Photovoltaik-Förderung
Zur Zeit wird das Förderprogramm zur Investitionen zur Solarstromerzeugung 2024 abgearbeitet und es können keine neuen Förderanträge gestellt werden.
Die Stadt Wolfsburg plant für 2025 ein weiteres Förderprogramm. Hierzu wird es Anfang 2025 genauere Informationen geben.
- Förderbedingungen der Stadt Wolfsburg zur "Förderung von Investitionen zur Solarstromerzeugung" zum Herunterladen
- Neue Gesetze und Normen für Steckersolar - Informationen der Verbraucherzentrale
- Informationen für Einspeiser der LSW
- Marktstammregister
Nachdem alle Förderanträge geprüft wurden, werden die förderfähigen Anträge gelost. Anschließen erhalten alle Antragssteller einen Bescheid, ob sie gefördert werden oder nicht.
- Nach Installation der Anlage bzw. Fertigstellung der Maßnahme können Sie bereits alle Schlussunterlagen (=Verwendungsnachweis) per Online-Antrag einreichen.
Erst nach positiver Prüfung des Verwendungsnachweises und der Haushaltsfreigabe kann die Förderung ausgezahlt werden.
Für eine steckerfertige PV-Anlage: Screenshot / Foto der beabsichtigten geplanten Anlage inklusive technischer Details.
Für PV-Anlagen ab 1 kWp: Der jeweilige Kostenvoranschlag.
Für einen Solarstromspeicher ≥ 3kWh: Der jeweilige Kostenvoranschlag.
Alle Unterlagen müssen zur Antragstellung eingereicht werden, ansonsten kann der Antrag nicht berücksichtigt werden.
Nein, der Kauf von Komponenten, die Beauftragung von Firmen und die Installation der Anlage darf erst nach Einreichen des Förderantrags umgesetzt werden. Es kann demnach nicht nachträglich ein Förderantrag gestellt werden.
Die Maßnahme beziehungsweise die Installation der Anlage sollte in dem jeweiligen Förderjahr abgeschlossen werden und der Auszahlungsantrag gestellt werden.
Sollten Sie die geförderte Maßnahme nicht in dem jeweiligen Förderjahr fertigstellen können, senden Sie eine kurze Mitteilung inkl. kurzer Begründung. Ob die Förderung über das Förderjahr hinaus bestehen kann, wird individuell geprüft.
Erst nach positiver Prüfung des Auszahlungsantrags kann die Förderung ausgezahlt werden.
Welche Unterlagen Sie einreichen müssen finden Sie unter Punkt 9 in den Förderrichtlinien.
Nach Beendigung der Maßnahme sind die Kopien der Originalrechnungen und eine Bestätigung über die Inbetriebnahmebereitschaft (Inbetriebnahmeprotokoll) der Anlage vorzulegen.
Sollte es Probleme beim Einreichen des Auszahlungsantrags geben, kontaktieren Sie die Mitarbeiter*innen des Klimaschutzteams der Stadt Wolfsburg (E-Mail: klimaschutz@stadt.wolfsburg.de).
Leider können wir nicht bei der Vermittlung einer Firma weiterhelfen. Elektroinstallateure können Sie über die Handwerkersuche der Handwerkskammer oder über die Innung für Elektrotechnik Wolfsburg finden.
Stadt Wolfsburg
Umweltamt - Klimaschutz
Am Mühlengraben 1
38440 Wolfsburg
Ihr Ansprechpartner:
Stefan Baumgardt
Telefon: 05361 28-5192
Solarkataster
Hier erfahren Sie, ob das Dach Ihres Hauses zur Nutzung von Solarenergie geeignet ist. Investitionen in Solarstromanlagen sind eine Investition in die Zukunft. Sie leisten einen Beitrag zur Energiewende und tragen zum Klimaschutz bei.
Gebäude, die für die Solarstromerzeugung geeignet sind, werden in der Karte des Solarkatasters in den Farben rot, orange oder gelb markiert. Das Kapitel "Was die Karte aussagt" enthält hierzu weitere Informationen.
Sie wollen eine Solaranlage auf dem Dach Ihres Gebäudes installieren? Dann lesen Sie im Kapitel "Investitionen in Solarstromanlagen" weiter.
Mit unten stehenden Nutzungsbedingungen erklären Sie sich einverstanden.
Nutzungsbedingungen
Die Nutzung des Solarkatasters ist ausschließlich für private Zwecke bestimmt. Eine kommerzielle Nutzung ist untersagt. Die für die Gebäude ausgewiesenen Daten sind urheberrechtlich geschützt, eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.
Photovoltaik
Es sind alle Dächer erfasst und bewertet worden, auf denen eine sinnvolle Nutzung der Sonneneinstrahlung durch Solarstromanlagen möglich ist.
Maßgeblich für eine Nutzung ist in erster Linie die Ausrichtung und Neigung der Dächer. Außerdem wurde die Verschattung durch Bäume und benachbarte Gebäude berücksichtigt. Verschattung ist vor allem ein Problem für Solarstromanlagen. Ein Schatten auf einem kleinen Teil der Anlage kann schon zu einem erheblichen Leistungsabfall in der Gesamtanlage führen. Eine Bewertungen wurde daher nur für Dächer vorgenommen, auf denen eine zusammenhängende verschattungsfreie Fläche von mindestens 10 Quadratmeter vorhanden ist.
Die nutzbaren Dachflächen sind zugeordnet. Die Farbe grün zeigt eine "sehr gute", orange eine "gute" und gelb eine "bedingte" Nutzung an. Bei Darstellungen ab einem Maßstab von 1 : 2000 wird zusätzlich die nutzbare Fläche des Daches angezeigt. Die Werte einer Dachfläche können durch Anklicken ausgegeben werden, wenn der blaue i-Button in der Symbolleiste aktiviert ist.
Die Datenerfassungs- und Berechnungsmethode erlaubt keine absolute Sicherheit zur Bewertung der Dachflächen. In jedem Fall lohnt ein Blick aufs Dach. Manchmal genügt eine geringfügige Änderung, wie zum Beispiel das Versetzen von Lüftungsrohren, um eine Dachfläche solartauglich zu machen oder die ausgewiesene Fläche noch zu vergrößern.
Thermische Solaranlagen
Die Berechnungen sind für die Installation von Solarstromanlagen ausgeführt worden. Die markierten Flächen sind auch für Solarthermie geeignet. Solaranlagen zur Warmwasserbereitung reagieren unempfindlich auf geringfügige Verschattung. Ein Dach kann deshalb für thermische Solaranlagen geeignet sein, auch wenn es nicht bewertet ist und in der Karte grau dargestellt wurde.
Thermische Solaranlagen werden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert.
Informationen zum Förderprogramm des BAFA sowie die erforderlichen Formulare zur Antragstellung erhalten Sie unter dem Stichwort "Erneuerbare Energien" direkt beim BAFA.
Solarstromanlagen sind eine sichere Geldanlage; denn sie liefern durch die Einspeisevergütung einen voraussehbaren Ertrag auf die Investition. Die einmal vertraglich vereinbarten Einspeisevergütungen werden über einen Zeitraum von 20 Jahren gewährt.
Näherungsweise lassen sich Erträge aus PV-Anlagen über Solarrechner ermitteln.
In Wolfsburg hilft Ihnen die Wolfsburger EnergieAgentur kostenfrei in Fragen zu Investition und Förderung von Solarenergie.
Wolfsburgs Dächer bieten ein großes Potential zur Nutzung von Solaranergie. Über 2,6 Millionen Quadratmeter Dachfläche insgesamt sind in den Kategorien „sehr gut geeignet“, „gut geeignet“ und „bedingt geeignet“ ermittelt worden. Darauf ließen sich jährlich 263.000 Megawattstunden Strom erzeugen. Diese Strommenge würde 114.000 Tonnen Kohlendioxid vermeiden, was fast ¼ der Emissionen Wolfsburgs entspricht (ohne Volkswagen).
Als Eigentümer*in können Sie die Bewertung Ihres Gebäudes löschen lassen. Es genügt dazu eine formlose schriftliche Mitteilung unter Angabe der Adresse und einer Erklärung, dass Sie Eigentümer*in des Gebäudes sind.
Postanschrift:
Stadt Wolfsburg
Geschäftsbereich Bürgerdienste
Umweltamt
Porschestraße 49
38440 Wolfsburg
Folgenden Beispieltext können Sie in Ihren Brief kopieren:
Betreff: Löschung der Daten Solarenergie
Ich bitte die Solarpotenzialdaten meines Gebäudes, Musterstraße xx, zu löschen.
Ich erkläre, dass ich Eigentümer*in des Gebäudes bin.
Unterschrift
Kontakt
Stadt Wolfsburg
Umweltamt
Fachbereich Klimaschutz
Am Mühlengraben 1
38440 Wolfsburg
Ihre Ansprechpartner*innen:
Fachleiter/Klimaschutzmanager:
Armin Herglotz
Zimmer 10
Telefon: 05361 28-5193
Sachbearbeiter:
Stefan Baumgardt
Zimmer 10
Telefon: 05361 28-5192
Klimaanpassungsmanager*in:
Josepha Lansing
Zimmer 9
Telefon: 05361 28-5195
Sachbearbeiterin:
Laura Gerloff
Zimmer: 9
Telefon: 05361 28-5194
Ingeborg Schoß
Rathaus B 430
Telefon: 05361 28-2513
Zentrale E-Mail an: klimaschutz@stadt.wolfsburg.de