Natura 2000
Unterlagen für die aktuellen Sicherungsverfahren der Stadt Wolfsburg
Natura 2000 ist ein EU-weites Netz von Schutzgebieten. Es setzt sich zusammen aus den Vogelschutzgebieten gemäß der Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten und den Schutzgebieten der Fauna-Flora-Habitat (FFH)- Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen.
In Wolfsburg befinden sich drei FFH- und drei Vogelschutzgebiete. Diese dauerhaft zu sichern, zu pflegen und zu entwickeln ist die Aufgabe der unteren Naturschutzbehörde. Im ersten Schritt werden die gemeldeten Gebiete als Naturschutzgebiete ausgewiesen. Auf dieser Seite finden Sie:
- Die Unterlagen zu den neu ausgewiesenen Naturschutzgebieten:
Verordnungstext, -Karten, die Begründung zur Verordnung sowie die Abwägung der eingegangen Einwendungen. - Jeder, dessen Belange durch die Ausweisung des Naturschutzgebietes berührt werden, kann bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Wolfsburg Einwendungen erheben (Einwendungsfrist).
Die Stadt Wolfsburg informiert, dass gemäß Europäischer Datenschutz Grundverordnung (EU-DSG-VO) personenbezogene Daten wie Name, Adressdaten sowie E-Mail-Adresse mit der Abgabe von Stellungnahmen für die gesetzlich bestimmten Dokumentations- und Informationspflichten genutzt und gespeichert werden.
Stadt Wolfsburg
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