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Erweitertes Führungszeugnis

  • Allgemeine Informationen

    Ein erweitertes Führungszeugnis brauchen Personen, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- und jugendnah tätig sind oder tätig werden sollen.

    Es wird unterschieden zwischen dem Führungszeugnis:

    für private Zwecke
    Dies wird in der Regel von Arbeitgebern, Vereinen und Institutionen verlangt, bei der der Antragsteller in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen steht.
    Das erweiterte Führungszeugnis erlaubt die Auskunft über bestimmte Vorstrafen in Sexualdelikten. Eine persönliche Vorsprache und eine entsprechende
    Bescheinigung des Arbeitgebers, Vereins oder der Institution ist erforderlich.

    zur Vorlage bei einer Behörde
    Dies wird von Behörden verlangt, bei der der Antragsteller in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen steht. Das erweiterte Führungszeugnis erlaubt die Auskunft
    über bestimmte Vorstrafen in Sexualdelikten. Eine persönliche Vorsprache und eine entsprechende Bescheinigung der Behörde ist erforderlich.
    Bitte beachten: Es wird die genaue Anschrift der Behörde, des Amtes beziehungsweise der Sachbearbeitung, das Aktenzeichen oder Verwendungszweck benötigt, da das Führungszeugnis in diesem Fall direkt an die zuständige Behörde übersandt wird.

    Seit dem 01.09.2014 kann ein Führungszeugnis mit dem neuen Personalausweis online beantragt werden. Wer jedoch dieses Angebot nicht nutzen kann oder nutzen möchte, muss persönlich erscheinen. Ihr Antrag wird von uns dem Bundesamt für Justiz (Telefon: 0228 99 410-40) übermittelt. Von dort erhalten Sie die Rückantwort innerhalb von ein bis zwei Wochen.

  • Voraussetzungen

    • Vollendung des 14. Lebensjahres (vorher besteht keine Strafmündigkeit). Hat der Betroffene einen gesetzlichen Vertreter, so ist auch dieser antragsberechtigt
    • Antragsteller ist mit erstem oder zweitem Wohnsitz in Wolfsburg gemeldet
    • Der Antrag muss persönlich unter Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses gestellt werden

    Die zuständige Behörde ist das:

    Bundesamt für Justiz
    Tel: 0228 99 410-40

  • Benötigte Unterlagen

    • Eine schriftliche Aufforderung der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in dieser bestätigt, dass Sie das erweiterte Führungszeugnis für die Ausübung bzw. künftige Ausübung einer kinder- und jugendnahen Tätigkeit wird benötigt.
    • Bei dem behördlichen Führungszeugnis zusätzlich die Anschrift der Behörde, Aktenzeichen/Verwendungszweck, Ansprechpartner

  • Gebühren

    13,00 Euro

    Gegebenenfalls ist eine Gebührenbefreiung möglich:

    1. bei Mittellosigkeit (Sozialhilfeempfänger, Schüler*innen von Eltern mit Hartz IV Bezug, Auszubildende von Eltern mit Hartz IV Bezug, Student*innen von Eltern mit Hartz IV Bezug,
    2. wegen besonderen Verwendungszwecks (ehrenamtliche Mitarbeit bei einer gemeinnützigen Einrichtung, z. B. AWO, Caritas, DLRG, Freiwillige Feuerwehr, Rotes Kreuz)
    3. Vorlesepaten vom Lesenetzwerk

    Die Gebührenbefreiung ist nach zuweisen durch Harz IV- oder Sozialhilfebezug oder Nachweis der ehrenamtlichen Tätigkeit (gegebenenfalls Hartz IV Bescheid der Eltern).

  • Fristen

    Zirka fünf bis zehn Werktage

  • Kontakt

    Bürgerdienste
    Rathaus B, Zimmer 015

    Telefon: 05361 28-1234
    Fax: 05361 28-2090

    E-Mail schreiben

    Bitte ziehen Sie eine Wartemarke oder nutzen Sie die Online-Terminvergabe.

    Sie können diese Dienstleistung auch in den Verwaltungsstellen Fallersleben und Vorsfelde in Anspruch nehmen.

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