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Bußgeldstelle Ratenzahlung

  • Allgemeine Informationen

    Ratenzahlung ist bei  einem Verwarngeld nicht möglich. 

    Zahlungsaufschub in Abhängigkeit von der Frist gegebenenfalls möglich. Bitte erkundigen Sie sich in der Bußgeldstelle.

    Ratenzahlung bei einem Bußgeld ist nach Absprache mit der Bußgeldstelle möglich.

  • Voraussetzungen

    Angaben, gegebenenfalls Belege über die wirtschaftliche Situation sind erforderlich (Einkünfte, Miete, andere Kosten).

  • Benötigte Unterlagen

    • Angabe des Aktenzeichen (77…)
    • Ab wann soll die Ratenzahlung beginnen (1.Zahltermin)
    • Wie hoch soll die Rate sein (Ratenhöhe)
    Hinweis: Rate darf nicht geringer als 1/36 des Bußgeldes sein.

  • Gebühren

    kostenfrei

  • Fristen

    Antrag auf Ratenzahlung muss spätestens 4 Wochen nach Zustellung gestellt werden, sonst kann es teurer werden (Mahngebühren).

  • Kontakt

    Bürgerdienste
    Bußgeldstelle
    Rathaus B, Zimmer 41 bis 44, 46

    Telefon: 05361 28-1234
    Fax: 05361 28-2090

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