 28-2075   
       
    Herr Kern   
    Rathaus B   
    Zimmer B 434   
    Telefon: 05361 28-1818   

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