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Haushaltsbescheinigung

  • Allgemeine Informationen

    Die Haushaltsbescheinigung wird zum Beispiel für die Beantragung von Kindergeld bei der Arbeitsagentur für Arbeit (Kindergeldkasse) benötigt.

    In der Haushaltsbescheinigung werden die im Antrag gemachten Angaben in Bezug auf die im Haushalt lebenden Personen von der Meldebehörde bestätigt.

  • Voraussetzungen

    Sie müssen in Wolfsburg mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldet sein.

  • Benötigte Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass (gegebenenfalls Ausweisdokument, wenn Personalausweis oder Reisepass nicht vorhanden sind)
    • Formular für Haushaltsbescheinigung (erhält man als Vordruck von der Arbeitsagentur)
    • Der Ausdruck für Student*innen mit Kind zur Vorlage bei der Befreiung der Studiengebühren wird von uns erstellt

  • Gebühren

    gebührenfrei

  • Fristen

    Der Antrag wird sofort geprüft und bestätigt.

  • Besonderheiten

    Eine Haushaltsbescheinigung kann auch ohne vorgelegten Vordruck durch die Meldebehörde ausgestellt werden.

  • Kontakt

    Bürgerdienste
    Rathaus B, Zimmer 015

    Tel.: 05361 28-1234
    Fax: 05361 28-2090

    E-Mail schreiben

    Die Dienstleistung ist am Schnellschalter möglich. Es ist nicht notwendig eine Wartemarke zu ziehen. 

    Sie können diese Dienstleistung auch in den Verwaltungsstellen Fallersleben und Vorsfelde in Anspruch nehmen.

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