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Allgemeine Informationen
Eine Abmeldung muss nur noch bei
- Wegzug ins Ausland
- Aufgabe einer Haupt- oder Nebenwohnung, ohne dass eine neue Wohnung bezogen wird
Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands melden Sie sich nur bei der neuen Wohnsitzgemeinde an. Eine Abmeldung erfolgt von dort automatisch an die vorherige Meldebehörde.
Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich; die Fortschreibung des Melderegisters erfolgt zum Datum des Auszugs.
Die Abmeldung der Nebenwohnung ist bei der Meldestelle des Hauptwohnsitzes vorzunehmen.
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Benötigte Unterlagen
- den Personalausweis/Reisepass
Bei Abmeldung einer Familie werden die Ausweisdokumente sämtlicher Familienmitglieder benötigt. Kinder über 18 Jahre müssen sich selbst abmelden.
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Gebühren
kostenfrei
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Fristen
Die Abmeldung bei der Meldebehörde hat innerhalb von zwei Wochen zu erfolgen.
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Kontakt
Bürgerdienste
Rathaus B, Zimmer 015Telefon: 05361 28-1234
Fax: 05361 28-2090Sie können diese Dienstleistung auch in den Verwaltungsstellen Fallersleben und Vorsfelde in Anspruch nehmen.
- Formulare