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Straßenreinigung

Der Winter ist da!

Die ganzjährig bestehende Reinigungspflicht von öffentlichen Straßen umfasst während der Wintermonate auch die Schneeräumung und Streupflicht.

Wer muss räumen? Wann ist zu räumen? In welchem Umfang ist zu räumen? Antworten auf diese und weitere Fragen gibt Ihnen der Flyer, der hier zum Herunterladen zur Verfügung steht.

Collage Laubfegen und Schneeschieben

Radfahren im Winter? Aber sicher!

Wie viel Winterdienst auf Radrouten muss eigentlich sein? Wo kann ich fahren, wenn der Radweg nicht geräumt ist? Was tun, wenn ein Weg mit dem Fahrrad unpassierbar ist? Antworten auf diese und weitere Fragen gibt Ihnen der Flyer, der hier zum Herunterladen zur Verfügung steht. 

 

 

 

Deckblatt Flyer "Radfahren im Winter"
© iStock.com/Gabriel Bostan
  • Pressemitteilung vom 10.01.2019
  • Warum war eine Neufestsetzung aller Bescheide zur Erhebung von Straßenreini-gungsgebühren notwendig?
  • Welche Auswirkungen auf die Gebühren ergaben sich durch das Landesrecht?
  • Warum ergaben sich Auswirkungen auf die Gebührenfestsetzung in den Ortsteilen?
  • Welche Auswirkungen auf die Gebühren entstanden durch die konkretisierende Rechtsprechung?
  • Warum musste die Einheitsgebühr in eine Sommer- und Winterreinigungsgebühr unterteilt werden?
  • Für welchen Zeitraum werden die Gebührenbescheide festgesetzt?
  • Zahlen, Daten, Fakten
  • Kosten pro Frontmeter und Jahr

Maßgeblich für die Zuordnung eines Grundstückes zu den Reinigungsklassen in der Sommerreinigung und für die Zuordnung zur Winterreinigung ist das Straßenverzeichnis der Straßenreinigungsverordnung der Stadt Wolfsburg. Die Gebühren sind Jahresgebühren pro Frontmeter des gebührenpflichtigen Grundstückes.

Fragen zum Gebührenbescheid sind möglich beim im Bescheid stehenden Ansprechpartner oder unter der Behördennummer 115. Sämtliche Informationen rund um das Thema Straßenreinigung, die aktuellen Verordnungen, Satzungen und Verzeichnisse sind weiter oben auf dieser Seite zu finden.

Ferner liegen Informationsflyer rund um das Thema Straßenreinigung in den Rathäusern A und B, den Außenstellen in Fallersleben und Vorsfelde sowie in allen Sprechstellen in den Ortsteilen aus.
 

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