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Demonstration anmelden

  • Allgemeine Informationen

    Eine Demonstration muss nicht genehmigt werden, da es sich bei der Versammlungsfreiheit um ein Grundrecht handelt.

    Eine Demonstration unter freiem Himmel muss aber nach dem Nds. Versammlungsgesetz (NVersG) angemeldet und von der Stadt Wolfsburg bestätigt werden.

  • Voraussetzungen

    Eine Demonstration nach dem NVersG liegt vor, wenn sich mindestens zwei Personen zur gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Kundgebung treffen (§ 2 NVersG).

  • Benötigte Unterlagen

    Antrag mit folgenden Angaben:

    • Ort der Versammlung und gegebenenfalls Streckenverlauf (Marschroute - wenn mit Marsch)
    • Beginn und Ende
    • Motto der Kundgebung
    • Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum des verantwortlichen Leiters und telefonische Erreichbarkeit
    • Erwartete Teilnehmerzahl

    Nutzen Sie dazu das jeweils zutreffende Anmeldeformular.

    Anmeldung einer Versammlung ohne Marsch

    Anmeldung einer Versammlung mit Marsch

  • Gebühren

    kostenlos

  • Fristen

    Die Antragsabgabe muss mindestens 48 Stunden vor Bekanntgabe der Versammlung erfolgen. Wochenenden und Feiertage zählen nicht zum Fristzeitraum dazu. Also kann zum Beispiel am Freitag keine Demonstration für Sonntag oder Montag angemeldet werden.

  • Besonderheiten

    Versammlungen in geschlossenen Räumen müssen nicht angemeldet werden.

  • Kontakt

    Rathaus B, Zimmer 357

    Telefon: 05361 28-1234
    Fax: 05361 28-2090

    E-Mail schreiben

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