Grundwasserentnahmen
Erlaubnispflicht und Ausnahmen
Im Rahmen von Baumaßnahmen erforderliche Grundwasserabsenkungen beziehungsweise Grundwasserhaltungen sind Gewässerbenutzungen, die in der Regel erlaubnispflichtig sind.
Als Ausnahmen können Grundwasserabsenkungen für kleinere Baumaßnahmen wie zum Beispiel für den Einbau eines Schachtes oder für die Baugrube eines Gebäudes als erlaubnisfrei bewertet werden, wenn dabei eine Entnahme von zirka 10 Kubikmeter pro Tag (m³/d) nicht überschritten wird und diese nur für einen „kurzen“ Zeitraum betrieben werden. Auch solche Grundwasserabsenkungen sind der Wasserbehörde schriftlich mit den entsprechenden Unterlagen anzuzeigen. Die Wasserbehörde entscheidet dann, ob die Maßnahme erlaubnisfrei ist oder ob eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich wird.
Fristen
Die im Regelfall erforderliche wasserrechtliche Erlaubnis ist bei der Unteren Wasserbehörde zirka vier Wochen vor Beginn der Maßnahme zu beantragen.
Formulare
Auf Anfrage erhalten sie die notwendigen Formulare und Anforderungen an die Beantragung.
Bitte senden sie dazu eine E-Mail an wasserbehoerde@stadt.wolfsburg.de.
Das Land Niedersachsen erhebt für die Entnahme eine Wasserentnahmegebühr (WEG).
Kontakt:
Untere Wasserbehörde
Porschestraße 49
38440 Wolfsburg
Zimmer 431
Telefon: 05361 28-1875
E-Mail: wasserbehoerde@stadt.wolfsburg.de
Die Entnahme von Grundwasser für landwirtschaftliche Beregnung bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Die Antragsunterlagen müssen unter anderem enthalten:
- eine Ermittlung des Beregnungsbedarfs (Bedarfsprognose) und gegebenenfalls
- ein hydrogeologisches Gutachten über die Verfügbarkeit des Grundwassers
Das Land Niedersachsen erhebt für die Entnahme eine Wasserentnahmegebühr (WEG) . Informationen dazu und Formulare finden Sie auf der Seite des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz.
Kontakt:
Untere Wasserbehörde
Porschestraße 49
38440 Wolfsburg
Fristen:
Die Bohrung eines Brunnens ist der Wasserbehörde mindestens vier Wochen vor Bohrbeginn anzuzeigen.
Formulare:
Die Bohrung ist beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) online anzuzeigen.
Ausnahmen bestehen in Wasserschutzgebieten, in denen eine Ausnahmegenehmigung erforderlich wird oder die Brunnenbohrung und die Grundwasserentnahme generell nicht zulässig sind. Auskünfte darüber erteilen die Mitarbeiter der Wasserbehörde.
Brunnen für die Entnahme von Löschwasser oder für andere Zwecke bedürfen einer wasserbehördlichen Erlaubnis.
Kontakt:
Untere Wasserbehörde
Porschestraße 49
38440 Wolfsburg