Der Antrag muss persönlich gestellt werden. Eine Vertretung durch eine*n Bevollmächtigte*n ist nicht zulässig.
Firmen (juristische Personen)
Die Antragstellung erfolgt durch die*den (gesetzliche*n) Vertreter*in der juristischen Person oder Personenvereinigung. Die Vertretungsbefugnis ist nachzuweisen. Die*Der Vertreter*in der juristischen Person kann sich bei der Antragstellung nicht durch eine*n Bevollmächtigte*n, beispielsweise eine*n Rechtsanwalt*in, vertreten lassen.
Für beide gilt:
Ihr Antrag wird von uns per Post dem Bundesamt für Justiz übersandt. Von dort erhalten Sie die Rückantwort innerhalb von zwei bis vier Wochen.
Eine beschleunigte Bearbeitung ist möglich. Bei Faxübersendung (gegen zusätzliche Gebühr in Höhe von 0,50 Euro) wird Ihr Antrag beim Bundesamt für Justiz sofort bearbeitet.
Wichtig:
Die Auskunft (Belegart 1) wird grundsätzlich an die*den Antragsteller*in übersandt, Paragraf 150 Absatz 1 Gewerbeordnung (GewO). Die Übersendung an eine bevollmächtigte Person ist nicht möglich.
Für bestimmte Auskünfte (Belegart 9) kann die direkte Übersendung an eine Behörde beantragt werden, Paragraf 150 Absatz 5 Gewerbeordnung (GewO)
Diese Ausnahmeregelung erstreckt sich abschließend auf Auskünfte- für die Vorbereitung der Entscheidung über einen Antrag auf Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung,
- für die Vorbereitung der Entscheidung auf Erteilung eines Befähigungsscheins nach Paragraf 20 des Sprengstoffgesetzes sowie
- für die Vorbereitung der Entscheidung zur Überprüfung der Zuverlässigkeit nach Paragraf 38 Absatz 1 Gewerbeordnung.
Bei allen anderen Verwendungszwecken ist die Übersendung der Auskunft nur an die*den Antragsteller*in möglich.
Privatpersonen (natürliche Personen):
- Personalausweis/Reisepass
- Geburtsname der Mutter
- Handelsregister-, Vereinsregister- oder Genossenschaftsregisterauszug des jeweils zuständigen Amtsgerichts zur Ermittlung der HRB Nummer
- Sitz des zuständigen Amtsgerichts
- Den vollständigen Firmennamen und die Anschrift
- Die Firmenbezeichnung: AG, GmbH, OHG etc.
- Den Verwendungszweck
- Den Personalausweis der*des (gesetzlichen) Vertreter*in der Firma
Privatpersonen (natürliche Personen): 13,00 Euro
Firmen (juristische Personen): 13:00 Euro
Gültigkeitszeitraum: 3 Monate
Auszug aus dem Gewerbezentralregister online beantragen:
Wer einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister benötigt, kann sich seit dem 01.09.2014 den Behördengang sparen. Mit dem elektronischen Personalausweis oder dem elektronischen Aufenthaltstitel können Auszüge aus dem Gewerbezentralregister ab sofort über das Online-Portal www.fuehrungszeugnis.bund.de des Bundesamts für Justiz im Internet beantragt und bezahlt werden.
- Ein neuer Personalausweis oder ein elektronischer Aufenthaltstitel, jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion
- Ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokumentes
- Eine AusweisApp ab der Version 1.13. Frühere Versionen sind leider nicht nutzbar. Die AusweisApp kann unter www.ausweisapp.bund heruntergeladen werden.
- Gegebenenfalls ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Scanner oder Digitalkamera), um Nachweise hochzuladen.
Gewerbezentralregister (Bundesamt für Justiz)
Online-Portal des Bundesamts für Justiz
AusweisApp des Bundesamt für Justiz
Bürgerdienste
Rathaus B, Zimmer 015
Tel.: 05361 28-1234
Fax: 05361 28-2090
Die Dienstleistung erhalten Sie am Schnellschalter in Zimmer B 015.
Sie können diese Dienstleistung auch in den Verwaltungsstellen Fallersleben und Vorsfelde in Anspruch nehmen.