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Artenschutz

Artenschutz umfasst den Schutz und die Pflege bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, die aufgrund ihrer Gefährdung als schützenswert erachtet werden.
Küken des Seeadlers in ihrem Horst; Foto: J. Schwarz
Küken des Seeadlers in ihrem Horst
Foto: J. Schwarz

Der Artenschutz ist der Teil des Naturschutzes, der sich mit dem Schutz von Populationen einzelner Arten oder mit dem Schutz ganzer Lebensräume befasst. Dies ist wichtig, da die Zerstörung des Lebensraumes auch das Verschwinden der Art zur Folge hätte.

Die Untere Naturschutzbehörde ist mitunter dafür verantwortlich, dass die entsprechenden Regelungen zum Artenschutz, insbesondere die des Bundesnaturschutzgesetzes, auf dem Stadtgebiet eingehalten werden. Die Naturschutzbehörde kümmert sich nicht nur um geschützte nationale bzw. heimische Arten, sondern auch um eingeführte, international geschützte Arten (siehe “Internationaler Artenschutz”).

Ziel und Aufgabe des Artenschutzes sind der Erhalt der gesetzlich geschützten Tier- und Pflanzenarten, sowie der Schutz ihrer Lebensstätten und Biotope. Jede Handlung, die zu einer Beeinträchtigung, Beunruhigung oder Zerstörung der vorgenannten Schutzgüter führt, ist verboten.

Von diesen Verboten kann auf Antrag eine Befreiung durch die Untere Naturschutzbehörde gewährt werden, wenn entsprechende Gründe vorliegen.

 

Weitere Informationen

Die entsprechenden Gesetzestexte finden Sie unter den folgenden Links 

  • Biber
    Ein Biber; Foto: pixabay.com
    Biber weisen eher kleine Ohren auf, die im dichten Fell fast verschwinden. Ihre Barthaare sind dunkel und dadurch schlecht zu erkennen, während sie beim Nutria durch die weiße Färbung deutlicher hervortreten.
    Foto: pixabay.com

    Der Europäische Biber (Castor fiber) ist eine heimische Wildtierart, dessen Vorkommen bis in das 20. Jahrhundert durch intensive Bejagung auf kleine Restpopulationen unter anderem an der mittleren Elbe reduziert wurde. Durch Artenschutzmaßnahmen ist der Bestand in Deutschland in den letzten Jahrzehnten auf über 50.000 Tiere angewachsen. Von der Elbe kommend sind Biber über den Drömling auch wieder auf das Gebiet der Stadt Wolfsburgs gelangt.

    Biber sind eine in Anhang IV der FFH-Richtlinie der Europäischen Union (RL 92/43/EWG) gelistete und somit in Deutschland nach Paragraf 7 Absatz 2 Nrummer 14 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) besonders und streng geschützt Art. Zudem gehören Biber zu den Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse, für deren Erhaltung Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen. 

    Durch ihre territoriale Lebensweise und das Errichten von Dämmen sind die Tiere in der Lage, den Wasserstand der Gewässer innerhalb der von ihnen genutzten Territorien aktiv zu regulieren. Das Anstauen von Wasser und das Fällen von Gehölzen schafft neue, ökologisch wertvolle Lebensräume für Pflanzen und Tiere. Die so geschaffenen Naturräume sind dynamisch: im Laufe der Jahre werden Biberdämme immer wieder verlegt, verfallen und werden durchlässiger. Durch seine ständige und wechselnde Bautätigkeit schafft der Biber entlang kleiner Fließgewässer und in den angrenzenden Auen Strukturreichtum und fördert damit die Artenvielfalt. Seine herausragende Rolle als Landschaftsgestalter und Zielart für eine natürliche Gewässerentwicklung ist gerade in Zeiten zunehmender Dürren für Mensch und Umwelt äußerst wichtig. Die langfristigen Auswirkungen von Biberaktivitäten können zudem negative Folgen des Klimawandels (lange Trockenperioden, häufigere Starkregenereignissen) mildern.

    Die landschaftsgestalterischen Tätigkeiten von Bibern kann allerdings auch - insbesondere im städtischen Raum - zu diversen Konflikten führen. Die meisten Konflikte entstehen durch Biberdämme und nachfolgende Vernässung bzw. Überschwemmung.

     

    Biberdamm am Hehlinger Bach
    Biber sind durch ihre Dämme in der Lage, den Wasserspiegel zu erhöhen und so den Abfluss zu verhindern
    Foto: Untere Naturschutzbehörde Wolfsburg

    Als streng geschützte Art genießt der Biber, sowie seine Bauten und Dämme, den besonderen Schutz der Regelungen nach Paragraf 44 folgende BNatSchG. Gemäß Paragraf 44 Absatz 1 BNatSchG ist es insbesondere verboten Bibern nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzten oder zu töten, sie während der für die Arterhaltung besonders sensiblen Phasen der Fortpflanzung und Aufzucht erheblich zu stören oder seine Fortpflanzungs- und Ruhestätten (Baue/Burgen und Dämme) zu beschädigen oder zu zerstören.

    Sollten Sie einen toten oder verletzten Biber entdecken oder Probleme/Sorgen aufgrund von Biberaktivitäten (z.B. Überschwemmungen von Straßen oder Privatgrundstücken) haben, dann kontaktieren Sie bitte umgehend die Untere Naturschutzbehörde.

     

  • Hornissen/Wespen

    Ein bekanntes Phänomen - kleine, schwarz-gelbe Fluginsekten, die unangemeldet beim Kaffee- und Kuchenkränzchen oder auf der Grillparty im Garten auftauchen und mitunter sehr aufdringlich und zum Teil auch wehrhaft sind. In der Regel handelt es sich hierbei um Wespen, die Bürgerinnen und Bürger jedes Jahr große Sorge bereiten und die zu den Fragen führen, was sie gegen die „Plagegeister“ tun können und wer sie beraten bzw. ihnen helfen kann.

    Hornissen, Hummeln und Wildbienen sowie einige Erd- und Blattwespenarten sind aufgrund ihrer Seltenheit besonders geschützt. Die Nester dieser Arten dürfen nur mit einer Ausnahmegenehmigung oder Befreiung der Unteren Naturschutzbehörde beseitigt werden. Vorrang hat zunächst immer ein Verbleib des Nestes. Sollten Ausnahme- oder Befreiungsgründe vorliegen kommt eine Umsiedlung oder Beseitigung der Tiere und des Nestes in Betracht. 

     

    Ein Hornissennest
    Ein Hornissennest 
    Hornissennest im Rollladenkasten und Wohnraum (Foto: N. Behrens)

    Die einzelnen Arten können in der Regel nur von Fachleuten unterschieden werden. Die Stadt Wolfsburg bietet hierfür die kostenfreie Beratung durch den Wespen- und Hornissenbeauftragten der Stadt (Kontaktdaten siehe unten) an. Vor Ort kann dann die Notwendigkeit bzw. praktische Möglichkeit einer Umsiedlung oder Beseitigung besprochen werden.

    Bitte beachten Sie: Die erforderliche Ausnahmegenehmigung / Befreiung durch die Untere Naturschutzbehörde ist gebührenpflichtig. Die Umsetzung oder Beseitigung hat durch eine Fachperson zu erfolgen, diese wird vom Antragsstellenden beauftragt.

    Wespen- und Hornissenbeauftragter der Stadt Wolfsburg
    Norbert Behrens
    E-Mail: nobehns@web.de
    Telefon: 0151-14039548

     

  • Internationaler Artenschutz

    Das Themenfeld des internationalen Artenschutzes umfasst die Kontrolle des Handels von Wildtieren und Wildpflanzen, um deren Fortbestand in freier Wildbahn zu sichern.

     

    Eine Schildkröte
    Griechische Landschildkröten sind in ihrem Bestand gefährdet, weshalb sie zu den streng geschützten Arten zählen. Die Entnahme aus der Natur ist streng verboten, nur der Handel mit Nachzuchten ist erlaubt (Nachweispflicht)
    Foto: Untere Naturschutzbehörde Wolfsburg

    Das Themenfeld des internationalen Artenschutzes umfasst die Kontrolle des Handels von Wildtieren und Wildpflanzen, um deren Fortbestand in freier Wildbahn zu sichern. Der unkontrollierte globale Handel mit gefangenen Wildtieren und gesammelten Wildpflanzen hat dazu geführt, dass viele Arten heute stark gefährdet oder gar vom Aussterben bedroht sind. Aufgrund dessen wurde 1973 das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) beschlossen, welches die Kontrolle des internationalen Handels mit gefährdeten Tier- und Pflanzenarten durch Dokumentations- und Genehmigungspflichten sowie Handelsbeschränkungen festlegt. Innerhalb der Europäischen Union wird das Abkommen durch die EG-Verordnung 338/97 umgesetzt. Ergänzend sind die Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes und der Bundesartenschutzverordnung.

    Die Unteren Naturschutzbehörden sind neben dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz, kurz NLWKN, für den Vollzug der internationalen Artenschutzvorschriften zuständig.

    Die gesetzlich vorgeschriebenen Tierbestandsmeldungen über die Haltung besonders geschützter Wirbeltiere wird in Niedersachsen zentral durch den NLWKN erfasst. Außerdem erteilt das Land unter anderem Ausnahmen und Befreiungen von Vermarktungsverboten und der Kennzeichnungspflichten.

    Die Unteren Naturschutzbehörden sind u.a. dafür zuständig, besonders geschützte Tiere und Pflanzen zu beschlagnahmen und einzuziehen, die illegal bzw. ohne die notwendigen Bescheinigungen gehalten werden, sowie Straf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren bei Verstößen einzuleiten.

     

  • Arten-/Naturschutzbeauftragte

    Schleiereulenbeauftragte der Stadt Wolfsburg

    Rita Lunde
    E-Mail: schleiereulen@mail.de 
    Telefon: 0157 31635521

    Rita Lunde kümmert sich als Schleiereulenbeauftragte um die auf dem Wolfsburger Stadtgebiet lebenden Schleiereulen und deren Brut- beziehungsweise Nistkästen. Neben der Beringung von Jungvögeln und der Versorgung von verletzten Tieren, berät Frau Lunde alle Interessierten zu dieser streng geschützten Eulenart, baut Nistkästen, bringt diese an geeigneten Stellen an, pflegt diese und kontrolliert sie jährlich auf Bruterfolg. Durch ihre Arbeit werden wichtige Daten unter anderem zum Bestand, Alter der Tiere und Bruterfolg gesammelt, die sowohl der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Wolfsburg, aber auch der Vogelschutzwarte des Landes Niedersachsen zur Verfügung gestellt werden. Frau Lunde steht allen Interessierten als Ansprechpartnerin zum Thema Schleiereulen zur Verfügung. Über die Schleiereulen finden Sie weitere Informationen auf der nachfolgenden Internetseite: www.hilfe-fuer-schleiereulen.de

     

    Weißstorchbeauftragter der Stadt Wolfsburg

    Georg Fiedler
    E-Mail: fiedler.storchenwelt@t-online.de 
    Telefon: 03942 686368

    Georg Fiedler kümmert sich als Weißstorchbeauftragter um die in Wolfsburg brütenden Weißstörche und deren Nester, auch Horste genannt. Neben der Beringung von Jungvögeln, der akuten Versorgung von verletzten Tieren und der Kontrolle sowie Instandsetzung der Nester, berät Herr Fiedler sowohl die Untere Naturschutzbehörde als auch alle anderen Interessierten zum Thema Lebensweise, Ansprüche und Umgang mit Weißstörchen. Durch seine Arbeit werden wichtige Daten u. a. zum Bestand, Alter der Tiere und Bruterfolg gesammelt, die sowohl der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Wolfsburg, aber auch der Vogelschutzwarte des Landes Niedersachsen zur Verfügung gestellt werden.

    Weißstorch im Nest
    Weißstorch im Nest
    Foto: Untere Naturschutzbehörde Wolfsburg

    Wespen- und Hornissenbeauftragter

    Norbert Behrens
    E-Mail: nobehns@web.de 
    Telefon: 0151-14039548

    Wespen, wie die Gemeine oder Deutsche Wespe, aber auch Hornissen, können sich durchaus unbemerkt in der unmittelbaren Nähe des Menschen ansiedeln und so aus unterschiedlichen Gründen für Probleme sorgen. Dabei ist anzumerken, dass Hornissen sowie einige andere Wespenarten aufgrund ihrer Seltenheit besonders geschützt sind und die Nester folglich nur mit einer Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde umgesiedelt oder beseitigt werden dürfen. Vorrang hat zunächst immer ein Verbleib des Nestes. Sollten Ausnahme- oder Befreiungsgründe vorliegen kommt eine Umsiedlung oder Beseitigung der Tiere und des Nestes in Betracht. Die einzelnen Arten können in der Regel nur von Fachleuten unterschieden werden. Die Stadt Wolfsburg bietet hierfür die kostenfreie Beratung durch den Wespen- und Hornissenbeauftragten Norbert Behrens an. Bei einem vor Ort Termin stellt Herr Behrens die Art fest, macht sich ein Bild von der genauen Situation und dem Handlungsbedarf sowie den Handlungsmöglichkeiten. Die hohe Kompetenz und fachliche Beratung durch Herrn Behrens macht es der Untere Naturschutzbehörde möglich, situationsbedingt schnell über den Antrag auf Ausnahmegenehmigung / Befreiung zu entscheiden. Sollten Sie Fragen rund um das Thema Bienen- und Wespen haben, können sich alle Interessierten bei Herrn Behrens melden.

     

    Naturschutzbeauftragter

    Michael Kühn
    E-Mail: mkuehn3@gmx.de
    Telefon: 05363 805 655

    Nach Paragraf 34 Niedersächsischem Naturschutzgesetz (NNatSchG) kann die Naturschutzbehörde Beauftragte für Naturschutz und Landschaftspflege bestellen. Die Person wird jeweils für eine Dauer von fünf Jahren bestellt. Der/die ehrenamtlich tätige/r Naturschutzbeauftragte/r berät und unterstützt die Naturschutzbehörde in allen Angelegenheiten des Naturschutzes und der Landschaftspflege und fördert das allgemeine Verständnis für diese Aufgabe. Die beauftragte Person ist somit Bindeglied zwischen der Naturschutzbehörde und den Bürgerinnen und Bürgern, ist unabhängig und nicht an fachliche Weisungen gebunden.

    Für die Stadt Wolfsburg ist Michael Kühn der Naturschutzbeauftragte. Er ist für den NABU Wolfsburg seit Jahrzehnten im ehrenamtlichen Naturschutz tätig, verfügt über die erforderliche Sachkenntnis und ist bei naturschutzrelevanten Themen in Ratsgremien und Bürgerversammlungen ein wichtiger Ratgeber. Sollten Sie Fragen zum Thema Naturschutz allgemein oder speziell zu Naturschutzthemen im Stadtgebiet von Wolfsburg haben, dann können Sie Ihre Fragen gerne an Herrn Kühn richten.

     

Kontakt:

Bei Fragen zu diesen Themen erreichen Sie uns unter E-Mail naturschutz@stadt.wolfsburg.de oder telefonisch unter 05361 28-2830
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