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Allgemeine Informationen
- Gilt für Fahrzeuge, die bauartbedingt keinen Fahrzeugbrief / ZB2 haben
- Zulassungsstelle erteilt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Ausstellung einer Ersatz allgemeinen Betriebserlaubnis durch den Hersteller oder den TÜV
- Existiert der Hersteller noch, senden manche einen Vordruck zur Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung zu
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Voraussetzungen
- Verfügungsberechtigung muss nachgewiesen werden
- Fahndungsabfrage bei der Polizei muss negativ sein
- Das Fahrzeug darf keine offensichtlichen Mängel haben die zur Verkehrsunsicherheit führen
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Benötigte Unterlagen
- Personalausweis
- Kaufvertrag
- gegebenenfalls Versicherungsunterlagen
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Gebühren
10,20 Euro
Genannte Gebühren sind Richtwerte!
Endgültiger Gebührenrahmen wird vor Ort festgelegt da eventuell weitere Leistungen möglich sind. -
Besonderheiten
Das Fahrzeug muss vorgeführt werden, um die Fahrgestellnummer feststellen zu können, es sei denn eine Abfrage beim Kraftfahrt-Bundesamt KBA ergibt die eindeutige Identifizierung von Halter*in und Fahrzeug.
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Kontakt
Bürgerdienste
Rathaus B, Zimmer 015Telefon: 05361 28-1234
Fax: 05361 28-2090Bitte ziehen Sie eine Wartemarke oder nutzen Sie die Online-Terminvergabe.
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