Bundestagswahl
Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23.02.2025
Am Sonntag, 23. Februar 2025 wird in der Zeit von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr der 21. Deutsche Bundestag gewählt. Wolfsburg gehört bei der Bundestagwahl zum Wahlkreis 51, zusammen mit dem Landkreis Helmstedt sowie der Samtgemeinde Brome und der Samtgemeinde Boldecker Land. Die Kreiswahlleitung obliegt bei dieser Wahl dem Landkreis Helmstedt.

Wahlberechtigt ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, mindestens 18 Jahre alt ist und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland wohnt. Zudem muss der Hauptwohnsitz in Wolfsburg sein. Jede/r Wähler*in hat zwei Stimmen: Eine Erststimme für eine/n Direktbewerber*in des Wahlkreises, und eine Zweitstimme für die Wahl eines Landeswahlvorschlages (Partei).
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Amtliche Bekanntmachungen
- Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen im Wahlkreis 51 (Helmstedt-Wolfsburg) für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23.02.2025
- Öffentliche Sitzung des Kreiswahlausschusses am 27. Februar 2025 zur Ermittlung und Festlegung des endgültigen Ergebnisses im Wahlkreis 51 (Helmstedt-Wolfsburg)
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Briefwahl
Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins
Wenn Sie am Wahlsonntag Ihr Wahllokal nicht aufsuchen können, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimmen per Briefwahl abzugeben. Dafür müssen Sie einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen stellen. Der Versand der Wahlbenachrichtigungen wird voraussichtlich ab dem 22.01.2025 erfolgen. Den Antrag können Sie entweder mit dem Vordruck auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung oder mit dem aufgedruckten QR-Code auf der Vorderseite stellen.
Ein Antrag kann jedoch auch ohne Vordruck schriftlich an
Stadt Wolfsburg
GB Bürgerdienste
Wahlamt
Porschestraße 49
38440 Wolfsburg gestellt werden
gestellt werden. Dabei sind Nachname, Vorname(n), Geburtsdatum und Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) anzugeben. Wenn Sie Ihre Briefwahlunterlagen an eine abweichende Adresse gesendet bekommen möchten, dann geben Sie diese bitte bei der Beantragung an.Häufig gestellte Fragen zur Briefwahl
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Wie beantrage ich die Briefwahl?
Die Briefwahl kann auf verschiedene Weise beantragt werden:
- Durch Ausfüllen des Antrags auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung und der anschließenden Einsendung an das Wahlamt der Stadt Wolfsburg.
- Formlos per E-Mail an wahlen@stadt.wolfsburg.de (bitte Name, Geburtsdatum und Adresse angeben).
- Durch Scannen des QR-Codes auf der Wahlbenachrichtigung.
- Persönlich in der Briefwahlstelle im Rathaus, wo die Unterlagen abgeholt werden können. Alternativ kann auch direkt vor Ort gewählt werden. Bitte einen Lichtbildausweis und ggf. die Wahlbenachrichtigung mitbringen.
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Wo befindet sich die Briefwahlstelle?
Die Briefwahlstelle ist im Rathaus A (Porschestraße 49), Raum A051 (Sitzungszimmer 5, ehemalige Kassenhalle).
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Wie sind die Öffnungszeiten der Briefwahlstelle?
Aufgrund der verkürzten Fristen bei der vorgezogenen Bundestagswahl gelten erweiterte Öffnungszeiten:
- Montag bis Freitag: 8:30 – 18:00 Uhr
- Samstag: 8:30 – 14:00 Uhr
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Bis wann kann ich die Briefwahl beantragen?
Die Briefwahl kann bis Freitag, den 21. Februar, um 15:00 Uhr beantragt werden.
Danach werden Unterlagen nur noch in begründeten Einzelfällen ausgegeben, zum Beispiel bei nachweislich plötzlicher Erkrankung. Diese Möglichkeit besteht bis zum Wahltag um 15:00 Uhr. Der rote Wahlbrief muss bis zum Wahltag, 18:00 Uhr im Wahlamt, Porschestraße 49, eingegangen sein, damit Ihre Stimme gezählt werden kann.
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Ich bin kurzfristig erkrankt und kann nicht ins Wahllokal gehen. Wie kann ich trotzdem wählen?
Im Krankheitsfall können Briefwahlunterlagen noch bis zum Wahltag (23. Februar) um 15:00 Uhr beantragt werden. Dazu kann die Vollmacht auf der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt und die Unterlagen von einer bevollmächtigten Person unter Vorlage eines Lichtbildausweises in der Briefwahlstelle im Rathaus abgeholt werden.
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Bis wann müssen die ausgefüllten Wahlunterlagen zurückgeschickt werden?
Die ausgefüllten Wahlunterlagen müssen spätestens am Wahltag (23. Februar) um 18:00 Uhr im Rathaus vorliegen – entweder per Post oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten des Rathauses. Nachträglich eingegangene Unterlagen können gesetzlich nicht mehr berücksichtigt werden. Es wird empfohlen, die Wahlunterlagen spätestens drei Werktage vor der Wahl per Post zu versenden. Bei Sendungen aus dem Ausland entsprechend früher.
Wichtig: Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang der Unterlagen trägt die wählende Person.
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Wo kann ich am Wahltag wählen?
Wer am Wahlsonntag (23. Februar) persönlich wählen möchte, kann dies zwischen 8:00 und 18:00 Uhr in seinem Wahllokal tun. Die Adresse des Wahllokals ist auf der Wahlbenachrichtigung vermerkt.
Wichtig: Bitte einen Lichtbildausweis mitbringen.
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Wie fülle ich die Briefwahlunterlagen aus?
Die Wähler*innen erhalten folgende Unterlagen: Wahlschein, Stimmzettel, weißen Stimmzettelumschlag, roten Wahlbriefumschlag und eine Merkhilfe.
- Den ausgefüllten Stimmzettel falten, in den weißen Stimmzettelumschlag legen und verschließen.
- Den weißen Stimmzettelumschlag in den roten Wahlbriefumschlag stecken.
- Den Wahlschein unterschreiben und ebenfalls in den roten Wahlbriefumschlag legen.
- Den roten Wahlbrief verschließen und per Post senden oder direkt in den Hausbriefkasten des Rathauses einwerfen. Diese Schritte sind auch auf der Merkhilfe beschrieben.
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Ich habe Briefwahl beantragt, aber meine Unterlagen nicht erhalten bzw. verloren. Kann ich trotzdem wählen?
Ja, in diesem Fall können bis Samstag, den 22. Februar, um 12:00 Uhr neue Wahlunterlagen in der Briefwahlstelle im Rathaus ausgestellt werden. Um eine doppelte Stimmabgabe zu verhindern, werden die zuvor ausgestellten Wahlunterlagen im System als ungültig markiert.
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Wie beantrage ich die Briefwahl?
- Rechtliche Grundlagen
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Wahl-Lexikon
Zum Wahl-Lexikon des Bundeswahlleiters
Auf der Seite des Bundeswahlleiters steht Ihnen das Wahl-Lexikon mit Erläuterungen und Definitionen zu einzelnen Begriffen über die Bundestagswahl und Europawahl zur Verfügung. Dort finden Sie Informationen zum besseren Verständnis des Wahlablaufs und der gesetzlichen Regelungen.
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Die Landeswahlleiterin
Ulrike Sachs
Zuständig für das Wahlrecht in Niedersachsen ist das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport. Zusammen mit der Landeswahlleiterin gewährleistet es die Einhaltung der Wahlrechtsgrundsätze, nämlich allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahlen bei allen Urnengängen.
Die Niedersächsische Landeswahlleiterin ist .
Weitere Informationen zur Wahl des Deutschen Bundestages auf der Seite der Landeswahlleiterin
Kontakt
Landeswahlleiterin Ulrike Sachs Dienststelle Niedersächsische Landeswahlleiterin
Lavesallee 6
30169 HannoverTelefon 0511 120-4792
Telefax 0511 120-4789 E-Mail landeswahlleitung@mi.niedersachsen.de -
Wahlrecht für Deutsche im Ausland
Sie befinden sich zum Zeitpunkt der Bundestagswahl vorübergehend im Ausland, oder Sie leben im Ausland, ohne in Deutschland gemeldet zu sein?
Hier finden Sie Informationen über Ihre Möglichkeiten, Ihr Wahlrecht auszuüben.