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Allgemeine Informationen
Zur Durchsetzung bzw. Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr kann durch die Zulassungsbehörde Auskunft über die*den Halter*in und die Haftpflichtversicherung eines Fahrzeuges erteilt werden.
Antragsteller*innen können sowohl Privatpersonen als auch Rechtsanwält*innen oder öffentliche Stellen sein. Die Antragstellung muss aus Datenschutzgründen schriftlich mit Begründung oder durch persönliche Vorsprache erfolgen. Zuständig für die Erteilung der Auskunft ist die kennzeichenführende Zulassungsbehörde.
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Voraussetzungen
Auskünfte aus dem Fahrzeugregister sind nur für Wolfsburger Fahrzeuge und nur in bestimmten Fällen möglich.
Auskunftsgründe sind:
- Auskunft von Halterdaten wegen Schadensersatzansprüchen aufgrund eines Verkehrsunfalls
- Auskunft von Halterdaten wegen Kostenerstattungs-/Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit der Umsetzung eines Fahrzeugs
- Auskunft von Halterdaten wegen Versperrens einer privaten Ausfahrt
- Auskunft von Halterdaten wegen der unberechtigten Nutzung eines privaten Parkplatzes
- Auskunft von Halterdaten wegen Blockierens eines abgestellten Fahrzeugs
- Auskunft von Halterdaten wegen Schadensersatzansprüchen aufgrund einer durch ein Fahrzeug verursachten Beschädigung/Verschmutzung von Kleidung oder anderer persönlicher Gegenstände
- Auskunft von Halterdaten wegen Tankens ohne zu bezahlen
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Benötigte Unterlagen
• den Personalausweis/Reisepass mit Meldebescheinigung
• den Nachweis über das berechtigte Interesse / schriftliche Begründung des Antrags mit Angabe des amtlichen Kennzeichens -
Gebühren
5,10 Euro pro Halteranfrage und je Kennzeichen
- Rechtsgrundlagen
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Kontakt
Bürgerdienste
Rathaus B, Zimmer 015Telefon: 05361 28-1234
Fax: 05361 28-2090Bitte ziehen Sie eine Wartemarke oder nutzen Sie die Online-Terminvergabe.