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Allgemeine Informationen
Fundrechte:
Fundrechte können bei Abgabe des gefundenen Gegenstandes geltend machen. Das Eigentum an der Fundsache kann erworben werden, sofern sich die*der Eigentümer*in nicht innerhalb der Aufbewahrungsfrist (6 Monate) meldet. Fundsachen, die weder an die*den Finder*in noch an die*den Eigentümer*in herausgegeben werden, sind zur Versteigerung freigegeben.
Gefundene KFZ-Kennzeichen sind bei der Polizei oder der Zulassung abzugeben. -
Voraussetzungen
- Schlüssel, Brillen, Regenschirme, getragene Kleidung (Mützen, Handschuhe, Schals) werden nicht erfasst
- bei gefundenen Dokumenten werden die Eigentümer*innen automatisch schriftlich benachrichtigt. Daher empfiehlt es sich, ein bis zwei Wochen mit einer Beantragung von Ersatzpapieren zu warten.
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Gebühren
Bei der Abholung der Fundsache (durch Eigentümer*in/Finder*in) entstehen Verwaltungsgebühren. Diese sind abhängig von Restwert der Fundsache.
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Fristen
Abgabe einer Fundsache: unverzüglich
Institutionen (Phaeno, Badeland, Autostadt, Real, Busgesellschaften etc.) geben die gesammelten Fundsachen in der Regel alle vier Wochen im Fundbüro ab.
Aufbewahrungsfrist: 6 Monate - Kontakt