Bundestagswahl
Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23.02.2025
- Amtliche Bekanntmachungen
- Rechtliche Grundlagen
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Wahl-Lexikon
Zum Wahl-Lexikon des Bundeswahlleiters
Auf der Seite des Bundeswahlleiters steht Ihnen das Wahl-Lexikon mit Erläuterungen und Definitionen zu einzelnen Begriffen über die Bundestagswahl und Europawahl zur Verfügung. Dort finden Sie Informationen zum besseren Verständnis des Wahlablaufs und der gesetzlichen Regelungen.
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Die Landeswahlleiterin
Ulrike Sachs
Zuständig für das Wahlrecht in Niedersachsen ist das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport. Zusammen mit der Landeswahlleiterin gewährleistet es die Einhaltung der Wahlrechtsgrundsätze, nämlich allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahlen bei allen Urnengängen.
Die Niedersächsische Landeswahlleiterin ist .
Weitere Informationen zur Wahl des Deutschen Bundestages auf der Seite der Landeswahlleiterin
Kontakt
Landeswahlleiterin Ulrike Sachs Dienststelle Niedersächsische Landeswahlleiterin
Lavesallee 6
30169 HannoverTelefon 0511 120-4792
Telefax 0511 120-4789 E-Mail landeswahlleitung@mi.niedersachsen.de -
Wahlrecht für Deutsche im Ausland
Sie befinden sich zum Zeitpunkt der Bundestagswahl vorübergehend im Ausland, oder Sie leben im Ausland, ohne in Deutschland gemeldet zu sein?
Hier finden Sie Informationen über Ihre Möglichkeiten, Ihr Wahlrecht auszuüben.