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Allgemeine Informationen
Die Haushaltsbescheinigung wird zum Beispiel für die Beantragung von Kindergeld bei der Arbeitsagentur für Arbeit (Kindergeldkasse) benötigt.
In der Haushaltsbescheinigung werden die im Antrag gemachten Angaben in Bezug auf die im Haushalt lebenden Personen von der Meldebehörde bestätigt. -
Voraussetzungen
Sie müssen in Wolfsburg mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldet sein.
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Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass (gegebenenfalls Ausweisdokument, wenn Personalausweis oder Reisepass nicht vorhanden sind)
- Formular für Haushaltsbescheinigung (erhält man als Vordruck von der Arbeitsagentur)
- Der Ausdruck für Student*innen mit Kind zur Vorlage bei der Befreiung der Studiengebühren wird von uns erstellt
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Gebühren
gebührenfrei
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Fristen
Der Antrag wird sofort geprüft und bestätigt.
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Besonderheiten
Eine Haushaltsbescheinigung kann auch ohne vorgelegten Vordruck durch die Meldebehörde ausgestellt werden.
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Kontakt
Bürgerdienste
Rathaus B, Zimmer 015Tel.: 05361 28-1234
Fax: 05361 28-2090Die Dienstleistung ist am Schnellschalter möglich. Es ist nicht notwendig eine Wartemarke zu ziehen.
Sie können diese Dienstleistung auch in den Verwaltungsstellen Fallersleben und Vorsfelde in Anspruch nehmen.