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Allgemeines
Befindet sich die Hauptwohnung oder Firmensitz in Wolfsburg und der Umzug erfolgt innerhalb Wolfsburgs, so muss die Änderung Ihrer Adresse der KFZ-Zulassungsbehörde unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I mitgeteilt werden. Bitte bedenken Sie, dass bei Verlegungen des Firmensitzes erst die Ummeldung, beim Ordnungsamt-Gewerbestelle, vorgenommen werden muss.
Achtung:
War das Fahrzeug bisher in einem anderen Zulassungsbezirk zugelassen und soll unter Weiterführung des bisherigen Kennzeichens in Wolfsburg zugelassen werden, buchen Sie bitte einen Termin unter Verwendung der Dienstleistung - Kraftfahrzeug ummelden - nach einem Umzug nach Wolfsburg.
Seit dem 01.10.2019 ist es für Privatpersonen möglich, eine Adressänderung online durchzuführen. Bitte beachten Sie, dass hier andere Voraussetzungen gelten. -
Online-Service
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Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
- Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
- gegebenenfalls Fahrzeugbrief
Gegebenenfalls zusätzlich bei Beantragung wird benötigt:
durch Bevollmächtigte*r / Vertreter*in:
- ausgestellte Vollmacht einschließlich Personaldokument der*des Vollmachtgeber*in und der*des Bevollmächtigten
- Aktueller Handelsregisterauszug, aktuelle Gewerbeanmeldung, Vollmacht der geschäftsführenden Person oder Prokurist*in oder persönliches Erscheinen der geschäftsführenden Person / Prokurist*in und deren Personalausweis / Reisepass
- Auszug aus dem Vereinsregister; Personalausweis oder Reisepass und Vollmacht der benannten vertretenden Person
- komplette Übersicht der Gesellschafter (in der Regel Gesellschaftervertrag)
- Vollmacht und Erklärung, auf welche Person die Zulassung erfolgen soll (von allen Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt) sowie der Personalausweis / Reisepass des Gesellschafters, auf den die Zulassung erfolgen soll
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Gebühren
Es werden Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) ab einer Höhe von 12,00 Euro erhoben. Die konkrete Gebührenhöhe kann erst vor Ort anhand der Vorlage der vollständigen Unterlagen festgesetzt werden.
- Rechtsgrundlagen
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Kontakt
Bürgerdienste
Rathaus B, Zimmer 015Telefon: 05361 28-1234
Fax: 05361 28-2090Bitte ziehen Sie eine Wartemarke oder nutzen Sie die Online-Terminvergabe.
Sie können diese Dienstleistung auch in den Verwaltungsstellen Fallersleben und Vorsfelde in Anspruch nehmen.
- Formulare