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Allgemeine Informationen
Gegen einen Bußgeldbescheid kann innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt Einspruch eingelegt werden.
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Voraussetzungen
- Bußgeldbescheid der Stadt Wolfsburg, Ordnungsamt, Bußgeldstelle
- grundsätzlich Einhaltung der gesetzliche Frist: zwei Wochen nach Zustellung
- Bei Verwarngeldbescheid ist eine schriftliche Äußerung möglich, aber kein Einspruch
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Benötigte Unterlagen
- Aktenzeichen
- Name, Vorname
- Geburtsdatum
- Adresse
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Fristen
Die Frist liegt bei 2 Wochen nach Zustellung (Datum steht auf gelbem Briefumschlag).
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Kontakt
Bürgerdienste
Rathaus B, Zimmer 046
Telefon: 05361 28-1234
Fax: 05361 28-2090
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