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Politik & Verwaltung

Personalvertretung

Personalräte und Schwerbehindertenvertretung

Der Gesamtpersonalrat (GP) ist die Interessenvertretung aller Beschäftigten der Stadt Wolfsburg.

Die Hauptaufgabe des GP ist es, die Interessen der Beschäftigten gegenüber der Verwaltung zu vertreten. Grundlage dieser Arbeit ist das Niedersächsische Personalvertretungsgesetz (NPersVG). Auch die verschiedenen Formen der Beteiligung und wann welche erfolgen muss, ist in diesem Gesetz geregelt.

Daneben schließt der Gesamtpersonalrat auch Dienstvereinbarungen zu bestimmten Themen und Aufgabengebieten mit der Verwaltung ab. Bei geschäftsbereichs- und betriebsübergreifenden Angelegenheiten vertritt der Gesamtpersonalrat gegenüber der Verwaltungsspitze die Interessen der Beschäftigten.

Der Gesamtpersonalrat besteht zurzeit aus 19 ordentlichen Mitgliedern plus der Gesamtschwerbehindertenvertretung und der Jugend- und Auszubildendenvertretung. Die Mitglieder des Gesamtpersonalrates werden grundsätzlich für vier Jahre gewählt. Die letzte Wahl hat im März 2020 stattgefunden.

  • Kontakt

    Stadt Wolfsburg
    Gesamtpersonalrat (GP)
    Porschestraße 49
    38440 Wolfsburg

    Vorsitzender
    Herr Wagner
    Rathaus B
    Zimmer 454
    Telefon: 05361 28-2384
    Fax: 05361 28-2877
    E-Mail: peter.wagner@stadt.wolfsburg.de

  • Gesamtschwerbehindertenvertretung

    Die Gesamtschwerbehindertenvertretung (GSV) wurde im Dezember 2018 für die nächsten vier Jahre von den fünf örtlichen Schwerbehindertenvertretungen gewählt.

    Die GSV ist für die Angelegenheiten der schwerbehinderten Beschäftigten, die von den einzelnen Schwerbehindertenvertretungen nicht geregelt werden können, und für übergeordnete Aufgaben auf Gesamtbetriebsebene zuständig. Sie ist außerdem beratendes Mitglied im ARGUS-Steuerkreis (Arbeitsschutz, Gesundheitsförderung und Schwerbehindertenförderung).

    Bei der Stadt Wolfsburg gibt es seit dem 01.01.2002 die Dienstvereinbarung zur Integration. Sie ist ein Arbeitsinstrument mit Zielen und Regelungen zur Integration von Menschen mit Behinderungen bei der Stadt Wolfsburg. Sie enthält das Ziel, dass 6 Prozent der Beschäftigten schwerbehinderte Menschen sein sollen, auch der Anteil der Auszubildenden soll 6 Prozent ausmachen.

    Im Jahresdurchschnitt waren 2015 bei der Stadt Wolfsburg 313 Schwerbehinderte und Gleichgestellte beschäftigt. Das entspricht einer Beschäftigungspflichtquote von 7,71 Prozent.

    Die sogenannte Bonus-Malus-Regelung ist ein Bestandteil der Integrationsvereinbarung. Mit diesem Anreiz- und Ausgleichssystem (interne Ausgleichsabgabe auf der Basis von 500 Euro monatlich) werden die Betriebseinheiten belohnt, die viele Schwerbehinderte und Gleichgestellte beschäftigen. Diejenigen, die das Soll nicht erfüllen, müssen zahlen.

    Die Dienstvereinbarung enthält außerdem Regelungen zu Stellenbesetzungsverfahren, zur behinderungsgerechten Gestaltung von Arbeitsplätzen, zum Arbeitsumfeld, zu Arbeitszeiten, Pausen und Arbeitsplatzwechsel.

    Seit Anfang 2006 wurde die Dienstvereinbarung um das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) erweitert. Es besteht ein Integrationsfonds zur Reintegration leistungsgewandelter Mitarbeiter*innen.

    Die GSV hat seit 2003 im Rahmen des Projektes "Barrierefreies Rathaus" das Thema Barrierefreiheit stärker in den Fokus ihrer Arbeit genommen und kontinuierlich vorangebracht.

    • Kontakt

      Stadt Wolfsburg
      Gesamtschwerbehindertenvertretung (GSV)
      Porschestraße 49
      38440 Wolfsburg

      Gesamtvertrauensperson
      Frau Böse
      Rathaus B
      Zimmer 444
      Telefon: 05361 28-2896
      E-Mail: sylva.boese@stadt.wolfsburg.de

      Geschäftszimmer
      Rathaus B
      Zimmer 447
      Telefon: 05361 28-2688
      Fax: 05361 28-2877
      E-Mail: gsv@stadt.wolfsburg.de

  • Jugend- und Auszubildendenvertretung

    Neben den Personalräten und der Schwerbehindertenvertretung werden auch Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAVen) gewählt. Für diese sind alle unter 18-Jährigen sowie die Beschäftigten in Ausbildung (inklusive Beamtenanwärter*innen und Praktikant*innen über sechs Monate Beschäftigungszeit) wahlberechtigt und bis zum 25. Lebensjahr auch wählbar.

    Die Jugend- und Auszubildendenvertretungen sind keine selbstständigen Organe, sondern an das Bestehen einer Personalvertretung gebunden. Die Aufgaben bestehen darin, alle Angelegenheiten der Auszubildenden zu regeln, die nicht der Entscheidung des Gesamtpersonalrates vorbehalten sind. Die JAV arbeitet mit dem Personalrat bezüglich der Belange der Jugendlichen und Auszubildenden eng zusammen.

    An den jeweiligen Sitzungen können Vertreter*innen des jeweils anderen Gremiums beratend teilnehmen. Bei Angelegenheiten, die Beschäftigte in Ausbildung betreffen, kann in der Regel die gesamte JAV an den Personalratssitzungen teilnehmen und hat in den entsprechenden Angelegenheiten Stimmrecht. Ähnlich der Personalversammlung hat die JAV jährlich mindestens eine Versammlung aller auszubildenden Beschäftigten durchzuführen.

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