-
Allgemeine Informationen
Unter bestimmten Voraussetzungen kann sich ein Grundstückseigentümer von Anschluss und Benutzungszwang an das Fernwärmenetz der Stadtwerke Wolfsburg befreien lassen.
-
Benötigte Unterlagen
- formloser Antrag ist ausreichend, als Anlage wird benötigt: Nachweis zur jeweiligen Befreiung (z. B. KfW-Standard)
-
Besonderheiten
Die Fernwärmesatzungen der einzelnen Baugebiete bzw. Stadtquartiere finden Sie in alphabetischer Reihenfolge auf der Seite zum Ortsrecht unter dem Reiter "Öffentliche Einrichtungen".
-
Gebühren
Kosten für Befreiung: 100 Euro
-
Kontakt
Frau Heimann
Rathaus B, Zimmer 320Telefon: 05361 28-2264
Fax: 05361 28-2102
E-Mail an Frau Heimann schreiben
Mit der Nutzung dieser Funktion erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Daten auch in Drittländer, außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes, ohne ein angemessenes Datenschutzniveau übermittelt werden können (insbesondere USA). Es ist möglich, dass Behörden auf die Daten zugreifen können, ohne dass es einen Rechtsbehelf dagegen gibt. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Weitere Informationen: Datenschutzerklärung