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Rote Kennzeichen für historische Fahrzeuge 06

  • Allgemeine Informationen

    Rote Kennzeichen für historische Fahrzeuge 06 können gemäß § 16 FZV für die wiederkehrende eigene betriebliche Verwendung von Kraftfahrzeugherstellern, Kraftfahrzeugteilehersteller, Kraftfahrzeughändlern und Kraftfahrzeugwerkstätten beantragt werden.


    Damit dürfen folgende Fahrten durchgeführt werden:
    • Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten (jedoch nur innerhalb Deutschlands).

  • Benötigte Unterlagen

    • Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
    • Versicherungsbestätigung für rote Kennzeichen (Merkmal R)
    • Formloser Antrag
    • Auskunft aus dem Verkehrszentralregister
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister Belegart "0" (Maximal 3 Monate alt)
    • Führungszeugnis der Belegart „0“ (Maximal 3 Monate alt)
    • Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung im Original, sowie Personaldokumente der/des Vertretungsberechtigten
    • Nachweis über vorhandene Stellflächen (zum Beispiel Miet- oder Pachtvertrag)
    • SEPA-Lastschriftmandat

    Gegebenenfalls zusätzlich bei Beantragung wird benötigt:

    durch Bevollmächtigte / Vertreter:
    • ausgestellte Vollmacht (Formular siehe unten) einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten 
    für Gesellschaften (GmbH, AG, OHG, KG, UG haftungsbeschränkt, ausländische Rechtsform):
    • Aktueller Handelsregisterauszug, aktuelle Gewerbeanmeldung, Vollmacht des Geschäftsführers oder Prokuristen oder persönliches Erscheinen des Geschäftsführers / Prokuristen und deren Personalausweis / Reisepass

    für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts:

    • komplette Übersicht der Gesellschafter (in der Regel Gesellschaftervertrag)
    • Vollmacht und Erklärung, auf welche Person die Zulassung erfolgen soll (von allen Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt) sowie der Personalausweis / Reisepass des Gesellschafters, auf den die Zulassung erfolgen soll

     

  • Gebühren

    Es werden Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) in einer Höhe von 110,00 EUR erhoben. Durch die Ausgabe eines Fahrzeugscheinheftes nach Zuteilung eines roten Kennzeichens erhöht sich die Gebühr um 15,30 Euro.

  • Rechtsgrundlagen
  • Zuständige Stelle

    Bürgerdienste

    Rathaus B, Zimmer 015

    Telefon: 05361 28-1234

    Fax: 05361 28-2090

    Bei weiteren Nachfragen lassen Sie bitte eine Rückrufbitte über das Service-Center der Stadt Wolfsburg einstellen.

    E-Mail schreiben

    Sie können diese Dienstleistung nicht in den Verwaltungsstellen Fallersleben und Vorsfelde in Anspruch nehmen.

  • Formulare
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