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Allgemeine Informationen
Die Unterscheidung zwischen 'vorübergehender' und 'endgültiger' Stilllegung gibt es seit 2007 nicht mehr. Ein Fahrzeug hat entweder den Status 'zugelassen' oder 'außer Betrieb gesetzt'.
Die Außerbetriebsetzung wird automatisch der Kennzeichenführenden Zulassungsstelle mitgeteilt. Von dort ergeht eine Mitteilung an das Hauptzollamt und die Kfz-Versicherung.
Das außer Betrieb gesetzte Fahrzeug darf jedoch auf öffentlichen Straßen nicht mehr gefahren oder abgestellt werden.
Für die erneute Wiederzulassung des Fahrzeuges auf den gleichen Halter kann das Kennzeichen für 12 Monate reserviert werden. Alternativ kann im Rahmen der Außerbetriebsetzung die Reservierung des Kennzeichens für ein anderes Fahrzeug vorgenommen werden. Hierbei beträgt die Reservierungsdauer drei Monate. Für nicht in Wolfsburg registrierte Fahrzeuge kann grundsätzlich keine Reservierung veranlasst werden.
Ein Anspruch auf eine Zuteilung des reservierten Kennzeichen besteht allerdings nicht.
Die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges ist, bei Vorlage aller benötigten Unterlagen, grundsätzlich ohne Vollmacht möglich.
Seit 2017 ist es möglich, Fahrzeuge online außer Betrieb zu setzen. Bitte beachten Sie, dass hier andere Voraussetzungen gelten.
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Online-Abwicklung
Voraussetzungen und Hinweise zur Nutzung der Online-Abmeldung:
- Keine Identifizierung der Halterin oder des Halters erforderlich.
- Zulassungsdokument Teil I (ehemals Fahrzeugschein) mit Sicherheitscode. Die letzte Anmeldung des Fahrzeugs darf nicht länger als 01.01.2015 zurückliegen, damit der notwendige Sicherheitscode auf dem Zulassungsdokument Teil I (ehemals Fahrzeugschein) bereits vorhanden ist.
- Das entwertete Zulassungsdokument Teil I ist für Folgeprozesse wie eine Wiederzulassung erforderlich und muss daher nach der Abmeldung des Fahrzeugs aufgehoben werden.
- Kfz-Kennzeichen mit Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes
- Bankverbindung (IBAN)
Schritt für Schritt: So funktioniert es:
- i-Kfz-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen.
- Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs in die Antragsmaske des i-Kfz-Portals eingeben.
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen.
- Verdeckung der Stempelplaketten auf dem Kfz-Kennzeichen abziehen (Achtung: Sobald die Sicherheitscodes freigelegt sind, ist das Kfz-Kennzeichen ungültig und das Fahrzeug darf nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen).
- Freigelegte Sicherheitscodes in die Antragsmaske des i-Kfz-Portals eingeben.
- Gegebenenfalls Kennzeichen reservieren, falls eine spätere Wiederzulassung des Fahrzeugs mit demselben Kennzeichen im selben Zulassungsbezirk gewünscht wird.
- Antragsdaten werden automatisiert validiert.
- Zahlung der Gebühr über ein ePayment-System, Zahlungsart kann je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren.
- Eingaben und Antragstellung bestätigen.
- Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft.
- Bestätigung der Außerbetriebsetzung sofort online abrufbar.
- Die Zulassungsbehörde versendet ein Informationsschreiben über die Außerbetriebsetzung per Post an die im Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) gespeicherte Adresse der Halterin oder des Halters.
Wird einer der Schritte nicht positiv abgeschlossen, können Sie sich an die Zulassungsbehörde wenden.
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Benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein
- Kennzeichenschilder (bitte entwerten Sie diese erst nach Aufforderung der Mitarbeitenden)
- Bei Verschrottung: Verwertungsnachweis des Verwertungsbetriebes. Bei gleichzeitiger Vorlage eines Verwertungsnachweises zum Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung (§ 15 Abs. I FZV) ist weiterhin die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. des Fahrzeugbriefes notwendig
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Gebühren
Es werden Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben.
- 16,50 Euro für die Außerbetriebsetzung
- 16,50 Euro für die Außerbetriebsetzung mit Verwertungsnachweis
- Rechtsgrundlagen
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Kontakt
Bürgerdienste
Rathaus B, Zimmer 015
Telefon: 05361 28-1234
Fax: 05361 28-2090E-Mail schreiben
Termin buchenSie können diese Dienstleistung auch in den Verwaltungsstellen Fallersleben und Vorsfelde in Anspruch nehmen.