Der Lärmaktionsplan der Stadt Wolfsburg wird alle fünf Jahre fortgeschrieben.
4. Stufe
Die Stadt Wolfsburg muss den Lärmaktionsplan für Straßenlärm gemäß der „Richtlinie für die Bewertung und Bekämpfung vom Umgebungslärm 2002/49/EG“ (EU-Umgebungslärmrichtlinie, ULR) alle fünf Jahre aktualisieren.
Er basiert auf den aktuellen Daten der Lärmkartierung des Landes Niedersachsen aus dem Jahr 2023. Vom 13.11.2023 – 13.12.2023 und 15.03.2024 – 15.04.2024 fanden die öffentlichen Beteiligungen der Bürger*innen statt und am 05.06.2024 wurde der Lärmaktionsplan vom Rat der Stadt Wolfsburg beschlossen. Die Ergebnisse des Aktionsplans sind im Internetauftritt der Stadt Wolfsburg bekanntgegeben.
Ein gesetzlicher Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen entsteht durch die Lärmkarten oder Aktionspläne nicht.
Der Lärmaktionsplan und die Lärmkartierungen können unter dem folgenden Link eingesehen werden.
Das Land Niedersachsen ist zuständig für die Lärmkartierung. Diese Lärmkarten dienen den betroffenen Gemeinden als Grundlage für die Lärmaktionsplanung.
Die 34. BImSchV (Lärmkartierungsverordnung) legt das Verfahren fest, wie Lärmkarten zu erstellen sind und an die EU weitergeleitet werden. Gleichzeitig fordert die Verordnung, dass zur Unterrichtung der Öffentlichkeit Lärmkarten in verständlicher Darstellung und leicht zugänglichen Formaten zu verbreiten sind. Aus diesem Grunde werden vom Land Niedersachsen der Öffentlichkeit und den Gemeinden die Lärmkarten über das Internet zur Verfügung gestellt. Es ist so möglich, sich Karten (Ausschnitt, Informationsebene, und so weiter) zu erstellen und sie dann als Dokument herunter zu laden bzw. zu drucken. Eine Online-Hilfe unterstützt bei der Nutzung des Kartenserver. Die Lärmkarten für die 4. Stufe nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie sind im Juni 2023 aktualisiert worden.
Hintergrund
Ein Lärmaktionsplan ist ein umweltpolitisches Planungsinstrument mit dem Ziel, unter Beteiligung der Öffentlichkeit sowie auf Grundlage der Umgebungslärmkartierung eine aktuelle Bestandsaufnahme der Lärmbelastung zu erstellen und so dazu beizutragen, die Belastung durch Umgebungslärm langfristig zu senken. Ein Lärmaktionsplan bietet somit eine Informationsquelle für Bürgerinnen und Bürger und eine Planungsgrundlage für Städte, Gemeinden und weitere Entscheidungstragende.
Die Lärmaktionsplanung für Schienenwege wurde bis 2015 von den nach Landesrecht zuständigen Behörden durchgeführt. Zum 1. Januar 2015 ging die Zuständigkeit für die Lärmaktionsplanung an den Haupteisenbahnstrecken des Bundes auf das EBA über.
Seit 2018 führt das Eisenbahn-Bundesamt gemäß entsprechender gesetzlicher Vorgaben alle fünf Jahre eine bundesweite Lärmaktionsplanung an den Haupteisenbahnstrecken des Bundes durch und wirkt zudem an den Lärmaktionsplanungen der Ballungsräume mit.
Weiteres Verfahren
Am 20. November 2023 veröffentlicht das Eisenbahn-Bundesamt den Entwurf des Lärmaktionsplanes an Schienenwegen des Bundes und die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung der Runde 4 beginnt.
Bürgerinnen und Bürger können über die Beteiligungsplattform auf www.laermaktionsplanung-schiene.de teilnehmen.
Kontakt
Stadt Wolfsburg
Geschäftsbereich Bürgerdienste
Umweltamt
Untere Immissionsschutzbehörde
Porschestraße 49
38440 Wolfsburg
Telefon: 05361 28-1873
Fax: 05361 28-1877