Rote Kennzeichen für historische Fahrzeuge 06 können gemäß § 16 FZV für die wiederkehrende eigene betriebliche Verwendung von Kraftfahrzeugherstellern, Kraftfahrzeugteilehersteller, Kraftfahrzeughändlern und Kraftfahrzeugwerkstätten beantragt werden.
Damit dürfen folgende Fahrten durchgeführt werden:
- Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten (jedoch nur innerhalb Deutschlands).
- Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
- Versicherungsbestätigung für rote Kennzeichen (Merkmal R)
- Formloser Antrag
- Auskunft aus dem Verkehrszentralregister
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister Belegart "0" (Maximal 3 Monate alt)
- Führungszeugnis der Belegart „0“ (Maximal 3 Monate alt)
- Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung im Original, sowie Personaldokumente der/des Vertretungsberechtigten
- Nachweis über vorhandene Stellflächen (zum Beispiel Miet- oder Pachtvertrag)
- SEPA-Lastschriftmandat
Gegebenenfalls zusätzlich bei Beantragung wird benötigt:
durch Bevollmächtigte / Vertreter:- ausgestellte Vollmacht (Formular siehe unten) einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten
- Aktueller Handelsregisterauszug, aktuelle Gewerbeanmeldung, Vollmacht des Geschäftsführers oder Prokuristen oder persönliches Erscheinen des Geschäftsführers / Prokuristen und deren Personalausweis / Reisepass
für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts:
- komplette Übersicht der Gesellschafter (in der Regel Gesellschaftervertrag)
- Vollmacht und Erklärung, auf welche Person die Zulassung erfolgen soll (von allen Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt) sowie der Personalausweis / Reisepass des Gesellschafters, auf den die Zulassung erfolgen soll
Es werden Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) in einer Höhe von 110,00 EUR erhoben. Durch die Ausgabe eines Fahrzeugscheinheftes nach Zuteilung eines roten Kennzeichens erhöht sich die Gebühr um 15,30 Euro.
Bürgerdienste
Rathaus B, Zimmer 015
Telefon: 05361 28-1234
Fax: 05361 28-2090
Bei weiteren Nachfragen lassen Sie bitte eine Rückrufbitte über das Service-Center der Stadt Wolfsburg einstellen.
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Sie können diese Dienstleistung nicht in den Verwaltungsstellen Fallersleben und Vorsfelde in Anspruch nehmen.