Wahlhelfende
In Wolfsburg werden zu den Wahlen wieder rund 900 Wahlhelfende in den Wahllokalen im Einsatz sein. Sollten Sie Interesse an der Übernahme eines Wahlehrenamtes haben, können Sie gern das Onlineformular mit Ihren persönlichen Angaben ausfüllen.
Es wird versucht, den Einsatzwünschen zu entsprechen. Je eher Sie Ihre Bereitschaft erklären, desto wahrscheinlicher ist eine Berücksichtigung Ihrer persönlichen Wünsche an den Einsatzort.
Mit der Besetzung der Wahlvorstände wird etwa drei Monate vor der Wahl begonnen. Sobald der Wahltermin feststeht, werden hier weitere Angaben zum Beispiel zum weiteren Ablauf und zur Höhe der Aufwandsentschädigung bekannt gegeben.
Aufgabe der Wahlvorstände ist es, einen ordnungsgemäßen Wahlablauf sicherzustellen und eine zuverlässige Ergebnisfeststellung zu gewährleisten.
- Wahlvorsteher*in
- Schriftführer*in
- deren Stellvertreter*innen und
- einigen Beisitzer*innen
Zu Ihren Aufgaben gehört zum Beispiel die Kontrolle des Wählerverzeichnisses, die Ausgabe der Stimmzettel, das Auszählen der Stimmen nach Schließung der Wahllokale und die Entscheidung über Beschlussfälle. Sie überprüfen ebenso, ob eine wahlberechtigte Person im richtigen Wahlraum ist.
Wahlhelfende müssen zur jeweiligen Wahl wahlberechtigt sein.
Für die Landtagswahl am 09.10.2022 wahlberechtigt (so genanntes aktives Wahlrecht) sind Deutsche oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, wenn sie am Wahltag 16 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten im jeweiligen Wahlgebiet, in dem sie wählen wollen, ihren Wohnsitz haben (Hauptwohnung in Wolfsburg).
Zur Bundestagswahl ist davon abweichend das Mindestalter 18 Jahre. Zudem ist die deutsche Staatsangehörigkeit Voraussetzung.
Aus organisatorischen Gründen werden Anmeldungen zu beiden Wahlen bevorzugt. Das erfordert ein Mindestalter von 18 Jahren und die deutsche Staatsangehörigkeit.
Für die Tätigkeit als ehrenamtlicher Wahlhelfer wird eine Aufwandsentschädigung ausgezahlt.
Die Wahllokale sind von 08:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Es ist nicht erforderlich, dass sämtliche Mitglieder des Wahlvorstandes in dieser Zeit durchgehend anwesend sind - jeder einzelne Wahlhelfende ist in der Regel einen halben Tag im Einsatz (vor- oder nachmittags). Die Auszählung des Wahlergebnisses ab 18:00 Uhr erfolgt durch den gesamten Wahlvorstand. Die Anwesenheitszeiten müssen mit dem Wahlvorstand kurz vor dem Wahlsonntag abgestimmt werden.
Stadt Wolfsburg
Bürgerdienste Ordnungsamt
Rathaus B
Zimmer 40
Porschestraße 49
38440 Wolfsburg
Telefon: 05361 28-2950
Telefax: 05361 28-1642
E-Mail: wahlen@stadt.wolfsburg.de
Montag & Dienstag: 08:30 - 16:30 Uhr
Mittwoch & Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:30 - 17:30 Uhr