Verfahrensfreie Baumaßnahmen nach Paragraf 60 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) können ohne Baugenehmigung beziehungsweise Bauanzeige errichtet, in bauliche Anlagen eingefügt und geändert werden. Das öffentliche Baurecht ist unabhängig von der Verfahrensfreiheit von der*m Bauherr*in einzuhalten.
Im Anhang der Niedersächsischen Bauordnung finden Sie eine Auflistung von verfahrensfreien Bauvorhaben.
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