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Erhaltungssatzung für Detmerode

Ortsbildprägendes Erscheinungsbild soll erhalten bleiben

Aktuell arbeiten wir an einer sogenannten Erhaltungssatzung für den Stadtteil Detmerode. Unser Ziel: Die ortsbildprägende Bebauung erhalten und zeitgleich Sanierungsvorhaben der Bewohner*innen ermöglichen.

Quartiere in Detmerode

  • Gebäude an den Hattorfer Teichen
    1 | 14
  • Der Detmeroder Markt
    2 | 14
  • Gebäude in der Friedrich-Naumann-Straße
    3 | 14
  • Gebäude in der John-F.-Kennedy-Allee
    4 | 14
  • Gebäude in der John-F.-Kennedy-Allee
    5 | 14
  • Gebäude in der John-F.-Kennedy-Allee
    6 | 14
  • Gebäude im Kurt-Schumacher-Ring
    7 | 14
  • Gebäude im Kurt-Schumacher-Ring
    8 | 14
  • Gebäude im Kurt-Schumacher-Ring
    9 | 14
  • Gebäude im Kurt-Schumacher-Ring
    10 | 14
  • Gebäude im Mörser Winkel
    11 | 14
  • Gebäude in der Robert-Schumann-Straße
    12 | 14
  • Gebäude in der Robert-Schumann-Straße
    13 | 14
  • Gebäude in der Theodor-Heuss-Straße
    14 | 14

Die Erhaltungssatzung Detmerode führt einen neuen Prüfschritt für das Baugeschehen ein, wonach das Ortsbild durch bauliche Veränderungen nicht beeinträchtigt werden darf. Dieses Kriterium ergänzt die unverändert bestehenden baurechtlichen Vorschriften. Die erhaltungsrechtlichen Anforderungen lassen sich nicht über das gesamte Gebiet pauschalisieren, sondern sind stets im konkreten Einzelfall zu betrachten. Ausschlaggebend für die Bewertung ist dabei immer der Zustand des Quartiers, in dem Veränderungen vorgenommen werden sollen. Für Quartiere, die sehr homogen und ursprünglich sind (zum Beispiel Quartier EFH_01: Hermann-Ehlers-Str./Robert-Schumann-Str.), gelten entsprechend höhere Ansprüche als für Quartiere, die bereits stark verändert wurden (Zum Beispiel Quartier EFH_07B: Hinrich-Kopf-Str./Karl-Arnold-Ring). Grundlage ist somit immer das reale Erscheinungsbild und nicht der ursprüngliche geplante Zustand.

 

Zeitplan: Bürgerbeteiligung und politische Beratung

24. März bis 21. April: Öffentliche Auslegung des Entwurfs

Online unter mein.wolfsburg.de/buergermitwirkung sowie wolfsburg.de/bebauungsplaene.

Oder im Rathaus B, 3. Obergeschoss, Porschestraße 49.

  • Montag bis Donnerstag: 7 bis 17:30 Uhr
  • Freitag: 7 bis 13 Uhr

Oder im Gemeindebüro der Stephanusgemeinde, Detmeroder Markt 6 einzusehen.

  • Dienstag + Donnerstag: 10 bis 12 Uhr

Auskunft zur Erhaltungssatzung gibt der Geschäftsbereich Stadtplanung und Bauberatung in Zimmer B 314 während der folgenden Zeiten:

  • Montag und Dienstag: 8:30 bis 12 Uhr und 13 bis 16:30 Uhr
  • Mittwoch und Freitag: 8:30 bis 12 Uhr
  • Donnerstag: 8:30 bis 12 Uhr und 13 bis 17:30 Uhr

31.März: Bürgerveranstaltung (Stephanus-Kirche, Detmeroder Markt 6 um 17:30 Uhr)

22. April bis 2. Mai: Einarbeitung von Stellungnahmen und Hinweisen

3. Juni: Start der politischen Beratung im Ortsrat Detmerode

18. Juni: Entscheidung im Rat der Stadt Wolfsburg



FAQ - Häufig gestellte Fragen:

  • Was ist das zentrale Ziel der Erhaltungssatzung? Worum geht es im Kern?

    Gesetzlich vorgegeben ist, dass das Ortsbild durch bauliche Veränderungen nicht beeinträchtigt werden darf und ein Mindestmaß an Ortsbilderhaltung sichergestellt sein muss. Das bedeutet, dass die Erhaltungssatzung dafür da ist, dass das bauliche Erscheinungsbild von Detmerode so erhalten bleibt, wie es ist. Denn Detmerode gilt als ein bedeutsames Zeugnis spätmoderner Architekturgestaltung und ist deswegen besonders schützenswert.

  • Ab wann gilt die Erhaltungssatzung?

    Unser Ziel ist es, die Erhaltungssatzung am 18. Juni dem Rat der Stadt Wolfsburg zur Entscheidung vorzulegen. Wenn der Rat zustimmt, kann die Erhaltungssatzung infolgedessen ausgefertigt und bekanntgemacht werden.

  • An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen habe?

    Fragen zu Aufstellung und Inhalt der Erhaltungssatzung richten Sie bitte an Anja Meyer (Telefon: 05361-28 2605, E-Mail: anja.meyer@stadt.wolfsburg.de)

    Für die Umsetzung der Erhaltungssatzung ist die Abteilung Sanierung und Stadtbildgestaltung des Geschäftsbereichs Stadtplanung und Bauberatung zuständig. Ansprechpartner*innen sind Pierre Rey (Telefon: 05361-28 2781, pierre.rey@stadt.wolfsburg.de) und Kathrin Göttler (Telefon: 05361-28 2820, kathrin.goettler@stadt.wolfsburg.de)

  • Muss ich erst einen Bauantrag mit meinem Vorhaben stellen oder kann ich mir schon im Vorfeld eine Beratung zu meinen Veränderungen einholen?

    Natürlich ist es möglich und auch empfehlenswert, sich vor einem Antrag beraten zu lassen. Hierfür ist die Abteilung Sanierung und Stadtbildgestaltung des Geschäftsbereichs Stadtplanung und Bauberatung zuständig. Ansprechpartner*innen sind Pierre Rey (Telefon: 05361-28 2781, pierre.rey@stadt.wolfsburg.de) und Kathrin Göttler (Telefon: 05361-28 2820, kathrin.goettler@stadt.wolfsburg.de).

  • Welche Veränderungen sind erlaubt und welche nicht?

    Leider kann nicht pauschal gesagt werden, was erlaubt ist und was nicht, denn das hängt immer vom Einzelfall ab. Grundsätzlich lässt sich aber sagen, dass für Quartiere, die sehr homogen und noch ursprünglich sind, höhere Ansprüche gelten als für Quartiere, die bereits stark verändert wurden.

    Ein Beispiel: Wenn Veränderungen an der Fassade vorgenommen werden sollen, dann ist das zwar grundsätzlich möglich, aber nur soweit, dass das Ortsbild nicht verändert wird. Wenn beispielsweise roter Klinker ortsbildprägend ist, wird eine neue weiße Putzfassade nicht möglich sein.

    Es ist sinnvoll mit den Änderungsvorhaben direkt Kontakt mit der Fachverwaltung aufzunehmen.

  • Welche Kriterien sind für Veränderungen ausschlaggebend?

    Leider kann nicht pauschal gesagt werden, was erlaubt ist und was nicht, denn das hängt immer vom Einzelfall ab. Ausschlaggebend sind aber immer das reale Erscheinungsbild und die vorhandenen ortsbildprägenden Qualitäten im näheren Umfeld. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass für Quartiere, die sehr homogen und noch ursprünglich sind, höhere Ansprüche gelten als für Quartiere, die bereits stark verändert wurden.

  • Ist ganz Detmerode vergleichbar oder gibt es Unterschiede?

    Die einzelnen Quartiere in Detmerode sind recht unterschiedlich in ihren prägenden Gestaltungsmerkmalen. Es gibt Quartiere, die noch sehr homogen und ursprünglich sind und damit auch sehr schützenswert sind (z. B. Quartier EFH_01, Hermann-Ehlers-Straße / Robert-Schumann-Straße). Hier gelten vergleichsweise hohe Ansprüche, um die noch vorhandene ortsbildprägende Bebauung zu erhalten.

    Dann gibt es aber auch Quartiere, die schon stark verändert wurden und wo der ursprüngliche Zustand weniger zu erkennen ist (z.B. Quartier EFH_07B, Hinrich-Kopf-Straße / Karl-Arnold-Ring). Hier gelten vergleichsweise niedrigere Ansprüche bzw. sind weitere Veränderungen einfacher möglich, weil die ursprüngliche ortsbildprägende Bebauung bereits überformt ist.

    Grundsätzlich sind bauliche Veränderungen aber immer im Einzelfall zu betrachten. Leider kann nicht vorab pauschal festgelegt werden, was erlaubt ist und was nicht.

  • Ich wohne in einem Quartier, das noch sehr ursprünglich ist, welche Möglichkeiten habe ich?

    Quartiere, die noch sehr homogen und ursprünglich sind, sind damit auch sehr schützenswert (z. B. Quartier EFH_01, Hermann-Ehlers-Straße / Robert-Schumann-Straße). Entsprechend gelten hier vergleichsweise hohe Ansprüche an die prägenden Erhaltungsziele. Grundsätzlich sind bauliche Veränderungen aber immer im Einzelfall zu betrachten. Leider kann nicht vorab pauschal festgelegt werden, was erlaubt ist und was nicht. Es ist sinnvoll mit den Änderungsvorhaben direkt Kontakt mit der Fachverwaltung aufzunehmen.

  • Ich wohne in einem Quartier, in dem vom ursprünglichen Ortsbild nicht mehr viel übrig ist, also schon viel verändert wurde, welche Möglichkeiten habe ich?

    Grundsätzlich ist in Quartieren, die schon stark verändert wurden und wo der ursprüngliche Zustand weniger zu erkennen ist, mehr Veränderung möglich, da die ursprüngliche ortsbildprägende Bebauung bereits überformt ist (z. B. Quartier EFH_07B, Hinrich-Kopf-Straße / Karl-Arnold-Ring). Grundsätzlich sind bauliche Veränderungen aber immer im Einzelfall zu betrachten. Leider kann nicht vorab pauschal festgelegt werden, was erlaubt ist und was nicht. Es ist sinnvoll mit den Änderungsvorhaben direkt Kontakt mit der Fachverwaltung aufzunehmen.

  • Darf ich Veränderungen an meiner Fassade und meinen Fenstern vornehmen?

    Veränderungen sind immer vom Einzelfall abhängig. Ziel der Erhaltungssatzung ist es, die ortsbildprägende Bebauung des Stadtteils zu erhalten. Fassaden und Fenster prägen das Ortsbild zum Straßenraum sehr wesentlich. Somit sind Veränderungen davon abhängig, ob das Vorhaben das Erscheinungsbild verändert oder nicht.

    Ein Beispiel: Wenn roter Klinker ortsbildprägend ist, wird eine neue weiße Putzfassade nicht möglich sein. Oder wenn in dem Quartier weiße Fensterrahmen vorherrschen, sind diese wieder in weiß einzubauen.

    Grundsätzlich sind bauliche Veränderungen aber immer im Einzelfall zu betrachten. Leider kann nicht vorab pauschal festgelegt werden, was erlaubt ist und was nicht. Es ist sinnvoll mit den Änderungsvorhaben direkt Kontakt mit der Fachverwaltung aufzunehmen.

  • Es gibt ja gesetzliche Vorgaben zur energetischen Sanierung von Gebäuden, die eingehalten werden müssen (z. B. das Gebäudeenergiegesetz [GEG]). Was gilt denn dann für mich? Das GEG oder die Erhaltungssatzung?

    Sofern die energetische Sanierung das Erscheinungsbild beeinträchtigen würde, kann von der energetischen Gebäudesanierung abgewichen werden. Dies geht aus § 105 GEG hervor. Das heißt, hier würde die Erhaltungssatzung stärker gewichtet werden, wenn es sich um eine erhaltenswerte Bausubstanz handelt.

    Grundsätzlich sind bauliche Veränderungen aber immer im Einzelfall zu betrachten. Leider kann nicht vorab pauschal festgelegt werden, was erlaubt ist und was nicht. Es ist sinnvoll mit den Änderungsvorhaben direkt Kontakt mit der Fachverwaltung aufzunehmen.

  • Gibt es auch Vorgaben für Sanierungsmaßnahmen im Inneren des Gebäudes?

    Bauliche Maßnahmen, die sich ausschließlich auf das Innere eines Gebäudes beziehen, werden nicht von den Regelungen der Erhaltungssatzung erfasst. Grund dafür ist, dass diese Maßnahmen keine sogenannte „bodenrechtliche Relevanz“ haben und das ortsbildprägende Erscheinungsbild im Sinne der Erhaltungssatzung nicht beeinträchtigen.

  • Darf ich mir eine Photovoltaik-Anlage auf mein Dach bauen?

    Die Installation von PV-Anlagen auf Dächern ist grundsätzlich möglich, wenn diese das Ortsbild und die prägenden Gestaltmerkmale baulicher Anlagen nicht beeinträchtigen. Erreicht werden könnte dies beispielsweise durch eine optisch rücksichtsvolle bauliche Ausführung, die dem Erscheinungsbild erhaltenswerter Dachflächen im entsprechenden Einzelfall ausreichend Rechnung trägt. Dies könnte z. B. ein Abrücken von der straßenseitigen Dachkante sein.

    Grundsätzlich sind bauliche Veränderungen aber immer im Einzelfall zu betrachten. Leider kann nicht vorab pauschal festgelegt werden, was erlaubt ist und was nicht. Es ist sinnvoll mit den Änderungsvorhaben direkt Kontakt mit der Fachverwaltung aufzunehmen.

  • Wie sieht es mit Dachbegrünung aus, ist das zulässig?

    Die Herstellung einer Dachbegrünung stellt in der Regel keine Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbilds erhaltenswerter Gebäude dar.

    Grundsätzlich sind bauliche Veränderungen aber immer im Einzelfall zu betrachten. Leider kann nicht vorab pauschal festgelegt werden, was erlaubt ist und was nicht. Es ist sinnvoll mit den Änderungsvorhaben direkt Kontakt mit der Fachverwaltung aufzunehmen.

  • Darf ich eine Flachdachsanierung durchführen, wenn sich der Aufbau meines Daches in seiner Höhe verändert?

    Eine Sanierung des Daches darf grundsätzlich durchgeführt werden, wenn diese das Ortsbild und die prägenden Gestaltmerkmale baulicher Anlagen nicht beeinträchtigt. Bei Flachdachsanierungen ist nach heutigem Stand der Technik häufig ein höherer Dachaufbau notwendig. Dies bewirkt eine Veränderbarkeit des Attikabandes in geringem Maße. Maximale Überhöhungen in geringfügiger Höhe sind daher möglich, solange die Ausführung des Attikabandes dem ortsbildprägenden Merkmal des jeweiligen Quartiers entspricht.

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