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Einspruch Bußgeldbescheid

  • Allgemeine Informationen

    Gegen einen Bußgeldbescheid kann innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt Einspruch eingelegt werden.

  • Voraussetzungen

    • Bußgeldbescheid der Stadt Wolfsburg, Ordnungsamt, Bußgeldstelle
    • grundsätzlich Einhaltung der gesetzliche Frist: zwei Wochen nach Zustellung
    • Bei Verwarngeldbescheid ist eine schriftliche Äußerung möglich, aber kein Einspruch

  • Benötigte Unterlagen

    • Aktenzeichen
    • Name, Vorname
    • Geburtsdatum
    • Adresse

  • Fristen

    Die Frist liegt bei 2 Wochen nach Zustellung (Datum steht auf gelbem Briefumschlag).

  • Kontakt

    Bürgerdienste
    Rathaus B, Zimmer 046


    Telefon: 05361 28-1234
    Fax: 05361 28-2090

    E-Mail an die Bußgeldstelle schreiben

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