Im Rahmen von Baumaßnahmen erforderliche Grundwasserabsenkungen beziehungsweise Grundwasserhaltungen sind Gewässerbenutzungen, die in der Regel erlaubnispflichtig sind.
Als Ausnahmen können Grundwasserabsenkungen für kleinere Baumaßnahmen wie zum Beispiel für den Einbau eines Schachtes oder für die Baugrube eines Gebäudes als erlaubnisfrei bewertet werden, wenn dabei eine Entnahme von zirka 10 Kubikmeter pro Tag (m³/d) nicht überschritten wird und diese nur für einen „kurzen“ Zeitraum betrieben werden. Auch solche Grundwasserabsenkungen sind der Wasserbehörde schriftlich mit den entsprechenden Unterlagen anzuzeigen. Die Wasserbehörde entscheidet dann, ob die Maßnahme erlaubnisfrei ist oder ob eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich wird.
Das Land Niedersachsen erhebt für die Entnahme eine Wasserentnahmegebühr (WEG).
Weitere Informationen und entsprechende Formulare zur Wasserentnahmegebühr
Die im Regelfall erforderliche wasserrechtliche Erlaubnis ist bei der Unteren Wasserbehörde zirka vier Wochen vor Beginn der Maßnahme zu beantragen.
Untere Wasserbehörde
Porschestraße 49, 38440 Wolfsburg
Zimmer 430
Telefon: 05361 28-1875
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Für die Beantragung reichen Sie bitte den folgenden, vollständig ausgefüllten, unterschriebenen, und mit allen genannten Unterlagen versehenen Antrag in mindestens dreifacher Ausfertigung ein.
Die Ableitung des entnommenen Grundwassers ist im Rahmen der Antragstellung darzustellen. Die Einleitung in ein Gewässer bedarf ebenfalls der wasserbehördlichen Erlaubnis.