Unter bestimmten Voraussetzungen kann sich ein Grundstückseigentümer von Anschluss und Benutzungszwang an das Fernwärmenetz der Stadtwerke Wolfsburg befreien lassen.
- formloser Antrag ist ausreichend, als Anlage wird benötigt: Nachweis zur jeweiligen Befreiung (z. B. KfW-Standard)
Die Fernwärmesatzungen der einzelnen Baugebiete bzw. Stadtquartiere finden Sie in alphabetischer Reihenfolge auf der Seite zum Ortsrecht unter dem Reiter "Öffentliche Einrichtungen".
Kosten für Befreiung: 100 Euro
Frau Heimann
Rathaus B, Zimmer 320
Telefon: 05361 28-2264
Fax: 05361 28-2102
E-Mail an Frau Heimann schreiben
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