Indirekteinleiter
Das Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen (Indirekteinleitung) bedarf der Genehmigung durch die Untere Wasserbehörde, soweit an das Abwasser in der Abwasserverordnung Anforderungen für den Ort des Anfalls des Abwassers oder vor seiner Vermischung festgelegt sind. Dies betrifft zum Beispiel Abwasser aus Wäschereien und Chemischreinigungen, amalgamhaltiges Abwasser aus Zahnarztpraxen oder mineralölhaltiges Abwasser aus Kfz-Werkstätten und Kfz-Waschanlagen.
Die Genehmigung muss rechtzeitig vor der Indirekteinleitung bei der Unteren Wasserbehörde der Stadt Wolfsburg beantragt werden.
Formulare:
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