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Wohnen, Umwelt & Verkehr

Erneuerbare Energien und Energieberatung

Ein Dach mit Solarmodulen
Ein Dach mit Solarmodulen
Foto: pixabay.com

 

 

Photovoltaik-Förderung

Zur Zeit wird das Förderprogramm zur Investitionen zur Solarstromerzeugung 2024 abgearbeitet und es können keine neuen Förderanträge gestellt werden.

Die Stadt Wolfsburg plant für 2025 ein weiteres Förderprogramm. Hierzu wird es Anfang 2025 genauere Informationen geben.

 

 

  • FAQ - Häufig gestellte Fragen
  • Ich habe meinen Antrag auf Förderung eingereicht - Was passiert als Nächstes?

    Nachdem alle Förderanträge geprüft wurden, werden die förderfähigen Anträge gelost. Anschließen erhalten alle Antragssteller einen Bescheid, ob sie gefördert werden oder nicht.

    • Nach Installation der Anlage bzw. Fertigstellung der Maßnahme können Sie bereits alle Schlussunterlagen (=Verwendungsnachweis) per Online-Antrag einreichen.

    Erst nach positiver Prüfung des Verwendungsnachweises und der Haushaltsfreigabe kann die Förderung ausgezahlt werden.

  • Welche Unterlagen werden für den Förderantrag benötigt und bis wann kann ich diese nachreichen?

    Für eine steckerfertige PV-Anlage: Screenshot / Foto der beabsichtigten geplanten Anlage inklusive technischer Details.

    Für PV-Anlagen ab 1 kWp: Der jeweilige Kostenvoranschlag.

    Für einen Solarstromspeicher ≥ 3kWh: Der jeweilige Kostenvoranschlag.

    Alle Unterlagen müssen zur Antragstellung eingereicht werden, ansonsten kann der Antrag nicht berücksichtigt werden.

  • Darf ich bereits vor der Antragstellung mit der Maßnahme beginnen?

    Nein, der Kauf von Komponenten, die Beauftragung von Firmen und die Installation der Anlage darf erst nach Einreichen des Förderantrags umgesetzt werden. Es kann demnach nicht nachträglich ein Förderantrag gestellt werden.

  • Bis wann muss die Maßnahme abgeschlossen sein und der Auszahlungsantrag gestellt werden?

    Die Maßnahme beziehungsweise die Installation der Anlage sollte in dem jeweiligen Förderjahr abgeschlossen werden und der Auszahlungsantrag gestellt werden.

  • Ich werde die Maßnahme nicht im Förderjahr fertigstellen können - Was nun?

    Sollten Sie die geförderte Maßnahme nicht in dem jeweiligen Förderjahr fertigstellen können, senden Sie eine kurze Mitteilung inkl. kurzer Begründung. Ob die Förderung über das Förderjahr hinaus bestehen kann, wird individuell geprüft.

  • Wann wird die Förderung ausgezahlt?

    Erst nach positiver Prüfung des Auszahlungsantrags kann die Förderung ausgezahlt werden.

  • Welche Unterlagen werden als Verwendungsnachweis benötigt?

    Welche Unterlagen Sie einreichen müssen finden Sie unter Punkt 9 in den Förderrichtlinien.

    Nach Beendigung der Maßnahme sind die Kopien der Originalrechnungen und eine Bestätigung über die Inbetriebnahmebereitschaft (Inbetriebnahmeprotokoll) der Anlage vorzulegen.

    Sollte es Probleme beim Einreichen des Auszahlungsantrags geben, kontaktieren Sie die Mitarbeiter*innen des Klimaschutzteams der Stadt Wolfsburg (E-Mail: klimaschutz@stadt.wolfsburg.de).

  • Kann mir die Stadt Wolfsburg Elektriker/Fachfirmen empfehlen?

    Leider können wir nicht bei der Vermittlung einer Firma weiterhelfen. Elektroinstallateure können Sie über die Handwerkersuche der Handwerkskammer oder über die Innung für Elektrotechnik Wolfsburg finden.

  • Kontakt

    Stadt Wolfsburg
    Umweltamt - Klimaschutz
    Am Mühlengraben 1
    38440 Wolfsburg

    Ihr Ansprechpartner:
    Stefan Baumgardt
    Telefon: 05361 28-5192

  • Solarkataster

    Hier erfahren Sie, ob das Dach Ihres Hauses zur Nutzung von Solarenergie geeignet ist. Investitionen in Solarstromanlagen sind eine Investition in die Zukunft. Sie leisten einen Beitrag zur Energiewende und tragen zum Klimaschutz bei.

     

    Gebäude, die für die Solarstromerzeugung geeignet sind, werden in der Karte des Solarkatasters in den Farben rot, orange oder gelb markiert. Das Kapitel "Was die Karte aussagt" enthält hierzu weitere Informationen.

    Sie wollen eine Solaranlage auf dem Dach Ihres Gebäudes installieren? Dann lesen Sie im Kapitel "Investitionen in Solarstromanlagen" weiter.

    Mit unten stehenden Nutzungsbedingungen erklären Sie sich einverstanden.

    Nutzungsbedingungen

    Die Nutzung des Solarkatasters ist ausschließlich für private Zwecke bestimmt. Eine kommerzielle Nutzung ist untersagt. Die für die Gebäude ausgewiesenen Daten sind urheberrechtlich geschützt, eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.

  • Was sagen die Daten des Solarkatasters aus?

    Photovoltaik

    Es sind alle Dächer erfasst und bewertet worden, auf denen eine sinnvolle Nutzung der Sonneneinstrahlung durch Solarstromanlagen möglich ist.

    Maßgeblich für eine Nutzung ist in erster Linie die Ausrichtung und Neigung der Dächer. Außerdem wurde die Verschattung durch Bäume und benachbarte Gebäude berücksichtigt. Verschattung ist vor allem ein Problem für Solarstromanlagen. Ein Schatten auf einem kleinen Teil der Anlage kann schon zu einem erheblichen Leistungsabfall in der Gesamtanlage führen. Eine Bewertungen wurde daher nur für Dächer vorgenommen, auf denen eine zusammenhängende verschattungsfreie Fläche von mindestens 10 Quadratmeter vorhanden ist.

    Die nutzbaren Dachflächen sind zugeordnet. Die Farbe grün zeigt eine "sehr gute", orange eine "gute" und gelb eine "bedingte" Nutzung an. Bei Darstellungen ab einem Maßstab von 1 : 2000 wird zusätzlich die nutzbare Fläche des Daches angezeigt. Die Werte einer Dachfläche können durch Anklicken ausgegeben werden, wenn der blaue i-Button in der Symbolleiste aktiviert ist.

    Die Datenerfassungs- und Berechnungsmethode erlaubt keine absolute Sicherheit zur Bewertung der Dachflächen. In jedem Fall lohnt ein Blick aufs Dach. Manchmal genügt eine geringfügige Änderung, wie zum Beispiel das Versetzen von Lüftungsrohren, um eine Dachfläche solartauglich zu machen oder die ausgewiesene Fläche noch zu vergrößern.

    Thermische Solaranlagen

    Die Berechnungen sind für die Installation von Solarstromanlagen ausgeführt worden. Die markierten Flächen sind auch für Solarthermie geeignet. Solaranlagen zur Warmwasserbereitung reagieren unempfindlich auf geringfügige Verschattung. Ein Dach kann deshalb für thermische Solaranlagen geeignet sein, auch wenn es nicht bewertet ist und in der Karte grau dargestellt wurde.

  • Förderung thermischer Solaranlagen

    Thermische Solaranlagen werden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert.

    Informationen zum Förderprogramm des BAFA sowie die erforderlichen Formulare zur Antragstellung erhalten Sie unter dem Stichwort "Erneuerbare Energien" direkt beim BAFA.

  • Investition in Photovoltaik

    Solarstromanlagen sind eine sichere Geldanlage; denn sie liefern durch die Einspeisevergütung einen voraussehbaren Ertrag auf die Investition. Die einmal vertraglich vereinbarten Einspeisevergütungen werden über einen Zeitraum von 20 Jahren gewährt.

    Näherungsweise lassen sich Erträge aus PV-Anlagen über Solarrechner ermitteln.

    In Wolfsburg hilft Ihnen die Wolfsburger EnergieAgentur kostenfrei in Fragen zu Investition und Förderung von Solarenergie.

  • Statistik zum Wolfsburger Solarpotenzial

    Wolfsburgs Dächer bieten ein großes Potential zur Nutzung von Solaranergie. Über 2,6 Millionen Quadratmeter Dachfläche insgesamt sind in den Kategorien „sehr gut geeignet“, „gut geeignet“ und „bedingt geeignet“ ermittelt worden. Darauf ließen sich jährlich 263.000 Megawattstunden Strom erzeugen. Diese Strommenge würde 114.000 Tonnen Kohlendioxid vermeiden, was fast ¼ der Emissionen Wolfsburgs entspricht (ohne Volkswagen).

  • Daten löschen

    Als Eigentümer*in können Sie die Bewertung Ihres Gebäudes löschen lassen. Es genügt dazu eine formlose schriftliche Mitteilung unter Angabe der Adresse und einer Erklärung, dass Sie Eigentümer*in des Gebäudes sind.

    Postanschrift:

    Stadt Wolfsburg
    Geschäftsbereich Bürgerdienste
    Umweltamt
    Porschestraße 49
    38440 Wolfsburg

    Folgenden Beispieltext können Sie in Ihren Brief kopieren:

    Betreff: Löschung der Daten Solarenergie

    Ich bitte die Solarpotenzialdaten meines Gebäudes, Musterstraße xx, zu löschen.
    Ich erkläre, dass ich Eigentümer*in des Gebäudes bin.

    Unterschrift

  • Kontakt

    Stadt Wolfsburg
    Umweltamt
    Fachbereich Klimaschutz
    Am Mühlengraben 1
    38440 Wolfsburg

    E-Mail an das Umweltamt

    Ihre Ansprechpartner*innen:

    Fachleiter/Klimaschutzmanager:
    Armin Herglotz
    Zimmer 10
    Telefon: 05361 28-5193

    Sachbearbeiter:
    Stefan Baumgardt
    Zimmer 10
    Telefon: 05361 28-5192

    Klimaanpassungsmanager*in:
    Josepha Lansing
    Zimmer 9
    Telefon: 05361 28-5195

    Sachbearbeiterin:
    Laura Gerloff
    Zimmer: 9
    Telefon: 05361 28-5194

    Ingeborg Schoß
    Rathaus B 430
    Telefon: 05361 28-2513

    Zentrale E-Mail an: klimaschutz@stadt.wolfsburg.de

    Logo BMU
    Logo der Klimaschutzinitiative
    Mit der Nutzung dieser Funktion erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Daten auch in Drittländer, außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes, ohne ein angemessenes Datenschutzniveau übermittelt werden können (insbesondere USA). Es ist möglich, dass Behörden auf die Daten zugreifen können, ohne dass es einen Rechtsbehelf dagegen gibt. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Weitere Informationen: Datenschutzerklärung