Filter Tags
Filter Tags
  • Interne Seiten
  • News
  • Dokumente (PDF)
  • Externe Seiten
  • Alle Ergebnisse
Inhalte suchen

Bundestagswahl

Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23.02.2025

Am Sonntag, 23. Februar 2025 wird in der Zeit von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr der 21. Deutsche Bundestag gewählt. Wolfsburg gehört bei der Bundestagwahl zum Wahlkreis 51, zusammen mit dem Landkreis Helmstedt sowie der Samtgemeinde Brome und der Samtgemeinde Boldecker Land. Die Kreiswahlleitung obliegt bei dieser Wahl dem Landkreis Helmstedt. 

 

Bundestagswahl 2025

Wahlberechtigt ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, mindestens 18 Jahre alt ist und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland wohnt. Zudem muss der Hauptwohnsitz in Wolfsburg sein. Jede/r Wähler*in hat zwei Stimmen: Eine Erststimme für eine/n Direktbewerber*in des Wahlkreises, und eine Zweitstimme für die Wahl eines Landeswahlvorschlages (Partei).

  • Amtliche Bekanntmachungen
  • Briefwahl

    Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins

    Wenn Sie am Wahlsonntag Ihr Wahllokal nicht aufsuchen können, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimmen per Briefwahl abzugeben. Dafür müssen Sie einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen stellen. Der Versand der Wahlbenachrichtigungen wird voraussichtlich ab dem 22.01.2025 erfolgen. Den Antrag können Sie entweder mit dem Vordruck auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung oder mit dem aufgedruckten QR-Code auf der Vorderseite stellen. 

    Ein Antrag kann jedoch auch ohne Vordruck schriftlich an

    Stadt Wolfsburg
    GB Bürgerdienste
    Wahlamt
    Porschestraße 49
    38440 Wolfsburg


    oder auf der folgenden Internetseite  https://wahlschein.de/3103000 gestellt werden. Dabei sind Familienname, Vorname(n), Geburtsdatum und Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) anzugeben. Wenn Sie Ihre Briefwahlunterlagen an eine abweichende Adresse gesendet bekommen möchten, dann geben Sie diese bitte bei der Beantragung an.

     

    Briefwahlunterlagen

    Bedingt durch die vorgezogene Wahl und die sehr knappen Fristen werden voraussichtlich erst ab dem 6. Februar Stimmzettel vorliegen. Daher ist es in diesem Jahr besonders wichtig, sich rechtzeitig um die Briefwahlunterlagen zu kümmern. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kommt am besten direkt ins Briefwahllokal.

    Wann? Das Briefwahllokal öffnet voraussichtlich ab dem 6. Februar 2025

    Wo? Sitzungszimmer 5, Rathaus A, Porschestraße 49, 38440 Wolfsburg (Lage im Stadtplan)

    Öffnungszeiten:   
    Montags bis freitags      8:30 Uhr - 18:00 Uhr 
    Samstags  8:30 Uhr - 14:00 Uhr 

     

    Dort können Sie persönlich einen Antrag auf Briefwahlunterlagen stellen, und wenn gewünscht, auch direkt vor Ort Ihre Kreuze setzen. Bringen Sie dazu bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Wer Briefwahlunterlagen für eine andere Person beantragen und/oder abholen will, benötigt dafür eine schriftliche Vollmacht. Briefwahlunterlagen werden noch bis Dienstag, 18. Februar auf den Postweg gegeben.

    Briefwahlunterlagen nicht erhalten?

    Sollten Sie trotz aller Vorsicht und Bemühungen ihre Briefwahlunterlagen nicht erhalten, so können Sie bis zum Tag vor der Wahl, Samstag, 22. Februar 2025, 12:00 Uhr, Ersatzunterlagen im Briefwahllokal abholen. Danach ist ein Ersatz von verlorenen oder nicht erhaltenen Wahlunterlagen nicht mehr möglich und somit auch nicht die Wahl im Wahllokal.

    Frist zur Beantragung von Briefwahlunterlagen

    Die Frist zur Beantragung der Briefwahlunterlagen endet am Freitag, 21. Februar 2025 um 15:00 Uhr. Danach werden Unterlagen nur noch in begründeten Einzelfällen ausgegeben, zum Beispiel bei nachweislich plötzlicher Erkrankung. Diese Möglichkeit besteht bis zum Wahltag um 15:00 Uhr. Der rote Wahlbrief muss bis zum Wahltag, 18:00 Uhr im Wahlamt, Porschestraße 49, eingegangen sein, damit Ihre Stimme gezählt werden kann.

  • Rechtliche Grundlagen
  • Wahl-Lexikon

    Zum Wahl-Lexikon des Bundeswahlleiters

    Auf der Seite des Bundeswahlleiters steht Ihnen das Wahl-Lexikon mit Erläuterungen und Definitionen zu einzelnen Begriffen über die Bundestagswahl und Europawahl zur Verfügung. Dort finden Sie Informationen zum besseren Verständnis des Wahlablaufs und der gesetzlichen Regelungen.

  • Die Landeswahlleiterin

    Ulrike Sachs

    Zuständig für das Wahlrecht in Niedersachsen ist das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport. Zusammen mit der Landeswahlleiterin gewährleistet es die Einhaltung der Wahlrechtsgrundsätze, nämlich allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahlen bei allen Urnengängen.

    Die Niedersächsische Landeswahlleiterin ist .

    Weitere Informationen zur Wahl des Deutschen Bundestages auf der Seite der Landeswahlleiterin

    Kontakt

    Landeswahlleiterin      Ulrike Sachs 
    Dienststelle Niedersächsische Landeswahlleiterin
    Lavesallee 6
    30169 Hannover 
    Telefon  0511 120-4792
    Telefax  0511 120-4789
    E-Mail  landeswahlleitung@mi.niedersachsen.de 

     

  • Wahlrecht für Deutsche im Ausland

    Sie befinden sich zum Zeitpunkt der Bundestagswahl vorübergehend im Ausland, oder Sie leben im Ausland, ohne in Deutschland gemeldet zu sein? 

    Hier finden Sie Informationen über Ihre Möglichkeiten, Ihr Wahlrecht auszuüben.

Mit der Nutzung dieser Funktion erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Daten auch in Drittländer, außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes, ohne ein angemessenes Datenschutzniveau übermittelt werden können (insbesondere USA). Es ist möglich, dass Behörden auf die Daten zugreifen können, ohne dass es einen Rechtsbehelf dagegen gibt. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Weitere Informationen: Datenschutzerklärung